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Guten Tag,

 

ich musste auf dem Weg zum Flughafen durch Zugverspätungen- und ausfällen durch technisch bedingte Störungen bei der Deutschen Bahn ein Taxi nehmen, um noch pünktlich zum Flughafen zu kommen.

Muss die Fluggesellschaft, bei der ich das Rail&Fly-Ticket gekauft habe, die Kosten für das Taxi übernehmen?

Schließlich sichert sie mir mit dem dem Ticket die Beförderung zum Flughafen zu.

Vielen Dank vorab und beste Grüße.
Gefragt in Reisevertragsrecht von
wieder getaggt von
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3 Antworten

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Du hast ein Flugticket mit Rail und Fly Ticket gebucht, und musstest auf dem Weg zum Flug wegen Zugverspätungen und - ausfällen leider ein Taxi nehmen, um pünktlich zum Flughafen zu kommen.

Du fragst dich, ob die Fluggesellschaft diese Kosten übernehmen muss.

Bei Probleme mit Individualflügen ergeben sich meines Wissens wenn dann Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung. Allerdings gab es ja kein Problem mit deinen Flügen, sondern mit deinem Transport zum Flughafen. Von der Übernahme von Beförderungen ist in Artikel 9 EU-VO die Rede, und zwar, wenn beispielsweise aufgrund einer Annullierung Betreuungsleistungen notwendig werden:

c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).

Wenn also ein Reisender in einem Hotel übernachten muss, weil der Flug dergestalt verschoben wurde, muss der Transport hin und zurück übernommen werden.

Insofern kann ich der EU-VO leider keine passenden Ansprüche entnehmen. Dabei geht es eher um Flugannullierungen, Verspätungen oder Nichtbeförderungen durch eine Airline.

Du bist leider mit der Deutschen Bahn nicht früh genug zum Flughafen gelangt und hast ein Taxi genommen. Das Rail and Fly Ticket der Deutschen Bahn, von dem du ja glaube ich sprichst, bezieht sich aber meine ich, denn es wird ja von der Deutschen Bahn gestellt, nicht auf Taxikosten. Auf der Homepage steht extra: "... sparen sich dort die Parkplatzsuche oder teure Parkplatz- oder Taxikosten." Man soll sich dazu also Taxikosten explizit sparen. Man nimmt ja den Zug.

Bei diesen Rail and Fly Tickets besteht auch keine Zugbindung. Das heißt, es liegt in deinem Verantworungsbereich einen Zug auszuwählen, der es dir erlaubt pünktlich am Gate zum Flug zu sein. Natürlich ist es ärgerlich, dass es nun zu Zugproblemen kam. Diese Probleme liegen allerdings im Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn, und nicht in dem deiner Airline meine ich. Bei dergestalten Problemen sind, innerhalb bestimmter Grenzen, Entschädigungen durch die Deutsche Bahn möglich. Dies betrifft aber weiterhin nicht deine Airline.

Ich persönlich kann mir deshalb leider nur vorstellen, dass es an dir war einen Zug zu wählen, der früh genug am Flughafen ankommt. Dabei sind auch solche Zugprobleme mit einem zeitlichen Puffer zu berücksichtigen, ebenso wie bei Autofahrten meiner Meinung nach die Möglichkeit von Staus in die zeitliche Planung einbezogen werden muss.

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Hallo,

du hast über die Fluggesellschaft ein sog. Rail&Fly-Ticket gekauft.

Bedauerlicherweise lag bei ihnen eine Zugverspätung vor, wodurch sie alternativ ein auf eigene Kosten in Anspruch nehmen mussten.

Sie fragen sich nun ob die Möglichkeit besteht diese entstanden Kosten sich von der Fluggesellschaft zurückerstatten zu lassen.

Zu einem ganz ähnlichen Fall erging im Oktober 2010 ein Urteil des BGHs.

In diesem Fall hatte ein Paar ebenfalls bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise zuzüglich eines Rail & Fly-Tickets gekauft.

Die Beförderung sollte von Köln nach Düsseldorf mit dem Zug erfolgen und von Düsseldorf per Flug in die Dominikanische Republik.

Aufgrund einer Verspätung des Zuges um mehr als 2,5 h verpassten sie jedoch ihren Flug.

Nach Ansprache mit dem Reiseveranstalter fuhren sie dann nach München weiter und flogen von dort an ihr Ziel. Dadurch entstanden ihnen Mehrkosten für die Bahnfahrt nach München, 1 Nacht im Hotel ect. in Höhe von mehr als 1000 €.

(IN IHREM FALL WÄREN ES HIER LEDIGLICH DIE TAXIKOSTEN !)

Der Reiseveranstalter Meier`s Weltreisen lehnte den Ersatz dieser Kosten jedoch ab. 

Daraufhin entschied der BGH nach mehreren Instanzen, dass der Reiseveranstalter sehr wohl für diese Kosten aufkommen muss, da er bereits in seinem Prospekt mit dem Slogan "Starten Sie entspannt in den Urlaub mit dem Anreiseservice von Meier`s Weltreisen" geworben hatte.

Darin sah der BGH einen deutlichen Hinweis, dass der Reiseveranstalter auch die Anreise als eigene Dienstleistung anbieten will und nicht etwa eine Leistung der Deutschen Bahn.

Mithin gehöre die Bahnfahrt bereits zum Pauschalangebot des Reiseveranstalters.

Der BGH bemängelte weiterhin in diesem Zusammenhang die Unklarheit in den AGBs des Reiseveranstalters.

Außerdem habe das Paar einen Zug ausgewählt, der 2 Stunden vor Abflug und damit rechtzeitig am Flughafen sein sollte. 

Ich denke, dass in deinem Fall, ebenfalls die Möglichkeit bestehen sollte sich die Taxikosten erstatten zu lassen.

BGH-Urteil Xa ZR 46/10 (bei Google zu finden unter "reise-recht-wiki Xa ZR 46/10")

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen und wünsche dir weiterhin alles gute und noch eine angenehme Woche.

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Sie haben einen einen Flug mit Rail&Fly Ticket gebucht. Aufgrund einer Zugverspätung mussten Sie mit dem Taxi zu einem alternativen Flughafen fahren. Fraglich ist, ob die Fluggesellschaft dieses nun zu vertreten hat und die Taxikosten tragen muss.

Dazu habe ich ein paar Urteile gefunden:

AG Hannover, Urt. v. 03.08.2016, Az: 436 C 1486/16 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 436 C 1486/16 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Versendet ein Reiseveranstalter Tickets in denen das Rail & Fly mitgebucht wurde, so ist er auch für eine Verspätung und deren Folgen haftbar.

LG Frankfurt, Urt. v. 17.12.2009, Az: 2-24 S 109/09 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 2-24 S 109/09 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Reiseveranstalter haftet bei Ausgabe von Rail & Fly-Ticket für Zugverspätung.

BGH, Urt. v. 28.10.2010, Az: Xa ZR 46/10 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: Xa ZR 46/10 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Wird eine Reiseleistung eines Dritten bei der Buchung einer Reise mit angeboten und gebucht, so hat dieser Dritte auch die Kosten zur Erfüllung seiner Reiseleistung zu tragen.

Diese Urteile besagen also, dass der Reiseveranstalter, wenn er dem Fluggast Zugtickets zur Verfügung stellt, auch für diese Zugfahrt verantwortlich ist. Er hat es also auch zu vertreten, wenn der Zug verspätet ist und muss die Mehrkosten tragen. Daher könnte ich mir vorstellen, dass der Reiseveranstalter in Ihrem Fall auch die Taxikosten tragen muss. 

Zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass dieser Beitrag lediglich eine Rechtsmeinung darstellt. Es steht Ihnen daher selbstverständlich frei einen Anwalt hinzuzuziehen.

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