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+99 Punkte
Ich bin gemeinsam mit 4 Arbeitskollegen von Hamburg über Frankfurt nach Madrid mit der Lufthansa geflogen. In Hamburg gab es einige Verzögerungen, weil an der Maschine irgendein technischer Defekt am Triebwerk festgestellt worden war. Das war recht schnell behoben. Trotzdem landeten wir in Frankfurt zu spät, um unseren Anschlussflug nach Madrid zu bekommen. Am Schalter sagte uns die Dame der Lufthansa nach langer Wartezeit, dass sie uns leider nicht weiterhelfen könne. Wir wären zu spät am Gate erschienen. Erst nach mehrmaligen Diskussionen und unserer Drohung, ansonsten den Vorgesetzten zu holen, wurden wir auf einen anderen Flug umgebucht.

Durch die ganzen Umbuchungen und Verspätungen kamen wir erst kurz nach Mitternacht in Madrid an. Wir mussten alle nach Valldolid für einen Geschäftstermin. Da wir so spät in Madrid nicht mehr weiterkonnten, mussten wir uns ein Hotel nehmen. Wir sind zu fünft mit dem Taxi vom Flughafen ins Hotel.

Jetzt verweigert Lufthansa unsere Forderungen nach Entschädigung und Schadensersatz für Hotel, Mahlzeiten, Taxikosten und Telefonkosten mit dem Hinweis, dass sie "den Entlastungsbeweis" nach der FluggastVO 261/2004 führen könnten und die Vorfälle als außergewöhnliche Umstände betrachten.

Was können wir hier machen? Haben wir Ansprüche gegen die Lufthansa?

Haben wir zusätzlich möglichen Ansprüchen auf Ausgleichszahlung und Entschädigung wegen der Flugverspätung auch Möglichkeiten, den verpassten ersten Termin des Geschäftstermins und Verdienstausfall oder entgangenen Gewinn zu fordern?

Hat jemand hier Erfahrung mit Lufthansa?

Vielen Dank für die Kommentare!
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
+99 Punkte

67 Antworten

+43 Punkte

Lufthansa versucht es immer erst auf dem TLL-Weg: Trottel Leicht Loswerden!

Da wird dann ein Textbausteinschreiben zusammengeschustert nach dem Motto: Tut uns alles ganz Fürchterlich Leid, aber leider sehen die Gesetze nun mal keine Entschädigung vor.

Erst wenn man dann einen Anwalt einschaltet, hat die Lufthansa ein Einsehen. Bei uns hatte die Lufthansa sogar erst ein Einsehen, nachdem unser Anwalt eine Klage eingereicht hatte.

Manche lernen es eben nie.

Ich lasse mich jedenfalls von Lufthansa nicht als Trottel behandeln.

ICH RATE ALLEN: Rechtsanwalt einschalten und am besten SOFORT KLAGEN. Irgendwann werden die es lernen.

yes

Beantwortet von (6,390 Punkte)
+43 Punkte
Ja, wobei echt viele Verbraucher sich selbst Ketten anlegen mit ihren Selbstzweifeln, ob sie nun wirklich eine Entschädigung fordern dürfen ...
Mein Mann und ich haben für unsere Familie über ein halbes Jahr probiert, die Entschädigung für die Flugverspätung aus der EU Flugrechteverordnung zu bekommen. Wir haben alles versucht und immer wieder mit Anwalt gedroht, die Airlines hat es einfach ignoriert.

Wir wurden ständig hingehalten. Dann war unsere Geduld zu Ende und wir haben einen Fachanwalt aus Berlin beauftragt und die Airline hat dann nach nur 5 Wochen gezahlt. Die Fluggesellschaften sind einfach dreist und wissen genau, dass kleine Verbraucher an der Nase herumgeführt werden können. Ich bin über jeden cent froh, den die uns bezahlen mussten, das war die gerechte Zahlung für die Flugverspätung aber noch viel vielmehr für die dreiste Masche, uns einfach zu ignorieren.
Wir hatten Probleme mit EasyJet wegen der Zahlung der Flugentschädigung. Ich hatte vorher alles probiert, aber es hatte nichts geholfen. Den ganzen Aufwand hätte ich mir gleich sparen können, denn es scheint als würden die Fluggesellschaften nur zahlen, wenn man mit einem Rechtsanwalt auftaucht. Bei uns wars jedenfalls so. Vorher 4 Monate kein rühren und dann 2 Wochen nachdem der Anwalt geschrieben hatte, sofort alles gezahlt. Kann Bartholl und Partner aus Berlin empfehlen (hatten Bartholl selber und Rechtsanwalt Oliver Schafeld)
+35 Punkte
Bei Lufthansa würde ich auch direkt einen Anwalt zu Rate ziehen.

Erstens kommst Du bei eigenen Versuchen, die gesetzlichen Ansprüche durchzusetzen, nicht weit. Und zweitens kostet ein Rechtsanwalt doch nichts, weil Lufthansa die Kosten des Einschaltens eines Rechtsanwaltes auch mit übernehmen muss.
Beantwortet von (1,940 Punkte)
+35 Punkte
+35 Punkte
Die Lufthansa hat ihren Geschäftssitz bzw. eine Niederlassung in Köln. Daher werden ja vom Amtsgericht Köln und Landgericht Köln so viele Lufthansa Rechtsstreitigkeiten entschieden. Wenn man den letzten Meldungen auf Spiegelonline Glauben schenken darf, hat die Lufthansa mehrere Präzedenzfälle zu Flugpassagierrechten am Stück verloren.

Warum Lufthansa sich dann doch noch so aus dem Fenster lehnt, ist fragwürdig. Ist es das berühmte Pfeifen im Walde?

Ich denke, man sollte sich von Lufthansa und deren Gebahren nicht beeindrucken lassen. Die europäischen Fluggastrechte sind eindeutig. Wenn Lufthansa gesetzliche Ansprüche ignoriert, muss man eben damit rechnen, dass Flugpassagiere sich eben auch mal wehren und sich nicht alles gefallen lassen. Und wie viele Urteile ja zeigen, wehren sich die meisten zu Recht!
Beantwortet von (6,020 Punkte)
+35 Punkte
+32 Punkte

Lufthansa nimmt Kunden, die Forderungen stellen, nur Ernst, wenn diese ihre Begehren durch einen Anwalt vortragen. Ansonsten darf man "unterwürfig" um einen Antwortbrief betteln und erhält den dann auch, aber natürlich mit dem üblichen blablabla, tut uns Leid und so weiter und so fort, aber leider können wir nix zahlen.

Kommt man mit einem Anwalt kann man plötzlich doch zahlen, aber natürlich nur aus kundendienstlichen Gründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Das ist echt ein Karnevalsverein da bei der Lufthansa...

Auf den Seiten 

Auskunft-Rechtsanwalt.de

und

Fachanwalt für Flugrecht

kann man viele Anwälte zu Fluggastrechten finden. In diesen Posts wurden ebenfalls viele Tipps gegeben:

Fachanwalt Reiserecht in Frankfurt gesucht

Fachanwalt für Reiserecht in München gesucht - DRINGEND!

Ich suche einen Fachanwalt für Reiserecht

Kann jemand einen guten Experten für Fluggastrechte empfehlen?

Wo finde ich einen Fachanwalt für Reiserecht?

Hat jemand Erfahrung mit der Kanzlei Bartholl aus Berlin?

Beantwortet von (6,610 Punkte)
+32 Punkte
+28 Punkte
Bei Lufthansa gilt der Grundsatz: SOFORT ANWALT EINSCHALTEN. Ich rate Dir sofort einen Fachanwalt für Flugrecht einzuschalten.

Leider weiß man es meistens erst hinterher und ist im Nachhinein schlauer. Aber ließ Dir mal die tausende Einträge in Foren von betroffenen Lufthansa Passagieren durch. Es haben immer nur die gesiegt, die sofort einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben.

Lufthansa hofft eben, dass die Dummen aufgeben oder irgendwann entnervt zusammensacken.
Beantwortet von (5,030 Punkte)
+28 Punkte
+32 Punkte

An diesem Fall hier kann man beispielhaft sehen, wie Fluggesellschaften vorgehen. Hintergrund ist eine Flugverspätung auf einem Flug von Hamburg via Frankfurt am Main nach Spanien (Bilbao). Der erste Flug (Zubringerflug) von Hamburg zum Flughafen Frankfurt am Main war etwas verspätet. Als Grund gibt die Lufthansa einen technischen Defekt am Flugzeug an. Durch die verspätete Ankunft in Frankfurt wurde dann der Anschlussflug nach Spanien verpasst, so dass eine Umbuchung stattfand. Durch die Umbuchung war eine Flugverspätung am letzten Flughafen eingetreten. Durch die Verspätung musste der Passagier in der Nähe des Flughafens übernachten und hatte dadurch Kosten für zwei Taxifahrten vom Flughafen zum Hotel und zurück und noch die Hotelkosten.

Die Lufthansa meldet sich zunächst überhaupt nicht. Erst auf vielfaches Drängen schreibt die Lufthansa zurück:

Für die verzögerte Bearbeitung bitten wir Sie höflich um Entschuldigung und bedanken uns für Ihre Geduld.

 

Wir bedauern, dass Ihre Flugreise ... nicht wie geplant stattfinden konnte. Grund für die Verzögerung Ihres Fluges ... war ein unvorhersehbares technisches Problem. Eine Reparatur war vor Ort kurzfristig möglich, führte allerdings zu einem verspäteten Abflug.

...

 

Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis dafür, dass wir Ihrer Forderung nach einer Ausgleichszahlung nicht nachkommen können, da die Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Zudem sind wir im vorliegenden Fall von der Übernahme entstandener Folgekosten entbunden, so dass wir Ihren Wunsch nach Ersatz Ihrer zusätzlichen Kosten nicht erfüllen können. Aufgrund des Sachverhaltes ist leider auch keine Kulanzentscheidung möglich.

 

Der Fluggast gab der „Bitte um Verständnis“ der Lufthansa nicht nach und bat auch nicht um Kulanz, sondern nahm sein Recht in die Hand und verklagte die Lufthansa. Völlig zu Recht, wie das Urteil des Amtsgericht Köln zeigt. Daher sollten sich Fluggäste gut überlegen, ob Sie Fluggesellschaften bezüglich ihrer eindeutigen gesetzlichen Ansprüche Zugeständnisse machen (im Rahmen einer „Kulanz“-entscheidung oder im Rahmen einer Schlichtung bei der Schlichtungsstelle für Fluggastrechte) oder diese nicht doch 100% mit einem Rechtsanwalt durchsetzen:

 

Das wollte der Fluggast so nicht stehen lassen und die Lufthansa nicht einfach so davonkommen lassen. Nach dieser Antwort und der weiteren kategorischen Weigerung der Lufthansa, auf ihn zuzukommen, hat er einen Anwalt eingeschaltet. Der Rechtsanwalt hat dann sofort Klage eingereicht und siehe da - die Lufthansa knickt sofort ein und zahlt zunächst mal die 250 Euro Ausgleichszahlung und Entschädigung für die Flugverspätung. Einsicht wollte die Lufthansa trotzdem nicht voll zeigen und sich offenbar nicht völlig kampflos geschlagen geben, weshalb die Lufthansa die Taxikosten und die Hotelkosten auch im Prozess bestritt. Also musste das Gericht entscheiden:

 

UND HIER DAS URTEIL:

Lufthansa Entschädigung Flugverspätung AG Köln

Lufthansa Entschädigung Flugverspätung AG Köln

Lufthansa Entschädigung Flugverspätung AG Köln

 

HIER der Link zum Urteil:

http://passagierrechte.org/Anrechnung_gem._Art._12_VO_(EG)_Nr._261/2004_Ausgleichszahlung_und_Entsch%C3%A4digung_mit_weitergehenden_Forderungen

Beantwortet von (1,170 Punkte)
Bearbeitet von
+32 Punkte
Fluggesellschaften fahren alle die HINHALTE- und VERZÖGERUNGSTAKTIK.

Die Fluggesellschaften haben mit der Zeit gelernt, wie man sich effektiv gegen berechtigte Forderungen von Flugpassagieren wehrt: Man sitzt die Sache einfach aus, lässt die Passagiere mit ihren Begehren eiskalt auflaufen und gibt den "Gott des Gesetzes".



"Gott des Gesetzes":

Man sieht doch schon an den Fragen hier im Forum und in allen anderen Foren den vorauseilenden Gehorsam erniedrigter und gedemütigter Flugpassagiere. Da fragen sich mündige Bürger tatsächlich, ob die Fluggesellschaft sie bei bestätigter Buchung einseitig sitzen lassen, umbuchen oder an anderen Flughäfen aussetzen darf. Da fragen sich unbescholtene Verbraucher, ob es "Recht" wäre, wenn gesetzlich festgelegte Fluggastrechte von Fluggesellschaften mit Füßen getreten werden. Da sieht man, dass die schamlose Dreistigkeit und Unverfrorenheit der Airlines Früchte trägt: Mündige Bürger ergeben sich schon im Voraus gegen die Goliath-Airlines, da die ihre hanebüchenen und komplett abwegigen, zum Teil sogar erlogenen, Rechtsmeinungen als "Gesetz" verkaufen. Leute - wacht auf! Wer nur einen Hauch gesunden Menschenverstandes übrig hat, dem sagt doch schon das Gefühl, dass das nicht rechtens sein kann!



Aussitzen:

Fluggesellschaften machen sich ein menschliches Charaktermerkmal zu eigen: Der Mensch ist faul und risikoscheu. Die Fluggesellschaften wissen genau, wenn sie einfach dummdreist zumachen, sich ducken und die Sache nur lange genug aussitzen, haben die wenigsten Flugpassagiere das Rückgrat, um ihre "Drohungen", einen Anwalt einzuschalten und notfalls zu klagen, wahrzumachen. Die Airlines bekommen täglich tausende Briefe mit den leeren Drohungen, dass Passagiere sonst zum Anwalt gehen, wenn die Airline nicht zahlt. Die Fluggesellschaften wissen, dass 99,9% der Passagiere nicht den Mut haben, genau das auch zu tun. Also tut man, was man gelernt hat, dass es erfolgreich gegen solche Blender ist: NICHTS. Sind die Flugpassagiere erst einmal lange genug zermürbt, geben die meisten unerfahrenen, unsicheren und ängstlichen Passagiere auf. Diejenigen Fluggäste, die dann noch etwas rumzetern, bekommen eben ein nettes (Textbaustein-) Antwortschreiben, in dem irgendeine lächerliche Ausrede angeführt wird, weshalb man angeblich nicht zahlen müsste. Und wer dann immer noch nicht Ruhe gibt, erhält gnädigerweise einen "Fluggutschein" über 50 EUR und soll sich endlich ver...

Damit lösen Fluggesellschaften den Großteil aller Fälle. Diese sog. "Forderungsabwehr"-Taktik der Airlines ist bei den risikoscheuen und handzahmen Verbrauchern so erfolgreich, dass die Bosse in den Vorstandsetagen der Fluggesellschaften wahrscheinlich aus dem Lachen nicht mehr herauskommen. Die ersparten Millionen, die man eigentlich den Flugpassagieren schuldet, kann man ja dann als Boni an die Vorstandsetage ausschütten.

Man kann nur den Kopf schütteln über so einen Gehorsam mündiger Verbraucher. Aber schwarz auf weiß in der VO 261/04 gesetzlich festgelegte und geldwerte Ansprüche werden von Flugpassagieren einfach liegen gelassen und nicht weiter verfolgt. Da lesen sich mündige Verbraucher tagelang irgendwelche Testberichte durch, um beim Kauf der Digitalkamera 20 EUR zu sparen. Da fahren Autofahrer kilometerweit, um bei der nächsten Tankstelle das Benzin für 2 Cent billiger zu tanken, aber bei Airlines wo sie 250 EUR, 600 EUR oder vielleicht sogar mehrere Tausend Euro nach dem Gesetz fordern könnten, ziehen die meisten den Schwanz ein und geben die Sache nicht mal mehr einem Rechtsanwalt, der so was in Nullkommanichts einklagen könnte. Verrückte Welt.

Ich zücke wirklich den Hut vor den mutigen und unerschrockenen Flugpassagieren mit aufrichtigem Charakter, die gewillt waren, ihre Fluggastrechte auch wirklich durchzusetzen. Solche Menschen helfen, dass die Fluggesellschaften und andere große Konzerne nicht irgendwann glauben, dass es "normal" wäre, Verbraucherrechte mit Füßen zu treten und gute Kunden als Dummköpfe zu verkaufen.

yes
+28 Punkte

Ich wusste es: So geht die Lufthansa immer vor. In meinem Fall war es nicht anders, nur leider habe ich das hier alles zu spät gelesen und jetzt ist es bei mir wohl verjährt. AAAAAArrrrrrrgggghhhh!

Ich hätte die Lufthansa verklagt, das denen sehen und hören vergeht. Neeeeeiiiiin! Wieso werden solche Urteile nicht mehr ins Netz gestellt. Dann können sich andere daran orientieren.

Schön ist ja bei der Sache auch, dass Lufthansa immer Stück für Stück nachgegeben hat. Erst hieß es, es gibt nix, dann klagt der Anwalt und Lufthansa zahlt sofort die Ausgleichszahlung von 250 Euro wegen der Verspätung, aber natürlich "nie und nimmer" die Taxikosten und Hotelkosten. Tja, und dann brummt das Gericht denen eben die Hotelkosten und Taxikosten auf.

Bei meinem nächsten Fall mit Lufthansa werde ich die Gelegenheit am Schopfe packen und denen zeigen, dass sie mit mir nicht mehr so umspringen können. Übrigens, ein großes Lob an den Kläger, der den Mut hatte, die Sache gegen die Lufthansa durchzufechten!!!!

yes

Da bleibt mir in Bezug auf Lufthansa nur den Duden zu zitieren:

VERSTOCKT

Adjektiv, abwertend

starrsinnig, in hohem Grade uneinsichtig, zu keinem Nachgeben bereit

 

VERBOHRT

Adjektiv, umgangssprachlich abwertend

nicht von seiner Meinung, Absicht abzubringen; uneinsichtig, unbelehrbar, starrköpfig, von einer solchen Haltung zeugend

 

UNVERBESSERLICH

Adjektiv

(seinem Wesen nach) nicht [mehr] zu ändern, zu bessern

Beantwortet von (5,050 Punkte)
+28 Punkte
+25 Punkte

Moral von der Geschicht:

Bei Lufthansa sofort vor GERICHT!

Beantwortet von (7,150 Punkte)
+25 Punkte
Leider hat man die Erfahrung immer erst NACHHER.

Wenn man vorher wüsste, welches Spiel die Fluggesellschaften spielen, könnte man sich viel Zeit und Ärger sparen.
+21 Punkte

Ich bin Vielflieger (Senator) bei Lufthansa. Früher war LH echt noch mal kundenfreundlich und kulant. Seit Christoph Franz das SCORE Sparprogramm eisern durchzieht, ist es vorbei. Lufthansa stürzt steil ab. Der Kundendialog ist eine einzige Kunden-hinhalten-und-für-dumm-verkaufen-Abteilung.

Es ist, wie alle hier richtig schreiben, traurig,aber wahr: Lufthansa ist nur noch auf dem Klagewege zurr Vernunft zu bringen.

Beantwortet von (5,600 Punkte)
+21 Punkte
+20 Punkte

Das scheint nicht nur bei Lufthansa, sondern offenbar bei allen großen Fluggesellschaften Methode zu sein, Flugpassagiere erst einmal zu ignorieren und nicht ernst zu nehmen. In einem Interview mit SPIEGELONLINE hat Fachanwalt Reiserecht Bartholl gesagt:

"Fluggesellschaften machen es denjenigen, die ihr Recht einfordern, so schwer wie möglich", erklärt Jan Bartholl, auf Fluggastrechte spezialisierter Anwalt in Berlin. Würden tatsächlich alle Passagiere ihre Ansprüche einfordern, kämen jedes Jahr Zahlungen in Millionenhöhe auf sie zu.

Auf Beschwerden von Passagieren folgt deshalb, wenn überhaupt, meist ein Standardschreiben, in dem die Airline auf "außergewöhnliche Umstände" verweist, die zur Verspätung geführt hätten. Mit dieser Begründung verweigern sie die Zahlung. "Ohne Klage vor Gericht kommt in der Praxis niemand an das ihm zustehende Geld", sagt Bartholl. "Und genau diese Botschaft wollen die Airlines mit ihrem Verhalten auch aussenden."

Ich weiß nicht, ob die Fluggesellschaften da nicht etwas kurzfristig denken. Denn es kann meines Erachtens nicht lange gut gehen, seine eigenen Kunden für dumm zu verkaufen. Die Vorgehensweise spricht sich rum (siehe Interview) und die Botschaft, die bei mir aus diesem Post hier hängenbleibt ist: Dann verklage ich Lufthansa eben das nächste Mal. Das wollen die?

Beantwortet von (5,350 Punkte)
+20 Punkte
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