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Hallo Community,

 

ich bin neu hier und verzweifelt zwecks meinem anstehendem Urlaub.

Hier die Fakten, mit der Hoffnung, dass mir jemand nützliche Tipps geben kann...

 

Meine Freundin und ich haben eine Pauschalreise über Check24 im Januar 2016 gebucht. Der Reiseveranstalter ist FTI.

Die Pauschalreise beginnt am 25.09 mit dem Hinflug um 20:30Uhr (STR-OLBIA) und endet am 30.09. mit dem Rückflug um 20:30Uhr (OLBIA-STR)

Die Anzahlung und Endzahlung wurden getätigt.

Die Reise beinhaltet den Zug zum Flug, Flug und Hotelunterkunft...

 

Die Böse Überraschung kam am Samstag den 27.08 als eine Email von FTI kam mit dem Betreff Buchungsänderung:

Plötzlich lese ich, dass der Rückflug von Ursprünglich 20:30UHr auf 06:30 Uhr vorverlegt wurde. Das sind 14 Std unterschied!!!

Wie es aussieht hat Airberlin den Abendflug gestrichen. D.H. es gibt keinen Direktflugoption für den gebuchten Tag-

 

Meine Vorgehensweise bis jetzt:

- sofortige schriftliche (e-mail) Reklamation, dass mir ein alternativer Flug angeboten werden muss, weil ich mit 6:30Uhr nicht einverstanden bin

- Dann habe ich alternative Vorschläge nachgereicht (e-mail)

1. Flexibler Landeflughafen in Deutschland genannt,

2. 1-2 Tage Abreisedatum verschieben vorgeschlagen

3. wäre auch bereit die Hotelkosten für eine Verlängerungsnacht zu Übernehmen, diesen Punkt habe FTI aber nicht geschrieben)

- da innerhalb von 7 Tage noch keine Vorschläge herausgearbeitet wurden, habe ich nun eine Frist bis Di den 06.09 gesetzt, und mit Einleitung von rechtlichen Schritte gedroht.

 

Die Reaktionen bis jetzt:

- Check24 hat FTI kontaktiert und wartet auf Rückmeldung

- FTI hat ihrerseits die Flugabteilung kontaktiert und wartet auf Rückmeldung

- ich wurde gebeten noch ein wenig Geduld zu haben

 

 

Mein Plan:

- den vorverlegten Rückflug um 06:30 Uhr nicht antreten, da unzumutbar! ich müsste den Mietwagen ein Abend früher abgeben, und mitten in der Nacht auf eigene Kosten zum Flughafen fahren…!

- stattdessen selbstständig einen Rückflug ein Tag später buchen um 13:25Uhr.

- anschließend Geld zurückholen über Rechtanwalt.

 

 

 

Meine Fragen wären:

- muss ich die Flugzeitverlegung so hinnehmen?

- meine Freundin, mit der ich in den Urlaub fliege, hat Rechtschutz - ist der Schutz dann für die gesamte Reise oder nur für Sie. (frage zwecks Anwaltskosten)

- Darf ich eigenmächtig einen ein Tag späteren Rückflug buchen auf Kosten des Reiseveranstalter (Kostenpunkt ca. 700€ für beide!!, +1 Tag Hotelverlängerung, + 1Tag Mietautoverlängerung)

- welche weiteren Schritte wären eurer Meinung nach sinnvoll.

 

... ich hoffe mir kann der eine oder andere einen brauchbaren Tipp geben.

vielen Dank im Voraus

 

 

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Du hast eine Pauschalreise bei FTI gebucht und möchtest nun wissen, wie du am besten weiter vorgehst.

 

Wenn man eine Pauschalreise bucht, dann schließt man mit einem Reiseveranstalter, in deinem Fall FTI, einen Reisevertrag im Sinne des § 651a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ab. Wenn dann etwas „schief geht“ kann man zum Beispiel den Reisepreis mindern, das geht aus § 651d BGB hervor. Man kann aber immer nur dann mindern, wenn ein Reisemangel vorliegt. Nicht jede Unannehmlichkeit ist auch ein Reisemangel, manche Veränderungen muss der Kunde leider schlicht hinnehmen. In deinem Fall könnte es einen Reisemangel darstellen, dass der Rückflug um 14 Stunden vorverlegt wurde.

 

Ich habe ein Urteil gefunden, dass deinem Fall recht ähnlich ist:

 

Amtsgericht Hamburg, Az. 22b C 672/96 (wenn du Lust hast, kannst du es lesen, einfach Amtsgericht Hamburg 22b C 672/96 reise-recht-wiki.de googeln):

 

Wurde dem Reisenden bei Buchung einer 4-tägigen Kurzreise durch das Reisebüro zugesagt, der Rückflug beginne um 20.25 Uhr, muß er eine Vorlegung des Fluges auf 9.30 Uhr nicht hinnehmen, da dies faktisch eine Verkürzung der Reisezeit um einen Tag gleichkommt. Der Reisende ist daher zu einer Reisepreisminderung um 25% berechtigt.

 

Auch noch sehr interessant ist das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 15.08.2008 (wiederum bei Interesse einfach googeln Amtsgerichts Ludwigsburg 10 C 1621/08 reise-recht-wiki.de):

 

Bei einer siebentägigen Flugreise stellt die Vorverlegung des Termins des Rückfluges um elf Stunden einen Reisemangel dar.

 

Man kann nun versuchen, aus diesen Urteilen abzuleiten, wann die Vorverlegung des Abreisezeitpunktes einen Reisemangel im Sinne des § 651d BGB darstellt. Da deine Reise nur 5 Tage dauert und sie durch die Vorverlegung um 14 Stunden gekürzt ist, denke ich, dass die Änderung der Abflugszeit einen Reisemangel darstellt und du den Reisepreis mindern kannst.

 

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die passende Recherche zu meinem Problem.

Nun bin ich schon einen Schritt weiter gegangen...


Sobald ich vom Urlaub zurückgekommen bin, habe ich dem Reiseveranstalter schriftlich kontaktiert (Urlaubsende war der 30.09.16). Der Brief wurde am 06.10.16 entgegengenommen, also bin ich noch innerhalb der Frist der vorgeschriebenen 4 Wochen.

In dem Schreiben habe ich eine Reisepreisminderung von 25% gefordert und ein Frist von 14 Tage angegeben. Die Frist läuft nun am 19.10.2016 ab und der Reiseveranstalter hat diesbezüglich (noch) nicht reagiert.

Falls der Reiseveranstalter nicht reagiert, wie lange habe ich Zeit einen Anwalt zu kontaktieren?

Für weiteren Empfehlungen, wie ich vorgehen sollte, wäre ich sehr dankbar.

Vielen dank an dieser Stell für die bereits investierte Zeit.
Gruß
Salva
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