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Ich habe für mich, meine kleine Tochter und meine Freundin eine Flugreise in die Türkei gebucht. Am Mittwoch habe ich die Reiseunterlagen erhalten. Dort stand der Name meiner Tochter falsch geschrieben. Statt Leyla stand dort Lena in der Buchungsbestätigung. Ich habe sofort im Reisebüro angerufen. Die Dame hat dann beim Reiseveranstalter angerufen und den Namen korrigieren lassen.

Jetzt erhalte ich vom Reiseveranstalter eine Stornorechnung für meine Tochter. Ich habe die Reise gar nicht storniert. Angeblich dürften die Stornogebühren für die Namensänderung nehmen. Stimmt das? Was kann man tun? Danke für eure Kommentare.
Gefragt in Reisevertragsrecht von
+23 Punkte

3 Antworten

+4 Punkte
Nee, ist doch deren Schuld, wenn sie den Namen Deiner Tochter falsch schreiben.
Beantwortet von (6,390 Punkte)
+4 Punkte
+3 Punkte
Quatsch, Stornorechnung einfach nicht zahlen und Rechtsanwalt einschalten.
Beantwortet von (1,940 Punkte)
+3 Punkte
+2 Punkte
Einfach nicht zahlen und einem Anwalt geben. Die Anwaltsgebühren muss der Reiseveranstalter zahlen.
Beantwortet von (5,050 Punkte)
+2 Punkte
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