Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben einen Flug von Los Angeles nach Hawaii gebucht, der ursprünglich ein Non-stop-Flug sein sollte, nun aber über Seattle geht. Der Start- und der Zielort sowie der Ort der Zwischenlandung befinden sich ausschließlich in den USA.
Damit stehen Ihnen leider die üblichen Rechte, die den Flugreisenden in Europa meistens zustehen, leider nicht zu.
In der EU werden Fluggästen Ansprüche auf Grundlage der Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 eingeräumt. Die Verordnung gilt in folgenden Fällen:
„[...]a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten. [...]
Das heißt, Ihr Flug muss irgendwo innerhalb der EU starten. Wenn dem nicht so ist, muss der Flug jedenfalls irgendwo in der EU landen und von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Bei allen anderen Flügen gilt die Verordnung nicht.
Das heißt natürlich nicht, dass Fluggäste außerhalb der EU keine Rechte haben, nur eben nicht auf Grundlage der Verordnung Nr. 261/2004. Ich habe versucht, nach den Fluggastrechten in den USA zu googeln, und die USA scheint tatsächlich nicht so ein Regelwerk zu Fluggastrechten zu haben. Laut dem U.S. Department of Transportation gibt es nicht einmal feste Vorschriften dazu, welche Leistungen (i.e. Verpflegung, ggf. Hotelübernachtungen) an Fluggäste verspäteter Flüge zu erbringen sind.
Nach dem EU-Recht würde man die Änderung an Ihrem Flug als eine Flugannullierung einstufen. Sie hätten in einem solchen Fall zumindest den Anspruch auf eine Stornierung des Fluges und vollständige Rückerstattung des Flugscheinpreises gehabt. Eine entsprechende Regelung scheint es in den USA nach meinem Kenntnis- und Recherchestand leider nicht zu geben.