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Sie haben einen Flug von Palma nach Nürnberg wahrgenommen. Auf dem Rückflug ist Ihr Koffer verloren gegangen. Dieser ist einen Tag später wieder aufgetaucht. Sie wohnen ca 100 km vom Flughafen entfernt und fragen sich nun, ob Sie den Koffer selber abholen müssen oder ob die Fluggesellschaft Ihnen diesen nach Hause bringen muss.

Normalerweise ist die Fluggesellschaft dafür verantwortlich Ihnen Ihr Gepäck wieder zuzustellen und dieser Service kostet auch nichts. Fraglich ist, wie Ihre Möglichkeiten aussehen, wenn die Fluggesellschaft sich weiterhin weigert Ihnen das Gepäck zuzustellen.

Hier hilft vielleicht ein Blick in das Montrealer Übereinkommen (kurz MÜ). Dieses regelt Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr, das heißt sowohl Fragen des Gütertransports als auch Fragen der Personenbeförderung. Das bedeutet, dass sich mögliche Ansprüche bei einer Gepäckverspätung aus dem MÜ ergeben.

Maßgeblich ist hier besonders Artikel 19 MÜ:

"Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder Ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen."

Dieser Artikel besagt also, dass der Luftfrachtführer jeden Schaden zu ersetzen hat, der dem Reisenden durch die Gepäckverspätung entstanden ist. Müssen Sie nun selber zum Flughafen fahren, können Sie meiner Ansicht nach diese Kosten in jedem Fall von der Fluggesellschaft zurückerstatten lassen.

 

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