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Hallo , mein Abflug mit Condor nach Mallorca verspätete sich von 6.00 auf 20.20 Uhr. Ein Servicemitarbeiter von Condor bot mündlich Unterbringung im Hotel , bzw. Heimfahrt mit Taxe an. Name des Mitarbeiters ist bekannt, Namen von Zeugen ebenso.

Dann versuchte ich bei Condor mein Glück, 400 € für die Verspätung, 120 für Taxe/ Verpflegung ( 10 € ohne Belege ) . Mit 80 € wollten sie mich aus " Kulanz " abspeisen, da für die Verspätung angeblich ein außergewöhnlicher Umstand, 14. Erwägungsgrund der Verordnung ... blabla .... vorlag. Also ab zur Anwältin, die gleich Klage eingereicht hat. Nun will Condor die 400 € zahlen, Taxi u. Verpflegung aber nicht. Wie stehen da meine Chancen, zumal die Taxifahrt zugebilligt wurde ........ leider nur mündlich. Andere Gäste haben Verpflegungsgutscheine über je 10 € erhalten, deshalb halte ich diese Summe für angemessen, zumal ich keinen Gutschein erhalten habe.

Freue mich über Antworten, danke !
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
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Guten Tag,

 

Sie konnten bereits die Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung durchsetzen. Darüber hinaus haben Fluggäste jedoch auch Ansprüche auf Unterstützungsleistungen nach der Verordnung.

Diese weiteren Leistungen gelten unabhängig davon, ob eine Ausgleichszahlung gewährt werden musste, da sie der Betreuung des Reisenden während der Wartezeit dienen. Sie haben also in jedem Fall einen Anspruch.

 

Zu den Unterstützungsleistungen gehören hierbei:

 

- Mahlzeiten und Erfrischungen entsprechend der Wartezeit (in Ihrem Fall also mindestens Verpflegung über den ganzen Tag)

- zusätzliche Hotelunterbringung, falls durch die verlängerte Wartezeit notwendig

- Beförderung zu dieser Unterbringung (in Ihrem Fall also die Taxikosten)

- die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefonate, E-Mails, Faxe oder Telexe zu tätigen (sollten Ihnen hierdurch Kosten entstanden sein, die Sie belegen können, können Sie diese also ebenfalls geltend machen)

 

Eigentlich sollte Condor diese Leistungen direkt bereit stellen, da Condor sich aber zunächst auf außergewöhnliche Umstände berufen wollte, haben sie konsequenterweise keine der Leistungen erbracht. Das bedeutet, dass Sie, soweit Sie Ihre Kosten belegen können, diese von Condor ersetzt bekommen können.

Für Sie erspart sich darüber hinaus auch die „Befragung“ bzw. die Suche nach weiteren Zeugen. Denn unabhängig davon, ob jemand Ihnen diese Leistungen mündlich zugesichert hatte, hatten Sie die oben genannten Ansprüche. Selbst wenn sich der Mitarbeiter von Condor also kategorisch geweigert hätte, Ihnen irgendetwas auszuzahlen, hätten Sie einen solchen Anspruch gehabt.

 

Urteile:

EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az C-402/07

(zu finden mit der Google-Suche unter „C-402/07 reise-recht-wiki“)

 

Eine große Verspätung ist zwar nicht als Annullierung nach der EU-Fluggastrechteverordnung anzusehen, allerdings haben Passagiere bei einer Verspätung ab drei Stunden die gleichen Rechte, die auch bei einer Annullierung vorlägen. Dazu gehören sowohl die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung als auch die Unterstützungsleistungen, die – abhängig von der Wartezeit – den Fluggästen erbracht werden müssen.

 

AG Köln, Urteil vom 19.09.2013, Az 117 C 147/13

(zu finden mit der Google-Suche unter „117 C 147/13 reise-recht-wiki“)

 

Die Unterstützungsleistungen, die eine Airline erbringen muss, umfassen eventuell notwendige zusätzliche Hotelübernachtungen, die Fahrt zu diesem Hotel, Verpflegung über den Zeitraum der Wartezeit sowie die Möglichkeit, Nachrichten in begrenztem Umfang zu verschicken. Die Airline kann diese Leistungen sofort erbringen, andernfalls muss sie den Passagieren, die zunächst selbst hierfür aufkommen mussten, den daraus entstandenen Schaden ersetzen.

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Ja , vielen Dank. Ist nur die Frage, ob das Gericht die Heimfahrt mit der Taxe als verhältnismäßig ansieht, da das Flugzeug noch am selben Tag abhob. Da habe ich mich natürlich auf den Mitarbeiter am Schalter verlassen. Möchte natürlich das Verfahren zu 100 % für mich entscheiden, da ich sonst auf der Selbstbeteiligung für die Versicherung sitzen bleibe. Nochmals vielen Dank für die ausführliche Auskunft .....:)))) .
Meine Suche im Internet und den Foren hat mir die Augen geöffnet: Man wird als kleiner Verbraucher von den großen Fluggesellschaften nach Strich und Faden an der Nase herumgeführt.

Ich war erst ganz unsicher wegen der Entschädigung unserer Familie gegen Condor und konnte mir gar nicht vorstellen, dass Condor uns wirklich 1600 € zahlen muss. Da bin ich schön auf die Taktik von Condor hereingefallen. Dass das System hat, sieht man ja in allen Foren an den immer gleichen Antwortbriefen.

Meine Familie und ich können die Kanzlei aus Berlin empfehlen. Die sind wirklich die besten in solchen Fällen, kennen sich aus und alles geht ganz unkompliziert. Im Internet kann man die Kanzlei finden, wenn man nach "Bartholl Legal Services" oder "Fachkanzlei Reiserecht Bartholl" sucht.

Ich wünsche auch euch viel Erfolg und fallt nicht auf die Fluggesellschaft rein!
Unfassbar!

Auch bei uns wollte Condor uns erst hinhalten und beirren - und leider muss ich zugeben, wir sind um ein Haar drauf reingefallen. Als Condor nach unserem 3. Schreiben antowortete, dass sie "in Anbetracht der eindeutigen Sachlage können wir auch nach einer nochmaligen Prüfung der Angelegenheit Ihrem Wunsch nach einer Entschädigung nicht entsprechen" kamen wir echt ins Grübeln. Wir waren uns einfach unsicher, wer kennt schon alle Gesetze?

GENAU DAS IST DER FEHLER! Das wollen die Fluggesellschaften, Unsicherheit ist deren Konzept. Unsichere Verbraucher geben auf, stecken ein und ducken sich.

Ich kann aus eigener Erfahrung nur Mut machen: Ihr habt einen GESETZLICHEN ANSPRUCH auf Entschädigung. Lasst euch nicht von den Fluggesellschaften beirren. Mit einem guten Anwalt kommt ihr ans Ziel. Wir sind jedenfalls froh, dass wir nicht aufgegeben haben und haben uns über die 1000 EUR sehr gefreut.
+2 Punkte
Handelte es sich dabei um einen Condorflug am 27.09.2014 ab Hamburg? Die Flugzeiten und das Ziel stimmen nämlich zu 100% überein. Wir überlegen gerade, ob wir Klage gegen Condor einreichen, da sie uns die Zahlungen bis jetzt verweigern.
Beantwortet von (180 Punkte)
+2 Punkte
Ja Patrick, war der Flug am 27.9., geplant 6.00 Uhr. Gegen Condor hast Du ohne Anwalt keine Chance, kannst Du ja auch teilweise meiner obigen Fragestellung entnehmen. Die 400 € wollen Sie mir jetzt zahlen, bei den sonstigen Kosten weigern sie sich ...... noch. Ich habe mit anderen Mitreisenden noch Kontakt. Eine Familie mit 4 Personen hat über Anwalt 1600 € bekommen, auf die Taxikosten haben sie verzichtet . Also ................. Klage einreichen !!!! Bei Rückfragen ....... melden. Gruß
Hallo! Wir waren auch betroffrn. Meine Anfrage wurde abgelehnt, bin auch zum Anwalt. Wie ist es bei Ihnen ausgegangen? Bisher ist nachbleibe Einigung virhanden... Echt langwierig - Mit freundlichen Grüßen
Moin, geht nur über Anwalt. Wir haben Klage eingereicht, Condor hat der Entschädigung zugestimmt ... 400 €. Bei Taxikosten etc. gab es Vergleich, da hätten sonst noch Zeugen etc. gehört werden müssen. Für mich ist es so ok, der Erstattungsanspruch für diesen Flug ist unstrittig. Viel Glück, nicht aufgeben.
Hi Spantax, wir hatten auch Erfolg - die 400€ pro Person haben wir erhalten. Allerdings auch noch nicht die verauslagten Kosten für Verpflegung etc. mal sehen was noch kommt :) Viele Grüße
+2 Punkte

Sehr geehrter Fragesteller!

Unabhängig von Ihrem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) 261/2004, haben Sie bei einer erheblichen Flugverspätung das Recht auf Unterstützungs- und Betreuungsleistungen nach Art. 9 der Verordnung. Dazu zählen:

  • Verpflegung, Getränke
  • Unterbringung bei längerer Verspätung (AG Erding, Urteil v. 15.11.2006, 4 C 661/06)
  • Fahrtkosten bzw. Beförderung zur Unterbringungsstätte und zurück
  • Zwei kostenlose Telefonate/Telexe/Faxe/Emails.

Das Recht auf Unterstützungs- und Betreuungsleistungen besteht unabhängig davon, ob sie eine Ausgleichszahlung erwirken konnte oder nicht, denn diese beiden Ansprüche bzw. Zahlungen werden nicht gegeneinander verrechnet.

Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Leistungen nach Artikel 9 der Verordnung (EG) 261/2001 quasi „ohne Aufforderung“ anzubieten. Verletzt das Luftfahrtunternehmen diese Pflicht, so können Sie die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Fahrten zurückverlangen. Zu beachten ist jedoch, dass dabei der Grundsatz der Maßgeblichkeit gilt, d.h. sie müssen die Kosten so gering, wie möglich halten.

Vgl. dazu Urt. des AG Simmern v. 20. April 2007, Akz. 3 C 688/06  – interessant ist auch der Entscheidungsgrund 10: schadensersatzpflichtausschließende Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind nach §307 BGB unwirksam, da sie zum einen mit den Regelungen der VO 261/2004 nicht zu vereinbaren sind, zum anderen den Verbraucher unangemessen benachteiligen würden.

Selbst ein Nichtvorliegen von Ansprüchen auf eine Ausgleichszahlung (zum Beispiel bei Verspätungen und Annullierungen auf Grund außergewöhnlicher Umstände) befreit die Fluggesellschaft nicht von der Pflicht, Unterstützungs- und Betreuungsleistung zu erbringen. Art. 6, Abs. 1, lit. c, S. I, II und III:

„(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug […]

gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen

i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,

ii) wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,

iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) angeboten.“

 

Gemäß BGH, Urt. v. 10. Dezember 2009, Az. Xa ZR 61/09 verjähren Ihre Ansprüche nach drei Jahren.

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Wieso schreiben hier eigentlich so viele, dass es unmöglich wäre gegen eine Fluggeselslchaft die volle Entschädigung aus der Flugrichtlinie 261/2004 + alle Rechtsanwaltskosten + alle sonstigen Unkosten zu erhalten?? 

Wem gereicht sowas zum Vorteil? Wem nützt es? Wer hat Interesse daran, hier solch ein Zeugs zu verbreiten?

Ich habe echt den Verdacht, dass sich hier einige Leute von Fluggesellschaften unter uns mischen und hier krampfhaft versuchen, die Leute zu verunsichern. Ist ja auch schön leicht: Einfach hier mal einigen Unsinn und Halbwissen posten und schon springen Hunderte Betroffener Flugpassagiere ab, ihre gesetzliche Entschädigung einzufordern, weil sie Angst haben. Das ist schon dreist. Naja, jeder ist seines eigenes Glückes Schmied. 

Ich kann hier nur jedem raten, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen und nicht von irgendwelchen selbsternannten "Experten" oder Anwälten hier verunsichern zu lassen. Leute, lest euch doch mal die eindeutigen Gesetzesvorschriften aus der Richtlinie 261/2004 durch: Bei Annullierung oder Verspätung gibt es 250, 400 oder 600 Euro pro Person. Das steht schwarz auf weiß im Gesetz. Und seht euch mal die ganzen Urteile durch. Ich hab echt noch kein Urteil gefunden, wo die Fluggesellschaft mal gewonnen hätte. Wie schaffen es die Airlines dann bloß, die Leute so zu verunsichern? Die haben doch eigentlich nichts in der Hand.

Zum Glück habe ich mich nicht beirren lassen. Mein Tip an euch: Haltet die Ohren zu und zieht euer Ding durch! Sonst werdet ihr verrückt. Von allen Seiten hört man was anderes. Selbst unser Anwalt fing schon an, von wegen: ist alles nicht so sicher, wie es scheint, Garantien gibt es nicht, Kostenrisiko, wenn man Anwalt einschaltet und so weiter und so fort. Hätte ich darauf gehört, wäre ich jetzt um 4278,93 euro ärmer. Ich habe unserem Anwalt sofort die klare Ansage gemacht, dass ich es ernst meine und mich nicht auf irgendwelche blöden Deals einlasse. Ich wollte unser Geld (6 x 600 Euro = 3600 euro für unsere Familie). Dass Condor dann auch noch die Anwaltskosten 678,93 euro zahlen durfte, war natürlich ein nettes Plus cheeky. Geschieht denen recht. erst wollten die mich hi nhalten wie in allen Fällen. Zum Glück haben unsere Anwälte richtig Druck gemacht. Ich denke, wenn man schon mit irgendwelchen Einigungsversuchen oder irgendeiner Mediation startet, hat man schon verloren, weil die Fluggesellschaft dann weiß, dass man es eigentlich nicht wirklich durchziehen will. Ich weiß zwar nicht, wie unsere Anwälte das gemacht haben, aber sie haben es gut gemacht.

Ganz ehrlich leute. Wenn ihr euch nicht von anfang an fest vornehmt, die Sache durchzuziehen, lasst es lieber sein. Man bekommt von allen Seiten gutgemeinte Ratschläge, die einen völlig kirre machen. Wir haben es durchgezogen und sind sehr zufrieden cheekycoolcheekywink

 
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Nach Klageeinreichung durch meine Anwältin hat CONDOR zunächst die Zahlung der 400 € in Aussicht gestellt. Bei Taxi-u. Verpflegungskosten haben sie geblockt. Der Richter hat einen Vergleichsvorschlag gemacht ..... Taxi etc. zur Hälfte. Habe ich angenommen, CONDOR trägt damit auch 88 % der Verfahrenskosten, weiser Richter. Hat jetzt 6 Monate in Anspruch genommen, hat sich aber gelohnt.
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Leute passt bloss auf! Lasst die Finger von irgendwelchen Gutscheinen. Die Fluggesellschaft Condor hat uns auch einen Fluggutschein angeboten. Wir waren damals zu faul die Sache irgendwie weiter zu verfolgen. Jetzt zahlen wir dafür die Rechnung.

Condor sagt uns plötzlich, dass der Gutschein leider nicht einlösbar wäre, da er auf eine Buchungsklasse beschränkt ist und in der Klasse angeblich keine Verfügbarkeit mehr da wäre.

Der Gutschein ist somit WERTLOS! Das schreiben ja auch ganz viele andere in den Foren. Erst stellen die Fluggesellschaften munter Fluggutscheine aus, um dann plötzlich von nichts mehr wissen zu wollen. Die wissen genau, warum man die Leute mit Fluggutscheinen lockt. Gutscheine sind nichts als Schall und Rauch. Wenn ihr eure Gutscheine einlösen wollt, heißt es: Tut uns leid! 

Leider waren wir zu blöd und sind auf den Gutschein reingefallen. Ich habe auf jeden Fall eins für die zukunft gelernt:

NUR BARES IST WAHRES cool

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Fluggutscheine und Gutscheine aller Art sind aus rechtlicher Sicht immer mit Vorsicht zu genießen und ohne Einverständnis der Verbraucher nicht erfüllungstauglich!

Zunächst haben Sie grundsätzlich eine Forderung (also einen Anspruch aus einem Gesetz, z.B. der EG VO Nr. 261/2004) gegen einen Anspruchsgegner (meistens die Fluggesellschaft). Der Anspruch auf Ausgleichszahlung und Entschädigung wegen einer Flugverspätung gegen eine Fluggesellschaft über 250, 400 oder 600 Euro pro Person nach Art. 7 iVm 5 der VO 261/2004 lautet gesetzlich auf Geldzahlung (also "Barzahlung, elektronische oder gewöhnliche Überweisung"wie Art. 7 Abs. III VO 261/2004 eindeutig und klar gesetzlich festlegt. Nur mit dem SCHRIFTLICHEN EINVERSTÄNDNIS DES FLUGGASTS darf eine Fluggesellschaft die gesetzliche Schuld in Form von Reisegutscheinen, Fluggutschein oder Gutschein für einen Flug leisten.

Warum lieben Fluggesellschaften Fluggutscheine?

Ganz einfach: Der Bilanzierungsvorteil (Mischkalkulation durch eigene Erbringung von Dienstleistungen zum tatsächlichen Preis und nicht höhere Geldleistung zum "gesetzlichen Nominal- / Nennwert") ist enorm. Hinzu kommt, dass Verbraucher die Möglichkeiten der Einlösung häufig zu optimistisch einschätzen. Unter größter Vorfreude auf den nächsten Urlaub im nächsten Jahr akzeptieren Verbraucher vorschnell Gutscheine und Fluggutscheine. Kommt dann in einem Jahr etwas dazwischen, steht der Verbraucher dumm da. Eine Geldzahlung kann er nicht mehr fordern. Und der Fluggutschein ist dann wertlos. Zudem schummeln Fluggesellschaften häufig irgendwelche - rechtlich mehr oder weniger zweifelhafte - Voraussetzungen zur Einlösung von Fluggutscheinen ein. Das Landgericht Berlin urteilte gegen die Ryanair Ltd., dass eine Einlösungsfrist (Antritt des Fluges innerhalb von 6 Monaten (186 Tagen oder 12 Monaten)) rechtswidrig ist (LG Berlin, Urt. v. 5.8.2009, Az 4 O 532/08).

Air France bot in einem Fall Flugpassagieren "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen nicht erstattbaren Reisegutschein über 350,00 EUR an. Alternativ bot die Air France ihnen pro Person einen Barbetrag von 100,00 EUR an". Letztlich hat die Air France vor Gericht verloren und musste jeweils die gesetzlich festgelegten 250,00 EUR pro Person zahlen: AG Bremen, Urt. v. 18.1.2013, Az 4 C 0516/11.

Richtig machten es auch Flugpassagiere, die von der US Airways Geldzahlung verlangten und angebotene Fluggutscheine ablehnten: "Außergerichtliche Vergleichsversuche, die unter anderem eine Entschädigung in Form von Fluggutscheinen beinhalteten, scheiterten, da die Flugreisenden Barzahlung begehrten" und auch gerichtlich zugesprochen bekamen: 5 x 600,00 EUR = 3000,00 EUR (vgl. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 7.10.2010, Az 29 C 1352/10 (46).

Wer sich mit dem Angebot der Fluggesellschaft auf Leistung der Schuld durch Gutschein oder Fluggutschein einverstanden erklärt, akzeptiert ein (weitaus schlechteres ungünstigeres) Aliud zum gesetzlichen Geld-Anspruch und stellt sich rechtlich - ohne Not und Anlass sehr viel schlechter. Flugpassagiere sollten sich gut überlegen, ob sie einen Fluggutschein an Stelle der Überweisung/Geld von Seiten der Fluggesellschaft akzeptieren. Kommt es bei der Einlösung des Gutscheins (die ja häufig zeitlich viel später liegt) zu Problemen, setzt sich der Rechtsstreit mit noch größeren Schwierigkeiten (und größerem Aufwand, höheren Kosten, schlechteren Erfolgsaussichten) fort. 

Jeder Fluggast sollte sich die Worte der Richter des Landgericht Frankfurt am Main zu Herzen nehmen: (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.10.2006, Aktenzeichen 3-2 O 51/06 gegen Air France): "Auf eine Befriedigung aus den Gutscheinen brauchen sich die Kunden jedoch nicht verweisen zu lassen. Der Anspruch aus Art. 7 VO 261/2004 stellt seinem Zweck nach einen pauschalierten Schadensersatzanspruch dar, dessen Durchsetzung in der Regel nicht durch eine weitere Flugleistung des Anspruchsgegners abgegolten werden kann, da dies den Fluggast in seiner Wahlfreiheit zu sehr einschränkte. Diese Wertung kommt auch im Erfordernis des schriftlichen Einverständnisses der Fluggäste zur Leistung der Ausgleichszahlung in Form von Gutscheinen nach Art. 7 Abs. 3 VO  261/2004 zum Ausdruck, das hier nicht vorliegt. Die Gutscheine waren demnach nach der Wertung des europäischen Gesetzgebers bereits nicht erfüllungstauglich".

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Meine Frau und ich hatten erst einen Anwalt hier in Neuss beauftragt. Das war aber leider gar nichts. Es ging nicht voran und wir hatten auch den Verdacht, dass der gute Mann sich nicht im europäischen Flugrecht auskannt. Mit Zustimmung der Rechtsschutzversicherung konnten wir dann wechseln und wurden dann von der Rechtsanwaltskanzlei Bartholl aus Berlin betreut. Das war eine andere Liga. Die haben der Air France eine kurze Frist gesetzt und als die nicht eingehalten wurde, gab es Nachverhandlungen. Am Ende hat die Air France uns die 1200 euro und die 540 Euro Schadensersatz gezahlt. Ich würde jedem raten bei solchen Fällen Fachanwälte einzuschalten. Die kennen sich aus. Herr Bartholl nannte mir im ersten Telefongespräch sogar die Namen der Mitarbeiter der Air France und die Namen der Anwälte der Air France in Deutschland. Da merkt man sofort, dass das ein eingeschworener Kreis von Experten ist. Ist ja immer so: Je spezieller etwas wird, umso weniger Experten gibt es auf beiden Seiten. Man muss etwas Glück haben, um den richtigen Anwalt zu finden.

Mit Durchhaltevermögen und den richtigen Anwälten kann man auch gegen große Fluggesellschaften gewinnen. Es war eine bereichernde Erfahrung für mich. Ich habe viel gelernt und würde ganz genau so nochmal gegen die Air France vorgehen.

Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr mir mailen.

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Hallo:

Herr Rechtsanwalt Jan Bartholl hatte für unsere Gruppe (wir waren 4 Mädels und es war eine Flugverspätung bei einem Ibiza Flug) die Entschädigung für uns von der Condor eingeklagt. Für uns ist der Fall super gelaufen! Ich habe Herrn Bartholl alle Unterlagen zugeschickt und die Sache dann mit ihm besprochen. Er hat alles sehr genau erklärt und den Fall dann für uns gewonnen. 

Ich kann die Kanzlei empfehlen und meine Freundinnen empfehlen genauso. Herr Bartholl hat uns sehr nett beraten und hat es geschafft, dass Condor uns nicht nur 400 € pro Kopf, sondern zusätzlich noch 408,07 € gezahlt hat. Wir waren völlig überrascht, dass wir mehr bekommen haben, als wir eigentlich haben wollten. Ganz nebenbei sieht Herr Bartholl auch noch richtig gut aus devil

Viel Glück an alle anderen hier und viele liebe Grüße

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@Welle

@Flieger3

@alle

Ich würde mich durch solche Antworten von Condor nicht einschüchtern lassen. Die Aufgabe der Mitarbeiter von Condor scheint ja darin zu bestehen, Flugpassagiere erstmal ruhig zu stellen. Wer dann von der Entschädigung nicht ablässt und zeigt, dass er gewillt ist, auch weiter vorzugehen oder sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten, bekommt wohl manchmal einen Gutschein von Condor. Aber warum sollte man sich mit einem Fluggutschein zufrieden geben. Das Gesetz sagt doch eindeutig, dass die Fluggesellschaft das Geld zahlen muss. Da besteht doch gar kein Grund, einen Gutschein anzunehmen. Was soll das auch schon sein: ein Gutschein!?? Da verspricht Condor, einen irgendwann vielleicht mal (auf deren Gnaden) mitzunehmen, wenn gerade Plätze frei sind. Wer das Geld nimmt, ist in jedem Fall besser dran: Mit dem Geld ist man frei und kann damit machen, was man will und ist nicht auf Condor-Flüge beschränkt. Gesetz ist Gesetz und da muss auch Condor sich dran halten.

In unserer Verspätungsgeschichte war es sogar so, dass Condor uns zunächst auf einen Tag später umgebucht hatte und dann am nächsten Tag der bereits umgebuchte Flug nochmal abgesagt wurde, weil angeblich die Arbeitszeit der Crew überschritten war. Dann mussten wir nochmal 11 Stunden warten und wurden erst dann zurückgeflogen.

Unser Anwalt sagte uns zu unserer Überraschung, dass wir dann die Entschädigung sogar 2 x verlangen können, weil wohl jeden einzelne Buchung zählt. Wir haben die Sache mit einem Anwalt durchgezogen, weil ich schon ahnte, dass Condor wieder das Herauszögern wollte. Hat super geklappt, 6500 € (wovon allerdings noch die Anwaltskosten abgezogen wurden) haben wir bekommen. Der Hammer cheekysurpriseyes  Da kann man sich ja fast schon über die FLugverspätung freuen, auch wenn es aber echt ärgerlich war angel

@Derrick: Hab hier auch nochmal das letzte Schreiben der Condor gepostet. Ist was identisch wie deins. Ich schätze das schickt die Condor jedem, der mit Anwalt durchzieht.

Condor Entschaedigung Gutschein

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Condor hat mich fast mit ihrem System und ihrer Masche rumgekriegt. Nur durch Zufall habe ich an einem Abend, an dem ich zum Glück nicht so viel zu tun hatte, nochmal kurz im Internet wegen unserer Flugverspätung nachgesehen. 

Und mir wurden die Augen geöffnet surprise

Ich dachte erst, dass wir wahrscheinlich die einzigste Familie sind, die eine Entschädigung von Condor fordert und fühlte mich fast schon peinlich, dass wir so oft nach der Zahlung der Entschädigung bei Condor angefragt hatten, Condor aber immer wieder sagte, dass die keine Entschädigung zahlen müssten, weil das Gesetz was anderes sagt. Als ich dann in einigen Foren exakt WORTWÖRTLICH die gleichen Antwortschreiben, die Condor auch an uns geschickt hat, wiedergefunden habe, war ich sauer. Sehr sauer. Damit hatte Condor meinen Kampfgeist geweckt. Ich bin dann gleich am nächsten Tag zu meiner Versicherung und habe denen gesagt, dass ich einen Fachanwalt brauche. Meine Versicherung hat mir freie Anwaltswahlt gegeben und dann bin ich zum besten Anwalt für Flugrecht.

Es hat so ca. 15 Wochen gedauert und dann hat uns der Anwalt das Schreiben der Condor Anwälte geschickt, in dem die uns dann also doch cool die uns zustehenden 1600 € zahlen: Natürlich "aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Mein Anwalt sagte mir noch so schön, dass die wohl genau wüssten, warum sie uns nach so langem Hinhalten dann doch ganz schnell die Entschädigung zahlen. Denn einen Gerichtsprozess trauen die sich mit so einer xxx-Taktik nicht zu. Über die "Tricks der Airlines" gibt es einen guten Beitrag bei web.de: Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken

Ich kann euch nur sagen: INFORMIERT EUCH! Ihr werdet sehen, dass man als kleiner Verbraucher von der Fluggesellschaft nach Strich und Faden in die Irre geführt wird. Holt euch einen guten Rechtsanwalt und schon akzeptiert Condor euch und diskutiert auf Augenhöhe, was sie sonst nicht tun.

Hier das Antwortschreiben der Condor Anwälte

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