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Ich bin auf einem Lufthansa Flug mit mehr als 17 Stunden Flugverspätung geflogen. Grund war, dass der zunächst geplante Flug am Abend wegen eines technischen Defekts am Flugzeug mehrfach verschoben wurde. Als wir dann geboardet hatten, waren wir abends an vierter Stelle. Als wir starten wollten, brach der Kapitän den Start ab und teilte mit, dass wir auf Grund des Nachtflugverbots ab 23 Uhr nicht starten dürften. Alle mussten aus der Maschine raus. Es gab dann ein großes Chaos am Flughafen, weil natürlich alle Passagiere umgebucht und in Hotels untergebracht werden mussten. Mein Flug wurde auf den nächsten Morgen verlegt. Er ging pünktlich raus. Trotzdem kam ich dann letztendlich mit mehr als 17 Stunden Verspätung in Helsinki an. Ich habe die Lufthansa bereits mehrmals angeschrieben und die Entschädigung wegen der Flugverspätung von 400 EUR gefordert.

Die Lufthansa antwortet jedes Mal:

"Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom ... Wir bedauern es sehr, dass der Flug LH ... nicht wie geplant stattfinden konnte. Grund für die Flugannullierung war ... Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche dafür, um unsere Passagiere stets pünktlich an ihr Reiseziel zu bringen. Auf höhere Gewalt ... haben aber auch wir leider keinen Einfluss. Eine ordnungsgemäße Flugdurchführung war vor diesen Hintergründen leider nicht möglich und die Flugannullierung lag eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches. Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung in diesem Fall nicht vor. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können.

...

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Lufthansa AG

Customer Feedback".

Meine Frage: Stimmt die Behauptung der Lufthansa, dass die EU-Verordnung keine Entschädigung vorsieht, wenn der Flug wegen des Grundes Nachtflugverbot oder Vorgaben der Flugaufsicht wegen Nachtflugbeschränkungen auf den nächsten Tag verlegt wird? Gibt es dazu ein Gesetz oder Vorschriften in der EU-VO 261/04? Gibt es zu slchen oder ähnlichen Fällen schon Urteile von Gerichten?

 

Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
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Beste Antwort

Lieber Fragesteller,

Sie schildern einen konkreten Einzelfall mit konkreten Fragen zu diesem Sachverhalt. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen lediglich allgemein gelten und keinen Rechtsrat in Bezug auf Ihren Einzelfall darstellen:

Die Verkehrszentrale und Leitzentrale einer Fluggesellschaft hat die Flugpläne grundsätzlich so zu erstellen, dass die Flüge zu den vertraglich mit den Flugpassagieren vereinbarten Flugzeiten durchgeführt werden können. Legt eine Fluggesellschaft die Abflugzeit in "abflugsgefährdete" Zeitfenster nahe an Nachtflugverboten des Abflughafens, haftet sie für Flugverspätungen, die auf Grund etwaiger Probleme beim Start durch das zeitlich begrenzte Abflugfenster (Slot) entstehen. Überschreitet die Fluggesellschaft bei den Startvorbereitungen den durch die Flugaufsicht (Air Traffic Flow Management / Central Flow Management) zugeteilten Slot (CTOT = Calculatet TakeOff Time, kalkulierte Abflugzeit), und erhält sie dadurch im Anschluss keine Starterlaubnis, hat sie sich dies im Rahmen der FluggastVO Nr. 261/2004 zurechnen zu lassen. Ein Nachtflugverbot ist grundsätzlich kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der VO (EG) Nr. 261/2004 (vgl. AG Erding, Urt. v. 18.04.2011, Az: 2 C 1053/11; AG Frankfurt am Main, Urt. v. 08.02.2013, Az: 30 C 2290/12 (47); AG Frankfurt am Main, Urt. v. 02.08.2012, Az: 29 C 1297/12 (46); AG Rüsselsheim, Urt. v. 25.07.2012, Az: 3 C 1132/12; AG Hannover, Urt. v. 06.12.2012, Az: 522 C 7701/12; abweichend: AG Rüsselsheim, Urt. v. 11.07.2011, Az: 3 C 846/12 (36); AG Erding, Urt. v. 18.04.2011, Az: 2 C 1053/11). Gleiches gilt für Ankunftszeiten und geplante Flugstrecken zu einem Flughafen, an dem zur geplanten Ankunftzeit ein Nachtflugverbot herrscht. Notwendigenfalls muss die Fluggesellschaft einen anderen Flughafen anfliegen und dort landen, was dann jedoch zur Konsequenz hat, dass Fluggäste eine Entschädigung in Höhe von 250, 400 bzw. 600 EUR pro Person verlangen können (AG Düsseldorf, Urt. v. 13.03.2008, Az: 232 C 3487/07; AG Geldern, Urt. v. 20.02.2008, Az: 4 C 241/07 Ryanair Ltd.; AG Nürtingen, Urt. v. 27.03.2011, Az: 11 C 178/11 Germanwings GmbH, bestätigt durch Berufungsurteil LG Stuttgart, Urt. 21.03.2012, Az: 13 S 93/11).

Die Gerichte ein Deutschland sind somit bezüglich des Vorbringens von Seiten der Fluggesellschaften, dass auf Grund eines Nachtflugverbotes ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne des 14. EWG der VO Nr. 261/2004 vorgelegen hätte, sehr streng. Der pauschale Verweis auf eine Nachtflugverbot ist definitiv kein Entlastungsgrund, so dass die Airline zur Entschädigung verpflichtet bleibt.

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Bartholl

 


RECHTSANWALTSKANZLEI BARTHOLL LEGAL SERVICES

Mommsenstraße 58

D-10629 Berlin

Tel. +49 (0) 30 / 5770 3983 0

Fax +49 (0) 30 / 5770 3983 9

www.ra-janbartholl.de


Beachten Sie bitte, dass die vorstehenden Ausführungen keinen Rechtsrat darstellen. Bedenken Sie bitte, dass hier im Rahmen des Meinungsaustausches ohne Kenntnis aller Umstände kein abschließender Rat gegeben werden kann. Der Meinungsaustausch auf dieser Plattform ersetzt keinen Rechtsrat durch einen Rechtsanwalt. Wer eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes oder einen rechtsverbindlichen Rechtsrat wünscht, sollte einen Rechtsanwalt kontaktieren.

 

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DANKE für die ausführlichen Hinweise, die haben ja letztlich zu unserer Entschädigung geführt.

Ich werde Sie weiterempfehlen, Herr Bartholl!
+4 Punkte

Jetzt poste auch ich mal hier unseren LUFTHANSA Fall. Ich habe mich so über Lufthansa geärgert, dass ich anderen Passagieren mit meinem Fall zeigen will, dass man auch Riesen-Konzernen Paroli bieten kann, wenn man will.

Meine Frau und ich wurden von Lufthansa auf unserem Flug einfach nach einer verspäteten Zwischenlandung sitzen gelassen. Es hieß, dass der andere Flieger nicht warten konnte und der nächste leider einen technischen Defekt hatte. Wir hatten extra Business Klasse gebucht, wurden dann aber umgebucht und in der Economy geflogen. Dazu sagten die Lufthansa Mitarbeiter lapidar, die Business wäre eben leider ausgebucht. Wir sind in Frankfurt mit fast 32 Stunden Verspätung angekommen.

Wieder daheim habe ich sofort einen Brief an Lufthansa geschrieben. Ich war zu dem Zeitpunkt noch unwissend und hatte noch nicht aus diversen Foren (wie auch hier) in Erfahrung gebracht, dass Lufthansa - wie wohl alle europäischen Fluggesellschaften - starrsinnig und kompromisslos gegen Flugpassagiere eine Verzögerungstaktik anwendet. Ich bin natürlich auch erst darauf reingefallen. Es gab ein nettes Schreiben von Lufthansa, bei dem man sich auf einen technischen Defekt und eben den Entlastungsnachweis gemäß EU-Verordnung 261/2004 berief. Nachdem ich nicht weiter kam, habe ich mich in diversen Foren schlaugemacht und gemerkt, dass man als Flugpassagier alleine nie eine Chance gegen die Fluggesellschaften hat. Ich habe dann die hier auch empfohlene Kanzlei Bartholl BLS aus Berlin beauftragt, unsere Rechte gegen Lufthansa wahrzunehmen.

Und es war auch bei uns, wie von vielen hier bereits geschildert. Herr Bartholl hat mit Lufthansa ausgehandelt, dass Lufthansa uns beiden jeweils 600 EURO zahlt, also insgesamt 1200 EURO und die Anwaltskosten übernimmt. Ich hoffe, dass unser Fall vielen betroffenen Flugpassagieren und Kunden von Lufthansa ein Beispiel sein kann, dass man gegen großen und mächtigen Flugkonzernen nicht gleich aufgeben und kapitulieren muss. Wer mutig und beherzt mit Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts an der Seite für seine Rechte kämpft, wird an sein Ziel kommen:

 
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Ich fliege aus beruflichen Gründen sehr viel und hatte bei Lufthansa auch den SENATOR Statuts, mit dem ich dachte, als ausgewiesener guter Kunde der Lufthansa wenigstens auf etwas Entgegenkommen hoffen zu dürfen: WEIT GEFEHLT! Die Lufthansa zieht ihr Score-Sparprogramm dermaßen rigide und ohne jede Rücksicht auf Kunden durch, dass einem Hören und Sehen vergehen.

Wenn ich mit meinen Kunden nur annähernd so umgehen würde, hätte ich am Ende des Monats NIEMANDEN mehr, der unsere Dienstleistungen abnehmen würde.

WIESO glauben Fluggesellschaften, mit guten Kunden, Passagieren und VOR ALLEM MENSCHEN derart umspringen zu dürfen? Wieso werden ältere Menschen oder Familien mit Kleinkindern behandelt wie bei einem Viehtransport? Wieso kümmern sich Fluggesellschaften nicht wenigstens etwas um hilfsbedürftige Menschen, die nicht jeden Tag fliegen und bei Flugverspätungen und Umbuchungen nicht sofort wissen, was zu tun ist.

Man muss aber auch feststellen, dass Flugpassagiere sich fast ALLES gefallen lassen. Da wird auf jeden Hilfs-Hilfsmitarbeiter oder Praktikanten von Fluggesellschaften gehört. Menschen scheinen von Natur aus hörig und ergeben. Nur wenige scheinen sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen. Das setzt sich dann bei Problemen mit der Fluggesellschaft fort.

Wenn ich hier im Forum FRAGEN lese, ob die Fluggesellschaft etwa vielleicht doch ein bisschen HAFTEN WÜRDE, wenn der Koffer total zerstört wurde oder wenn Passagiere einfach mal 17 Stunden am Flughafen allein gelassen wurden und dann mit einem Tag Verspätung ankamen, da stellt sich mir die Frage, wann HÖRIGKEIT in unbedingten GEHORSAM umschlägt. 

Sind Flugpassagiere jetzt nach Gesetz UNTERTANEN der Fluggesellschaften?

Ich bin sprachlos ob der (offensichtlich selbstverschuldeten) Unmündigkeit und Hörigkeit deutscher Verbraucher. Man muss als Unternehmen (Fluggesellschaft oder wer auch immer) offenbar nur dreist, entwürdigend und unverfroren genug auftreten, dass Verbraucher alles als bare Münze akzeptieren. blush

Ich habe bereits so viele Flugverspätungen erlebt, dass ich aufgehört habe, zu zählen. Da mich Lufthansa in letzter Zeit als Senator nur noch verhöhnt, wollte ich jedoch wenigstens ein bisschen zeigen, dass ich mir nicht alles gefallen lasse. Bei der erstbesten Flugverspätung (und die tat sich - OH WUNDER! - schneller auf, als gedacht) habe ich eine Entschädigung von 1200 Euro verlangt. Lufthansa hat natürlich alles von sich gewiesen und viele warme bedauernde Worte der Entschuldigung gefunden, jedoch keinen Cent bezahlt. Ich hatte mir geschworen, diese Sache bis zum Ende durchzufechten und hätte mir eigentlich gewünscht, dass Duell mit Lufthansa vor Gericht austragen zu dürfen. So weit kam es dann doch nicht, da Lufthansa nach den bemühungen meines Anwalts dann doch - OH WUNDER! - sofort einknickte und die 1200 Euro zahlte.

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@ A380toddler und @ ALLE:

Wegen der Rechtsanwaltskosten hatte ich auch erst einiges Bauchweh. Ist aber ohnehin zweitrangig, da IMMER DIE AIRLINE die Rechtsanwaltskosten übernehmen muss. Wir sind zwar rechtsschutzversichert, hatten aber eine hohe Selbstbeteiligung von 250 euro pro Schadenfall. Daher hatte ich mich vorher bei der Versicherung erkundigt. Die sagten, dass die Rechtsanwaltskosten übernommen würden, aber blablabla. Die Dame unseres Versicherers wollte mich dann auch gleich an einen Anwaltsheini vom Versicherer durchstellen. Ich habe das abgelehnt und auf meinem Recht bestanden, dass ICH DEN ANWALT AUSSUCHEN darf. Da hat sie dann kleinlaut zugegeben, dass "auch das kein Problem wäre" cheeky

Wir haben nachher sohgar unsere Selbstbeteiligung von 250 euro wieder gekriegt. Ich würde euch raten, dem Anwalt schon im Voraus genau zu sagen, dass ihr die Entschädigung wegen der Flugverspätung PLUS Anwaltskosten PLUS die Kohle vom Selbstbehalt bei der Rechtsschutzversicherung haben wollt. Die Kanzleien wissen dann, welche Positionen sie bei der Airline vorlegen.

Bei uns hat es mühelos geklappt. Ich kann nicht wirklich ssagen, was die Anwälte der Kanzlei gemacht haben. Ich habe aber einen guten Eindruck gehabt und fühlte mich gut aufgehoben. Meine Empfehlung: Rechtsanwaltskanzlei Jan Bartholl BLS aus Berlin. Spezialisiert auf europäisches Flugrecht und total bequem, ein Anruf, eine Mail mit den Unterlagen und schon war die Kohle da. Ich würde auch immer einen Fachanwalt für Reiserecht vorziehen, als es vom Wald- und Wiesenanwalt vor der Haustür machen zu lassen. Der Fachanwalt kennt jeden Winkelzug und jeden Trick aus dem EffEff und kann dann im Falle des Falles der Joker sein (ein Anwalt der so was nicht immer macht ist doich den Fluggesellschaftern hiflflos ausgeliefert).

Bei uns: 2 x 600 Euro PLUS 250 Euro Selbstbeteiligung. Was die Lufthansa unserem Anwalt zahlen musste, weiß ich gar nicht. Hab ich gar nicht mehr nachgefragt. War ja auch egal, weil wir unsere Kohle auf jeden Fall erhalten hatten laugh

Ach ja, Lufthansa hat natürlich vorher auch wieder elendig lange versucht uns zu verar... Es hieß dann immer wieder, dass ein völlig unverhersehbarer technische Defekt an der Maschine zur sehr bedauerlichen Verspätung geführt hätte. Wers glaubt ... cool

Als unser Anwalt sich dann eingeschaltet hat, war Lufthansa dann ganz plötzlich handzahm und hat folgsam und anständig die 1200 Euro gezahlt. Aber vorher mussten die in 3 Briefen !!!!!! erstmal ordentlich losziehen und wollten mir weismachen, dass wir keine Chance auf Entschädigung hätten. Die versuchen echt alles ... ALLES ... um unbescholtenen und unwissenden Passagieren Sand in die Augen zu streuen. Nachher mit Anwalt heißt es dann immer lammfromm: Haben wir ja so nicht gemeint... blablabla Es ist nur leider echt kläglich, dass wohl Tausende von Passagieren den Ausreden und Märchen der Fluggesellschaften glauben. Wieso weiß ich auch nicht. Ist denn heute keiner mehr Manns genug, so einen unsinn mal zu hinterfragen!??????????? 

Dieses Schreiben der Lufthansa hier hat uns die Kanzlei geschickt:

 
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Leute, leute , was man hier immer lesen muss: Eigentlich ist es doch sooo einfach!

Die meisten hier verstehen nicht, dass der Erfolg, um an die Entschädigung aus der VO 261/2004 zu kommen, bei ihnen selbst liegt:

Wer mutig und selbstsicher gegenüber einer Fluggesellschaft auftritt, hat schon fast gewonnen. Die Fluggesellschaften versuchen zwar auch kundige Flugpassagiere irgendwie hinzuhalten und loszuwerden. Aber erfahrene Claim-Manager bei den Airlines wissen sofort, mit wem sie es zu tun haben: abgeklärten und informierten Flugpassagieren, die es ernst meinen ODER zaghaften und unsicheren Verbrauchern, die sich leicht an der Nase herumführen lassen! Wer einen Beschwichtigungsbrief mit netten Entschuldigen und vielleicht einem Fluggutschein erhält, wird vom Claim-Management der Fluggesellschaft eben als Weichei crying eingeordnet, mit dem man es machen kann. Wer die Entschädigung voll ausgezahlt bekommt, kann sich auf die Schulter klopfen, und hat Entschiedenheit und Rückgrat bewiesen yescool

 

Wer unentschlossen und zögerlich an die Fluggesellschaft schreibt, ob die denn vielleicht wenigstens ein bisschen Geld überweisen könnten, der scheitert GARANTIERT. Mitarbeiter der Kundendienste bei den Fluggesellschaften sind da drauf trainiert, Schwächen bei Flugpassagieren auszumachen und die an der Nase herumzuführen. Wer schon alleine freundlich und bettelnd rumschwadroniert, wird bei denen nicht ernst genommen. Die haben doch nichts zu verschenken. Glaubt ihr ernsthaft Fluggesellschaften zahlen euch die Kohle mal eben so freiwillig??! Auch wenn die Entschädigung glasklar gesetzlich festgelegt ist, wissen die Fluggesellschaften, bei wem man es sich erlauben kann. Eben bei zartbesaiteten und total scheuen Leuten. Die kann man eben schon mit einem kurzen Schreiben für 55 Cent Briefmarke abspeisen.

Wer sich auskennt, weiß den Weg:

1. Schreiben an Fluggesellschaft

(dass die die Entschädigung zahlen (Bankverbindung angeben) und eine Frist setzen, bis wann die Airline gezahlt haben muss, sonst drohen, dass Rechtsanwalt eingeschaltet wird; hier in diesem Beitrag: Richtig mahnen Ich will mein Geld! wird genau beschrieben, wie man vorgehen muss)

 

2. Per Einschreiben an die Fluggesellschaft schicken

(um beweisen zu können, dass die es auch wirklich erhalten haben)

 

3. Rührt sich die Fluggesellschaft nicht (wie wohl immer) oder schreiben die irgendeinen Entschuldigungsbrief, sofort Rechtsverfolgung nach ZPO aufnehmen: wer sich auskennt, schickt sofort Mahnbescheid, wer so was noch nie gemacht hat, gibt die Sache einem erfahrenen Rechtsanwalt in die Hände.

So ein Rechtsanwalt zaubert ja auch nicht. Nur: Wenn ein Anwalt sich meldet, ist die Botschaft klar: Der Verbraucher meint es ernst und blendet nicht. Und so ein Forderungsbrief vom Anwalt macht schon Eindruck: Da weiß jede Fluggesellschaft, was die Stunde geschlagen hat. Und genau deswegen zahlen die Fluggesellschaften die Entschädigung auch meistens erst dann, weil sie dann wissen, dass der Flugpassagier die Sache nicht auf sich beruhen lässt.

Eigentlich seltsam, dass so wenige leute bescheid wissen und sich irgendwie immer durchwuseln wollen. Bei nem Rechtsstreit zählt immer HALTUNG, KONSEQUENZ UND STANDHAFTIGKEIT: Wer schon gebückt in so einen Streit reingeht, kann ja nur verlieren. Und wer seine Drohungen, einen Rechtsanwalt nach Verstreichen der gesetzten Frist, nie wahrmacht, wird natürlich nicht mehr ernst genommen. 

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@Flugrechtler: Zur Anwaltskostenübernahme durch die Fluggesellschaft:
 
Da hier ja einige viel zusammengegoogelte (Fehl- und Falsch-) Informationen verbreiten, habe ich mir mal die Mühe gemacht, nur ein paar blind herausgegriffene Urteile von einigen Gerichten zusammenzustellen (die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, es gibt tausende gleichlautender Gerichtsurteile). Daraus geht ganz klar hervor:
 
Die Airline muss die Rechtsanwaltskosten und vorgerichtlichen Anwaltskosten bezahlen!
 
und dazu noch
 
5 % Zinsen auf die Gesamtsumme (vgl AG Frankfurt/Main Urteil vom 07. März 2014 – Aktenzeichen 30 C 3855/13 (68)
 
Alles andere ist einfach falsch. Ich frage mich, warum einige solche Fehlinformationen streuen (CUI BONO?). Sollen Verbraucher hier etwa abgehalten werden, zum Anwalt zu gehen und ihre berechtigten gesetzlichen Entschädigungen einzuklagen? Da könnte man ja glatt den Verdacht schöpfen, dass hier von Fluggesellschaften bezahlte Leute Stimmung machen und hoffen, dass allein gelassene Flugpassagiere sich nicht die Hilfe von Rechtsanwälten holen, da die Airline die Anwälte dann letzten Endes zahlen müsste...
 
Aus den Gerichtsurteilen geht ganz klar hervor:
 
1. Die Fluggesellschaft muss dem Verbraucher die Anwaltskosten erstatten
 
2. Die Fluggesellschaft muss sogar zusätzlich noch 5% Zinsen auf Entschädigung und Rechtsanwaltskosten zahlen
 
3. Eine vorhergehende Anmahnung der Fluggesellschaft ist nicht notwenig
 
4. Die Fluggesellschaft mus die vollen Anwaltskosten zahlen und kann diese nicht anrechnen (Art. 12 der Flugverordnung)
 
5. Eine extra Rechnung vom Rechtsanwalt ist nicht notwendig
 
Alles andere ist Augenwischerei von irgendwelchen Seiten, die nicht wollen, dass Leute an ihre Entschädigung kommen. Hier die Urteilsliste:
 
1. Amtsgericht Rüsselsheim
 

 

Die Entscheidung über die Zinsen und der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ergibt sich aus §§286, 288 Abs. 1 S. 2 BGB. Verzug ist vorliegend mit der Ablehnung der Ansprüche durch die Beklagte mit Schreiben vom 9.9.2011 eingetreten. Die nach Verzugseintritt entstandenen Rechtsverfolgungskosten kann der Kläger von der Beklagten als Verzugsschaden ersetzt verlangen. Ein ersatzfähiger Schaden liegt vor. Die Belastung des Klägers mit der Gebührenforderung seines Prozessvertreters stellt unabhängig davon, ob diese durch den Kläger gezahlt wurde oder nicht  einen ersatzfähigen Schaden im Sinne der §§ 249 ff. BGB dar. Es kann auch dahinstehen, ob seitens des Prozessbevollmächtigten des Klägers eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erfolgt ist. Die Rechnungsstellung nach § 10 Abs. 1 RVG ist nur für die Erforderlichkeit der Vergütung im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandanten maßgeblich und ohne Bedeutung für die Fälligkeit des Anspruchs insbesondere im Hinblick auf einen materiellrechtlichen Kostenanspruch (vgl. OLG München, NZV 2007, 211 m.w.N.).

Ein Verstoß des Klägers gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 S. 1 BGB durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts nach eigenem erfolglosen Anschreiben und durch dessen anschließendes vorprozessuales Tätigwerden liegt nicht vor. Es war aus der ex-ante-Sicht des Klägers nicht unwahrscheinlich, dass die Beklagte erst auf ein fundiertes Schreiben eines Rechtsanwalts entsprechend reagiert und nicht bereits auf das erste laienhafte Schreiben des Klägers selbst. Dies zeigt nicht zuletzt das Schreiben der Prozessbevollmächtigten der Beklagten an den Prozessbevollmächtigten des Klägers, in welchem dem Kläger ein (Vergleichs-)Angebot in Höhe von 400,- EUR unterbreitet wurde.

Eine Anrechnung gemäß Art. 12 VO kommt nicht in Betracht, da es sich bei den Rechtsanwaltskosten um Verzugskosten handelt. Eine Anrechnung ist nur bei solchen Schadensersatzansprüchen möglich, die ihre Ursache im Ergebnis ebenfalls in der Flugverspätung haben, aber ihre Grundlage jenseits der Verordnung finden. Grundlage der Rechtsanwaltskosten ist allerdings der eingetretene Verzug der Beklagten und nicht die Flugverspätung selbst (so bereits AG Rüsselsheim, BeckRS 2011, 21459).

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Lieber Fragesteller,

Eine Fluggesellschaft kann sich von ihrere Zahlungspflicht befreien, wenn sie sich auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen kann. In den Erwägungsgründen zu der europäischen Fluggastrechteverordnung (15. Erwägungsgrund EG-VO 261/2004) findet sich allerdings auch, dass vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände ausgegangen werden soll, wenn eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements des Flughafens zu einem einzelnen Flugzeug an einem bestimmten Tag zur Folge hat, dass es bei einem oder mehreren Flügen des betreffenden Flugzeugs zu einer großen Verspätung, einer Verspätung bis zum nächsten Tag oder zu einer Annullierung kommt, obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.

Zum Flugverkehrsmanagement gehören auch die Regelungen zum Nachtflugverbot eines jeden Flughafens. Damit stellt auch das Nachtflugverbot einen außergewöhnlichen Umstand dar und entbindet die Fluggesellschaften von ihrer Ausgleichszahlungspflicht gegenüber den Fluggästen.

Änderungen in der Steuerung des Flugverkehrs am Flughafen durch das Flugverkehrsmanagements sind Maßnahmen, die das einzelne Luftfahrtunternehmen über sich ergehen lassen muss. Sie haben keinen Einfluss auf Entscheidungen und diese fehlende Beherrschbarkeit begründet die Annahme des außergewöhnlichen Umstands für die Fluggesellschaften. Dadurch, dass der Airline die Beherrschbarkeit der Steuerung entzogen ist, muss die Airline mit einem normalen Lauf der Dinge und mit dem Einhalten der Zeiten am Flughafen rechnen. Werden die Zeiten verschoben, so hat die Fluggesellschaft nichts in der Hand, womit sie der Änderung begegnen kann (vgl. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 04.12.2013, 31 C 1588/13 (17); AG Erding, Urt. v. 18.04.2011, 2 C 1053/11).

Auch das Amtsgericht Rüsselsheim hat geurteilt, dass das Nachtflugverbot eine Einwirkung von außen auf den Flugbetrieb der Airline ist und somit als außergewöhnlicher Umstand i. S. d. Art. 5 Abs. 3 EG-VO Nr. 261/2004 zu werten ist (vgl. AG Rüsselsheim, Urt. v. 23.10.2013, 3 C 729/13 (36)).

Schon in einer früheren Entscheidung führte das Gericht aus, dass es sich bei dem Nachtflugverbot um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Verweigert das Flugsicherungsunternehmen die Starterlaubnis, obwohl der Start noch vor dem Eintritt des Nachtflugverbots möglich gewesen wäre, so sei dies kein typisches und in der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit des Luftfahrunternehmens regelmäßig vorkommendes Ereignis (vgl. AG Rüsselsheim, Urt. v. 11.07.2011, 3 C 846/12 (36)). Diese haftungsausschließenden Umstände begründen die Annahme eines außergewöhnlichen Umstandes. Eine Pflicht zur Vorhaltung einer allgemeinen und undifferenzierten Mindestzeitreserve bei der Erstellung von Flugplänen gilt nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs nicht (vgl. EuGH, Urt. v. 12.5.2011, C-294/10).

Plant ein Luftfahrtunternehmen allerdings eine Abflugzeit relativ kurz vor dem Einsetzen des Nachtflugverbots, so muss es sicherstellen, dass es bei diesem Flug keinerlei Verzögerungen bei der Abfertigung oder bei dem Verlassen der Parkposition gibt (vgl. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 08.02.2013, 30 C 2290/12 (47)).

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So stellt eine Nachtflugbeschränkung am Zielflughafen keinen außergewöhnlichen Umstand dar, wenn der Flug nur deshalb in die Zeit des Nachtflugverbotes gefallen ist, weil er mit Abflugverspätung am Startflughafen abgeflogen ist. Dabei handelt es sich um eine im täglichen Flugbetrieb gewöhnliche Folgeerscheinung. Die Luftfahrtunternehmen sind dazu aufgerufen, eine angemessene Zeitreserve in ihre Flugzeiten einzuplanen (vgl. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 02.08.2012, 29 C 1297/12).

Zusammenfassung

In den meisten Fällen stellt das Nachtflugverbot einen außergewöhnlichen Umstand dar und befreit somit die Luftfahrtunternehmen von ihrer Ausgleichszahlungspflicht gegenüber ihren Fluggästen. Die Beherrschbarkeit der Starts und Landungen liegt bei dem Flugverkehrsmanagement der Flughäfen/der Luftraumüberwachung und damit außerhalb der Sphäre der Fluggesellschaft. Plant die Airline allerdings ihre Zeiten zu eng und lässt sie eine gewisse Zeitreserve vermissen, so kann die Anwendung des außergewöhnlichen Umstandes entfallen und die Fluggesellschaft muss ihrer Ausgleichszahlungspflicht nachkommen.

 

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Als wir am Flughafen davon erfuhren, dass unser Flug storniert war, waren wir natürlich erstmal total hilflos. Wir wusste ganz ehrlich nicht einmal, dass wir überhaupt irgendwelche Rechte gegen Lufthansa hatten. Diese Plakate über Flugpassagierrechte der EU hängen zwar überall am Flughafen aus. Aber in der konkreten Situation und irgendwie auch der ganzen Aufregung und Panik, nimmt man die gar nicht wahr.

Als wir dann aus dem urlaub wieder zurück waren, habe ich mich dann im Internet erkundigt. Ich war ganz schön überrascht, dass uns eine Entschädigung gegen Lufthansa über 1200 € zusteht und Lufthansa auch noch unser Essen am Flughafen über 22,72 € zahlen müsste. Ich habe Lufthansa dann angeschrieben, aber immer nur die üblichen Ablehnantworten erhalten.

Es scheint sich für Fluggesellschaften auszuzahlen, unkundige Bürger (wie meinen Mann und mich) erstmal mit beeindruckend klingenden Schreiben von ihren Rechten abzuhalten. Gut für Lufthansa ist es natürlich auch, wenn man nichts sagt. Wir haben am Flughafen nie auch nur ein einziges Wörtchen von den Lufthansa-Mitarbeitern gehört, dass uns eine Entschädigung zustehen könnte. Nee, es hieß immer nur: Wenn Sie Glück haben, können wir sie umbuchen auf den und den Flug. Darüber waren wir auch schon ganz glücklich, da wir ja unseren Urlaub starten wollten.

Ich glaube, dass sehr viele Bürger gar keine Ahnung von ihren Rechten und dem Gesetz haben. Als ich dann erfuhr, dass wir 1200 € von Lufthansa fordern können, wollte ich die auch haben. Warum auch nicht? Wenn das Gesetz uns 1200 € für den ganzen Stress und den Ärger zuspricht, möchte ich mein gesetzliches Recht auch haben. Lufthansa hat sich aber geweigert zu zahlen.

Ganz schnell ging es dann aber, nachdem unser Anwalt denen geschrieben hatte. Plötzlich hat uns die Lufthansa dann 1438,56 € überwiesen (da waren auch noch die Anwaltskosten zu den 1200 € gekommen). Die werden wohl wissen warum cheeky

 

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Also mein Lufthansa Streit ist für mich durch meinen Anwalt gut gelöst worden. Ich habe von Lufthansa 605 € bekommen. Ich hatte auf meinem Flug zuerst eine Flugverspätung und dann leider noch eine (allerdings kurze) Gepäckverspätung. Lufthansa hat mein Anliegen immer abgewiesen mit dem Hinweis, dass ein technischer Fehler bzw. eine technische Störung vorlag. Ja, schön und gut, mag ja sein aber trotzdem muss Lufthansa mir dann meine Entschädigung zahlen, was die partout nicht machten.

Ich finde es sehr ärgerlich, dass Fluggesellschaften Rechte von Verbrauchern, die IM GESETZ festgeschrieben stehen, einfach ignorieren. Das ist pure Schikane. Fluggesellschaften stellen sich einfach stur und man ist n richtig aufgeschmissen. Ich wusste auch nicht, was ich tun sollte aber mein Kampfes-Wille war da geweckt. Nur weil ich juristischer Laie bin, heisst das ja nicht, dass ich meine gesetzlichen Rechte wegschenken muss.

Ich bin zu meinem Versicherer und habe denen eingebläut, mir einen Fachanwalt für Reiserecht zu geben, der der Beste ist. Erst wollte der Versicherer mir den Anwalt hier in der Stadt vermitteln, ich habe aber auf meinem Recht bestanden, einen Fachanwalt zu bekommen, der sich auskennt.

Fachanwalt für Reiserecht

Der hat dann die Lufthansa angeschrieben und plötzlich hieß es, ja wir zahlen die 605 €. Einerseits habe ich mich natürlich gefreut, das Geld endlich zu bekommen, andererseits ist das natürlich die Bestätigung, was Lufthansa für ne Masche abzieht: Solange die Verbraucher selbst hilflos anklopfen, stellen wir uns stur. Sobald Gefahr durch einen Fachanwalt droht, wird gezahlt angryangry Nennt man das Verbraucherservice?

Lufthansa Verspätung Entschädigung

 
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Meine Frau und ich sind aus der Scheiz und haben mit den Anwälten der Kanzlei Dr. Bartholi und Partner gute Erfahrungen gemacht. Unsere Rechtsschutzversicherung hat uns eine Kostengutsprache gegeben und uns dann an die Kanzlei von Herrn Dr. Bartholl vermittelt. Die Versicherung hat das gesamte Dossier übermittelt und Herr Dr. Bartholl hat sich bei mir persönlich mehrfach gemeldet und mit mir gemeinsam das Vorgehen besprochen. Es war eine sehr angenehme Atmosphäre.

Die Lufthansa hat uns dann knapp 2000 Franken Schadensersatz für die Verspätungen bezahlt. Das war ein besonders gutes Ergebnis, weil wir nur mit ca. 500 Franken gerechnet hatten.

Lufthansa Verspaetung Entschaedigung

Lufthansa Verspaetung Schadensersatz

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