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Guten Morgen Zusammen,


 

erst einmal danke für die eventuelle Unterstützung  :-)

Ich hätte eine Rechtsfrage zur folgenden Situation:​​​
 

Wir sind vor kurzem aus einem Urlaub wieder kommen, welchen wir über den Reisevermitller Check24 gebucht haben.

Hier sind uns diverse Unannehmlichkeiten widerfahren.

Kostenpunkt ca 3850Euro für 14 Tage.

Der Reiseveranstalter bzw. Check24 hat versäumt, mich/uns über die Abreiseänderungen im vollen Umfang zu informieren.

Wir haben lediglich eine E-Mail bekommen, in welcher steht, dass die Abreisezeit eine Stunde früher stattfindet.

Das sich der Zielflughafen allerdings auch drastisch geändert hat (von Düsseldorf nach Frankfurt) wurde nicht erwähnt! ( -> Email hier vorhanden und  im Verlauf zu sehen)

Durch ZUFALL haben wir am Abreisetag in den neuen Reiseunterlagen festgestellt, dass sich der Rückflughafen geändert hat. 

Die Servicemitarbeiterin von Check 24 bestätigte mir daraufhin via Telefon, das hier ein Fehler gemacht wurde und sie sich intern um eine Lösung versuchen.

Die genannte Entschädigung ist für mich allerdings nicht zufriedenstellen und wird unseren Aufwendungen in keinster weise gerecht.​
 

Meine Fragen hierzu lauten wie folgt:

Wie bewerten Sie diesen Fall?​
 

Mit welchen Vorausleistungen muss ich rechnen?

Was wäre die aus Ihrem Ermessen maximal vertretbare Forderung?

Wie hoch wären die Erfolgschancen?

Es geht lediglich um die Geltung machen meiner Forderung was der verpasste Urlaubstag & die zusätzlichen Ticketkosten & die Aufwände betrifft, anhand der versäumten Informationspflicht gemäß § 651 w II BGB, Art. 251 EGBGB.

Mir ist bewusst, dass ich die Probleme mit der Flugänderung bei der Fluggesellschaft gelten machen muss.

Die Fehlinformation kam trotzdem von Check24.

Anbei meine Korrespondenz mit Check24.

Nochmals vielen Dank für jegliche Unterstützung. :-)​​​

________________________

Erstes Schreiben von Check24:

Ihre Pauschalreisebuchung Nr. 5198369Sehr geehrter Herr Gras,

ich danke Ihnen sehr für das Gespräch und Ihr ehrliches Feedback.

Mein Angebot zur Entschädigung lautet wie folgt:

- 120,00 Euro Zusatzkosten für die Umbuchung Flug

- 230,00 Euro für 1 Nacht für 4 Erwachsen und ihren Aufwand zur Umbuchung

Ich würde mich freuen, wenn Sie mein Angebot annehmen, da wir Sie gerne wieder als zufriedenen Kunden bei uns zählen möchten. 

Teilen Sie mir hierfür eine Bankverbindung mit, auf die ich überweisen darf.

Bitte antworten Sie direkt auf meine E-Mail, damit ich schnell reagieren kann.

Vielen Dank und nochmals Entschuldigung für unsere Versehen.

Mit freundlichen Grüßen

Re..
Teamleiterin Kundenberatung

________________

Die beiden anderen Schreiben würde ich in einem separaten Beitrag nach Freigabe mit Anhängen

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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1 Antwort

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Hier mein Feedback auf ihre E-Mail:

Mo., 14. Sept. 17:06

Sehr geehrte Frau ..,

Wie bereits in unserem Telefonat besprochen, war unser geplanter Traumurlaub leider nicht so erholsam, wie im Vorfeld gedacht/geplant.

Auch ihr Fehlereingeständnis, was Ihre Informationspflicht als Reisevermittler angeht, ändert an der Tatsache leider nichts. (Anbei nochmal die Fehlerhafte Information der Flugdatenänderung)

Inline-Bild

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Hätte uns diese korrekt über den Flughafenwechsel informiert, wären wir die Reise mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht erst angetreten bzw. hätten storniert -> besonders auch im Hinblick der aktuellen Covid-19 Situation.

Ich bin aber davon überzeugt, dass das nicht der Standard von Check24 ist. Gerade weil ich in der Vergangenheit (und hoffentlich auch in der Zukunft) des Öfteren via Check24 u.a. problemlos/bequem in den Urlaub geflogen bin, oder auch Dienstleistungen/Kreditmöglichkeiten etc. in Anspruch genommen habe.

Wenn man allerdings Ihre genannten „Aufwands kosten“ welche Sie uns erstatten möchten ansieht, stellt sich schnell heraus, dass diese nicht mal dem Ansatz entsprechen, was wir letztlich für Aufwände & auch Umkosten in unserem so genannten „Traumurlaub“ hatten.

Da Sie diese vill. nur bedingt nachvollziehen können, nenne ich sie Ihnen nochmal detaillierter:

-          Am Abreiseabend ist der Fehler uns durch Zufall aufgefallen wodurch ich mehrfach mit verschiedenen Personen aus Ihrem Hause telefonieren musste.

Auch am Abreisetag habe ich bereits schon mehrfach mit Check24 sprechen müssen über den entsendenden Fehler & in Findung einer gemeinsamen Lösung.

-          Angekommen im Hotel, musste ich mich bedingt der Situation erst einmal mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut machen. (Schalter & Sprechzeiten des Veranstalters & Anrufe bei Schauinsland etc.)

Hier wurde mir zunächst überhaupt nicht weitergeholfen, da mir gesagt worden ist, dass Check24 hier in der Plicht steht wobei Ihr Kollege mit dem Finger wiederrum auf Schauinsland gezeigt hat etc. etc.  -> Ein Schlagabtausch hin & her mit uns als Kunde in der Mitte und diversen Telefonaten/Gespräche…

-          Mir wurden nicht zumutbare Optionen wie „Mietwagen oder Bahn“ genannt.

Nicht zumutbar in der Hinsicht, dass wir Spät abends landen und dann noch mehrstündige Fahrt in Kauf nehmen müssen (von dem organisatorischen Aufwand: „Mietwagen organisieren/abgeben wo/wie/wann“ mal ganz zu schweigen).

è Wir mussten am nächsten Tag wieder arbeiten.

Weil uns aber leider keine anderen Optionen genannt worden sind, musste ich selber aktiv werden und mich über alternativen bemühen, wodurch ich auf alternativ Flüge am selbigen Tag und Tage davor aufmerksam gemacht habe.

-          Ich musste fast täglich, die zum Teil sehr frühen Sprechzeiten (Urlaub?!) des Informationsschalters wahrnehmen, um meine Optionen zu besprechen und den Stand der Dinge zu erfahren.

Da auch andere Urlauber diverse Probleme mit ihren Flügen hatten, war auch immer mit einer langen Schlange & einer höheren Wartezeit zu rechnen -> nur eine Bearbeiterin.
 

Sobald ich mein Problem der Dame schildern konnte und ich ihr Mühsam/MEHRFACH vermitteln konnte, dass es sich hier um einen Fehler des Reiseveranstalters bzw. dessen Vermittler handelt, konnte Sie uns nur immer wieder vertrösten, dass wir angerufen werden und wir den Anruf auch war nehmen müssen, da ein Rückruf nur bedingt möglich ist.

è Bedeutet, nach dem langen Bearbeitungszeiten/Wartezeiten am Schalter, zus. noch hohe Verfügbarkeit am Handy gewährleisten. Sprich, sorgenfrei das Handy auf Seite lassen geschweige ins Wasser zu gehen, war nicht möglich!

-          Ausfüllen des Beanstandungsformulars vor Ort um unsere Reklamation gelten machen zu können.

-          Das Ende vom Lied ist, das wir 3/4  des Urlaubs ständig mit der Sorge und den Mühen beschäftigt waren „Wie kommen wir nach Hause?“ .

Letztendlich mussten wir 120 Euro zahlen für die Rückflugtickets und hatten einen Tag weniger „Urlaub“.

-          Darüber hinaus hatten wir noch zusätzliche Umkosten/organisatorische Aufwände, mit unserem Autopartkservice, bei welchem wir unser Privatwagen für volle 14 Tage geparkt haben.

Fakt ist, wir haben nicht das bekommen was wir gebucht & gezahlt haben!

Wenn man den täglichen Mehraufwand in Urlaubstage definieren/zusammenzählen soll, kommt für uns MINDESTENS 3 Urlaubstage in Betracht (den verloren Urlaubstag + die 120€ Flugticktes außen vorgelassen).
Anhand erster Rechtsberatung, habe wir uns an den aktuellen Flug/Reise/Hotelpreise orientiert um lediglich den Aufenthalt für 4 Personen in zwei Zimmer für die genannten Tage zu erfassen.

Anhand der Hotelpreise und unsere kosten der Pauschalreise ergibt sich folgender Wert:

230€ Pro Nacht * 4 Nächste = 920€

120€ Flugtickets = 120 €

Ergibt eine gesamt Summe von 1040€

 

Ich hoffe wir können den Fehler klären, welcher wie bereits erwähnt in Ihrem Haus entstanden ist, ohne Rechtliche Schritte einleiten zu müssen.

Falls Sie Argumente finden, welche gegen meine Berechnung sprechen sollte, würde ich diese gerne hören.
Wenn man sich mal vor Augen hält, dass wir fast jeden Urlaubstag Aufwände hatten, was die Heimreise betrifft, sind selbst 3 Urlaubstage zu wenig, denn wie gesagt, von Urlaub kann hier fast nicht die Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Gras

Beantwortet von (140 Punkte)
0 Punkte
Und hier die bis dato finale Rückmeldung von Check24:

Re: Re: Ihre Pauschalreisebuchung Nr. 5198369
Sehr geehrter Herr Gras,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihre damit verbundene ausführliche
Darstellung Ihrer Sichtweise zur Situation. Gerne haben wir uns daraufhin nochmals den gesamten Verlauf Ihrer Buchung und Ihrer damit verbundenen Kritikpunkte angesehen.

Wir können nachvollziehen, dass die derzeitigen Veränderungen zu Herausforderungen geführt haben, bitte bedenken Sie hier, dass diese Änderung durch Ihren Reiseveranstalter, sowie die ausführende Airline veranlasst werden. Hierzu hatten Sie über uns eine E-Mail am 17.08.2020 erhalten, welche bedauerlicherweise nicht den korrekten Rückflug Flughafen auswies. Wir entschuldigen uns an dieser Stelle erneut in aller Form.

Dennoch möchten wir anmerken, dass Ihre Reiseunterlagen direkt vom Reiseveranstalter „Schauinsland Dynamisch“ an Sie verschickt wurden und uns somit, auch jetzt noch, nicht aktiv vorliegen. Da die Änderung durch Ihre aktualisierten Reiseunterlagen ebenfalls am 19.08 über Ihren Reiseveranstalter vorgelegen haben, möchten wir Sie höflichst auf Ihre Mitwirkungspflicht als Reisender hinweisen.

So wird die Pflicht des Reisenden bezeichnet, die als zumutbar angesehen wird, um einen Reisemangel zu reduzieren oder zu beheben, sofern möglich. Unter Umständen kann sich der Reisende nicht einfach auf sein Reisemängelrecht berufen.

Wir hatten Ihnen zudem nach Bekanntwerden dieser Thematik verschiedene Angebote zur Kulanz angeboten, welche Sie alle ablehnten und auf die Durchführung Ihrer Reise bestanden.

• Mietwagen für ca. 180,00 Euro

• Shuttle-Service (inkl. Fahrer) für 350,86 Euro

Dennoch steht für uns Ihre Zufriedenheit im Fokus unseres Handels, weshalb wir Ihnen erneut unser Angebot unterbreiten möchten und Ihnen einen Betrag in Höhe von 350,00 € aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erstatten. Jegliche Regressansprüche entfallen damit. Um die Auszahlung in Auftrag geben zu können, möchten wir Sie bitten uns Ihre Bankverbindung mitzuteilen.  

Darüber hinaus möchten wir Ihnen abschließend den Hinweis übermitteln, dass Kompensationen in Bezug auf eine Flughafenänderung und auch Flugzeitenänderung durch die ausführende Airline zu regulieren sind und über diese von Ihnen beantragt werden können.

Die Kontaktdaten der Condor zur Einreichung Ihrer Reklamation lauten wie folgt:

https://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/kontakt/buchung-flug/kundenbeziehungen.jsp

Wir bitten abschließend um Verständnis, dass wir aus vorgenannten Gründen keine höhere Entschädigung leisten können.

Auch wenn unsere Antwort nicht in Ihrem Sinne ist, bitten wir um Verständnis für unsere Einschätzung.

Mit freundlichen Grüßen

Reb...
Teamleiterin Kundenberatung
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