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Frage: Ich habe auf der Internetseite von AIr Berlin folgende Flüge gebucht

Graz – Palma de Mallorca
Operated by Air Berlin
JustFly - Economy 17.03.2017 17:20 - 19:25 AB 3064

Palma de Mallorca – Graz
Operated by Air Berlin
JustFly - Economy 24.03.2017 14:30 - 16:35 AB 3065

beides also Direktflüge.

Nun habe ich folgende Mail von Air Berlin erhalten :

Graz – Berlin - Tegel
Operated by Air Berlin
Economy Light 17.03.2017 06:25 - 07:55 AB 8551
Berlin - Tegel – Palma de Mallorca
Operated by Air Berlin
Economy Light 17.03.2017 09:55 - 12:30 AB 7722
Palma de Mallorca – Berlin - Tegel
Operated by Air Berlin
Economy Light 24.03.2017 15:45 - 18:20 AB 7733
Berlin - Tegel – Graz
Operated by Air Berlin
Economy Light 24.03.2017 21:25 - 22:55 AB 8550

 

also statt eines Nonstop Fluges nach Palma, jetzt mit Umsteigen in Berlin. Der von mir gebuchte Flug scheint auch auf der Seite von Air Berlin nicht mehr auf. Nonstopflüge finden erst 2 Wochen später statt. Welche Möglichkeiten habe ich..kostenfreie Umbuchung auf späteren Flug vielleicht, oder muss ich in den sauren Apfel beissen ?

lg

Bernd
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (120 Punkte)
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2 Antworten

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Hallo Bernd,

Sie haben einen Flug mit AirBerlin von Graz nach Mallorca und zurück gebucht. Nun haben Sie erfahren, dass die Flüge geändert wurden. Statt eines Direktfluges, müssen Sie jetzt in Berlin umsteigen.

Sie fragen sich nun, ob Sie diese Änderungen hinnehmen müssen oder ob Sie Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen können. In Ihrem Fall wird sowohl die Flugroute, als auch die Flugzeit geändert. Es kann also davon ausgegangen werden, dass eine Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges vorliegt. In einem solchen Falle ergeben sich Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung.

 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Einfach googlen:  "EuGH C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

Sie könnten im Falle einer Annullierung zunächst einen Anspruch auf Ausgleichszahlung aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung haben.

Die Höhe der Ausgleichszahlungen ergibt sich aus Art. 7 der Verordnung und wird bemisst sich aus der Entfernung:

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250 EUR
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400 EUR
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600 EUR

Je nachdem von wo nach wo fliegen, könnten sich Ansprüche in Höhe von 200, 400 oder 600 EUR ergeben.

 

Gem. Art. 5 c) i) muss die Fluggesellschaft jedoch keine Ausgleichszahlung leisten, wenn der Fluggast mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wird. Ihr Flüge sollen im März 2017 stattfinden. Die Frist von zwei Wochen wurde also eingehalten. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung entfällt also leider.

 

 

Sie haben jedoch in jedem Fall einen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung aus Artikel 8 der Verorordnung.

„(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit – einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

(2) Absatz 1 Buchstabe a) gilt auch für Fluggäste, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung, sofern dieser sich aus der Richtlinie 90/314/EWG1) ergibt.

(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.“

Sie haben folglich die Wahl, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen möchten, oder den Alternativflug wahrnehmen wollen, den AirBerlin Ihnen anbietet.

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danke für die Antwort, bin schon gespannt, wie sich Air Berlin winden wird ;-)

lg
Bernd
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Guten Tag Bernd,

Sie haben für März 2017 Flüge von Graz nach Palma und wieder zurück gebucht. Sie wurden nun darüber informiert, dass Ihre Direktflüge umgebucht wurden, und Sie landen nun in Berlin Tegel zwischen.

Sie fragen sich, ob Sie dies so hinnehmen müssen.

Ihre Flüge wurden zeitlich, wie auch in der Strecke verändert, und deshalb ist vermutlich von einer Annulierung auszugehen, was Ihnen Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung eröffnen könnte.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden, wenn Sie eingeben: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Ihr Flug wurde zeitlich verschoben, und es wurde darüber hinaus ein Zwischenstopp hinzugefügt. Von einer Annulierung kann im Sinne dieses Urteils also sehr wahrscheinlich gesprochen werden.

> Ihre möglichen Ansprüche

Ihre Fluggsellschaft hat Sie selbstverständlich über eine Vorverlegung Ihres Fluges zu informieren - und zwar mindestens 2 Wochen im Voraus, siehe Artikel 5 EU-VO. Dies ist bei Ihnen erfolgt, haben Sie die Flüge ja erst für März 2017 gebucht. Ansprüche aus Artikel 7 auf Ausgleichszahlungen stehen Ihnen deshalb nicht zu.

Aber Sie können Ansprüche aus Artikel 8 EU-VO Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung haben:

a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit

– einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Konkret für Sie bedeutet das, dass Sie wahrscheinlich genau diese Optionen haben: Sie setzen sich mit Ihrer Airline in Verbindung und informieren sich über anderweitige Verbindungen, oder stornieren Ihren Flug.

Ihnen sei deshalb zu raten eine Entscheidung zu treffen: entweder Sie versuchen Kontakt mit Air Berlin aufzunehmen und umzubuchen, oder Sie lassen sich den vollständigen Ticketpreis erstatten und buchen auf eigene Faust einen anderen Flug, der Ihnen besser passt.

Andere mögliche Ansprüche sind meiner Meinung nach leider nicht ersichtlich.

Beantwortet von (7,340 Punkte)
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Hello Zeta !
Vielen Dank für deine Antwort ! Ich habe mittlerweile den Flug annulieret und auch das Geld zurückbekommen. Ging ziemlich schnell und einfach. Einem Freund von mir, auf demselben Flug gebucht, wurde von einem Servicemitarbeiter vorerst die kostenlose Annulierung verweigert..
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