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Wir haben vor ca. 9 Monaten einen Flug von Hamburg nach Vietnam und zurück gebucht.
Wir fliegen von Hamburg nach München über Bangkok nach Hanoi und werden dort unsere individuelle Reise antreten. Alles wurde Online bei Thai-Airways gebucht.

Die geplante Reise beginnt am 27.03.2020 und die Umbuchung wurde heute von Thai Airways getätigt 10.03.2020

Nun ist es so, dass der 1. Flug von Hamburg nach München um 1 Stunde vorverlegt wurde, was noch nicht so schlimm ist. Nun bekomme ich eine Mitteilung, dass der Flug von Bangkok nach Hanoi von 7:30 auf eine andere Maschine um 17:45 einfach umgebucht wurde. (Von Flug TG560 auf TG564)  
Wir haben nun anstatt 1:35 Min. nun 10:15 Min. (8:40 Stunden mehr) Aufenthalt im Transit. Was mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern kein Geschenk ist.
Weiterhin haben wir jetzt das Problem, dass wir die weitere individual geplante Reise so nicht durchführen können.  Eventuell können wir die Abholung vom Zielflughafen verschieben, aber das Wissen wir noch nicht so genau.

Nun ist meine Frage: Welche Rechte habe ich? Kann ich die Flüge komplett stornieren? 
Bekomme ich eine Entschädigung und wie sieht es mit dem verpassten Tag aus bzw. wer zahlt die Kosten für eine Umbuchung der Weiteren Reise, wenn wir diese antreten?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
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Sie haben einen Flug von Hamburg über München und Bangkok nach Hanoi gebucht. Nun wurde der Flug von Bangkok nach Hanoi annulliert und Sie wurden auf einen anderen Flug umgebucht. Sie fragen nun nach Ihren Ansprüchen. 

Mögliche Ansprüche ergeben sich aus der europäischen Fluggastrechteverorndung. Die Ansprüche aus der Verordnung kommen dann in Betracht, wenn eine Annullierung oder große Verspätung vorliegt. 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden, wenn Sie eingeben: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

In Ihrem Fall wurde der Flug annulliert und Sie wurden auf einen anderen Flug umgebucht. 

Ansprüche ergeben sich dann aus Artikel 5 der Europäischen Fluggastrechteverordnung:

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet (...)

Sie könnten also zunächst einmal einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus Artikel 7 EU-VO haben. Dieser Anspruch auf Ausgleichszahlungen entfällt gemäß Artikel 5 Absatz 1 c) i), wenn Sie über die Verschiebung der Flugzeiten mehr als 2 Wochen im Voraus unterrichtet werden. Diese Frist wurde in Ihrem Fall nicht eingehalten. Daher haben Sie schonmal einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus Art. 7 VO Nr. 261/2004.

Sie haben aber einen Anspruch auf die Betreuungsleistungen aus Artikel 8 VO Nr. 261/2004:

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Sie haben also die Möglichkeit den Flug zu stornieren und die gesamten Fluggscheinkosten erstattet zu bekommen. 

Ansonsten könnten Sie die Fluggesellschaft auch noch einmal kontaktieren und sie nach einer alternativen Beförderung fragen .

Weil es sich hierbei allerdings nur um meine persönliche Einschätzung handelt und kein Rechtsrat darstellen soll, empfehle ich jedoch das Einschalten eines Anwalts. 

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