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Hallo, stimmt es tatsächlich dass ich bei einer Gepäckverspätung bei einem Flug innerhalb Deutschlands keine Schadensersatzansprüche aus dem montrealer Übereinkommen habe? Das kann doch nicht sein. Ich bin innerhalb Deutschlands in Urlaub geflogen und habe meinen Koffer erst nach 7 Tagen als ich wieder zu Hause war bekommen
Gefragt in Gepäckverspätung von
Bearbeitet von
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7 Antworten

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Sehr geehrter Fragesteller!

Ja, das stimmt leider.

Ein Flug innerhalb eines Mitgliedsstaates ohne Zwischenlandung in einem zweiten Staat gilt nicht als „internationale Beförderung“, auf die die Regelungen des Montrealer Übereinkommens angewendet werden. Art. 1, Abs. 2 des MÜ:

„(2) Als „internationale Beförderung“ im Sinne dieses Übereinkommens ist jede Beförderung anzusehen, bei der nach den Vereinbarungen der Parteien der Abgangsort und der Bestimmungsort, gleichviel ob eine Unterbrechung der Beförderung oder ein Fahrzeugwechsel stattfindet oder nicht, in den Hoheitsgebieten von zwei Vertragsstaaten liegen oder, wenn diese Orte zwar im Hoheitsgebiet nur eines Vertragsstaats liegen, aber eine Zwischenlandung in dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates vorgesehen ist, selbst wenn dieser Staat kein Vertragsstaat ist.“

Das heißt, dass Ansprüche aus dem MÜ bei Flügen ausschließlich innerhalb von Deutschland nicht bestehen.

Darüber hinaus gibt es nach dem Montrealer Übereinkommen nur Entschädigungen für konkrete, belegbare Schäden, zum Beispiel, wenn Sie sich zwingenderweise Ersatzkleidung, Toilettenartikel etc. kaufen mussten. Eine Ausgleichszahlung für das „bloße“ Warten auf das Gepäck analog zu den Regelungen der Verordnung (EG) 261/2004 gibt es beim Montrealer Übereinkommen nicht.

Das heißt aber nicht, dass Ansprüche aus anderen Gesetzgrundlagen ausgeschlossen sind. Durch den Flugbeförderungsvertrag verpflichtet sich das Luftfahrtunternehmen, Sie und Ihr Gepäck zu und in vertraglich vereinbarter Zeit, von und an den vereinbarten Ort unversehrt zu bringen. Durch die Gepäckverspätung verletzt es eine Pflicht aus diesem Vertrag (§§ 280 BGB). Vielleicht wäre dieser Weg möglich. Ein genauer Blick in den Vertrag und in die AGB des Luftfahrtunternehmens sowie eine kompetente(re) Rechtsberatung würde die Gewissheit bringen.

Beantwortet von (4,850 Punkte)
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UPDATE!!

Es stimmt nicht, ich lag mit meinen Ausführungen falsch!

Im Laufe weiterer Recherchen habe ich festgestellt, dass durch die Verordnung (EG) 2027/97 das Montrealer Übereinkommen mittelbar auch auf Flüge innerhalb von Deutschland anzuwenden ist:

"Diese Verordnung setzt die einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal über die Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr um und trifft zusätzliche Bestimmungen. Ferner wird der Geltungsbereich dieser Bestimmungen auf Beförderungen im Luftverkehr innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaats ausgeweitet."

Die einzelnen Regelungen können Sie nachlesen, wenn Sie auf den ersten Link gehen. Die VO (EG) 2027/97 wurde durch die spätere Verordnung (EG) 889/2002 etwas abgeändert.

Beantwortet von (4,850 Punkte)
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@Roadie

@alle

Vielen lieben Dank für eure Tips!

Wir haben es durch eure Hilfe endlich geschafft unsere Entschädigung von Air France zu bekommen yescheeky

Es war echt genauso wie ihr vorausgesagt habt. Zuerst habe ich es alleine mit einer Mustervorlage für Flugverspätungen probiert. Da hat Air France schonmal gar nicht reagiert. Dann habe ich mühsam die Adresse von Air France ausfindig gemacht und ein Einschreiben hingeschickt. Eine Antwort habe ich nicht aus Deutschland, sondern nur aus Paris Cedex Frankreich bekommen. Das war aber auch nur so eine nichtssagende tut-uns-leid-Schreiben.

Habe dann lange nach einem guten Rechtsanwalt gesucht, der das für uns machen kann. Wir hatten dann die Auswahl zwischen der Kanzlei Klein (die unsere Rechtsschutzversicherung vermittelt hatte) oder der Kanzlei Bartholl. Wir haben uns dann für die Kanzlei Bartholl entschieden (weil die fast überall als beste Kanzlei genannt wurden).

Wir mussten leider über 3 Monate warten, aber letzte Woche hat uns der Rechtsanwalt geschrieben. Air France zahlt endlich. 2400 Euro!! yessmiley Geduld hat es echt gekostet.

Jetzt sind wir erstmal zufrieden. Mit dem Geld können wir für unseren nächsten Urlaub im Herbst sogar Business fliegen wink Air France sei Dank!

Für alle Unentschlossenen empfehle ich es wie es alle hier schon geschrieben haben. Ein kurzes Schreiben an Air France, am besten gleich ne Frist setzen. Die melden sich eh nicht, also gleich einen Anwalt raussuchen, dem die Sachen schicken und dann abwarten. 

Ich kann die Kanzlei Bartholl aus Berlin empfehlen. Die Anwältin, die unsere Sache bearbeitet hat, war sehr nett. Mit Herrn Bartholl persönlich habe ich nicht gesprochen, aber alle Leute, die ich dort gesprochen habe, waren freundlich und immer hilfsbereit. Und wenn man Top Anwälte schon einschalten kann und nicht mal bezahlen muss, ist es doch das schönste.

 

Beantwortet von (5,020 Punkte)
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Die Gepäckbeförderung gehört zu den Hauptpflichten aus dem Luftbeförderungsvertrag ( BGH Urteil vom 05.12.2006, X ZR 165/03).

Schadensersatzansprüche richten sich dabei nach dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) vom 28.Mai 1999.

Allerdings heißt es in Art.1 II  MÜ, dass die Beförderung zwischen Orten innerhalb des Hoheitsgebiets nur eines Vertragsstaates ohne eine zwischenlandung in einem Hoheitsgebiet eines anderen Staates nicht als internationae Beförderung im Sinne des Montrealer Übereinkommens gilt.

Dies bedeutet, dass Ansprüche aus dem MÜ inerhalb von Deutschland keine Anwendung findet.
Beantwortet von (1,010 Punkte)
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Lieber Fragensteller,

zu Ihrer Frage ist folgendes zu sagen: Nein, es stimmt nicht, dass Sie auf einem innerdeutschen Flug keine Ansprüche wegen Gepäckverspätung aus dem Übereinkommen von Montreal haben!

Das Übereinkommen von Montreal regelt zwar in seinem Artikel 1 Abs. 1, dass es nur dann zur Anwendung kommt, wenn es sich bei dem betreffenden Flug um eine internationale Beförderung handelt, d.h. eine Beförderung zwischen zwei verschiedenen Staaten. Durch die europäische Verordnung VO (EG) 2027/97 wurde jedoch der Anwendungsbereich des Übereinkommens von Montreal auch auf rein inländische Flüge ausgeweitet. Dort heiß es in Artikel 1 der VO: Diese Verordnung setzt die einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal über die Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr um und trifft zusätzliche Bestimmungen. Ferner wird der Geltungsbereich dieser Bestimmungen auf Beförderungen im Luftverkehr innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaates ausgeweitet.

D.h., die Regelungen des MÜ sind in Verbindung mit der VO 2027/97 auch auf solche innerstaatlichen Beförderungen anwendbar, die sich innerhalb eines Mitgliedstaates der EU abspielen und von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft durchgeführt wurden. Bei einem solchen Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft handelt es sich gem. Artikel 2 Abs. 1 lit. b VO um eine Luftfahrtunternehmen, mit einer von einem Mitgliedsstaat erteilten gültigen Betriebsgenehmigung gem. der VO (EWG) 2407/92.

Folglich haben Sie in ihrem Fall Ansprüche nach dem MÜ in Verbindung mit der VO (EG) 2027/97, wenn sie von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft befördert wurden. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie etwaige Ansprüche wegen Gepäckverspätung auf das deutsche Luftverkehrsgesetz stützen. Dort ist die Haftung für Gepäckverspätung in § 47 Abs. 2 LuftVG geregelt.

Beantwortet von (21,990 Punkte)
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Welch Emotionalität einige wegen einer Flugverspätung an den Tagen legen laugh Nachdem ich jetzt selber mal eine richtig heftige Flugverspätung mit Air Berlin miterleben "durfte" crying muss ich aber zugeben, dass es wirklich sehr sehr ärgerlich ist, den halben Tag am Flughafen die Zeit totzuschlagen. Es ist aber lustig, dass viele sich dann erstmal über Facebook oder Twitter Luft verschaffen und so richtig abziehen... 

Ich habe mir einige sehr interessante Erfahrungsberichte anderer Betroffener von Air Berlin durchgelesen und fand einige Tips wirklich gut. Der beste Tip war wirklich, so einen Ärger an Leute abzugeben, die wissen, wie man damit umgeht. Ich hab noch am Flughafen die Anwaltskanzlei angerufen, die haben mir dann gesagt, was ich machen soll und ich hatte dann Ruhe. Klar, man kann sich erst mal selber wochenlang mit den Airlines rumschlagen, aber was soll ich mir die Mühe machen? Bringt doch eh nix. Anwalt einschalten und gut is cool

So leicht habe ich im Leben übrigens noch nie 1600 €uronen bekommen. Einfach 5 Stunden am Flughafen rumsitzen. Macht 320 €uro Stundenlohn. Nicht schlecht cool

Air Berlin zahlt für ne Flugverspätung 400 €uro pro Person. Haben die jedenfalls an uns gezahlt, nachdem unser Anwalt die Sache geregelt hatte.

Air-Berlin-Flugverspaetung-Entschaedigung

Beantwortet von (3,660 Punkte)
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Doch, es gibt eine Pauschale für Gepäckverspätungen. Ob das jetzt eine Tagespauschale oder Komplettpauschale ist oder so, weiß ich nicht. Auf meinem Flug mit Lufthansa war mein Rimowa Koffer auch verspätet. Ich bin dann dort am Flughafen zum Schalter und habe es der Dame gemeldet. Die Lufthansa sagte mir, dass sie mir erstmal 850 € Sofortkompensation zahlen würden. Diese 850 € müssten sie zahlen. Alles andere sollte ich dann nachher mit Lufthansa klären. Die haben mir dann auch sofort am Flughafen 850 € gezahlt. Ich musste noch ein rosa Papier unterschreiben (Auszahlungsquittung Gepäckunregelmäßigkeiten), aber dann habe ich das Geld bekommen. Vielleicht habe ich auch etwas herumgequengelt, dass ich meine Sachen nicht hatte und nun ohne alles dastehe cheeky Aber ärgerlich war es in jhedem falle.

Dann haben die mir wegen noch einen PIR Report gegen (Bericht über BEschädigung an Ihrem aufgegebenen Gepäck), war ein gelbes Blatt, komisch fällt mir erst jetzt auf, dass dort steht, Beschädigung an aufgegebenem Gepäck und nicht Gepäckverspätung. Dann hat die Lufthansa mir nachher noch 1350 Euro zusätzlich überwiesen. Dafür musste ich aber einen Anwalt einschalten.

Ich denke man muss ein bisschen zeigen, dass man nicht einfach so nachgibt, dann bekommt man am Flughafen etwas Geld und nachher Schadensersatz.

Gepaeckverspaetung Lufthansa was tun

Gepaeckverspaetung Schadensersatz Pauschale

Beantwortet von (1,970 Punkte)
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