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Hallo,

wir sind letzt mit unserer kleinen Tochter von Frankfurt über Peking nach Nanking geflogen.

Während wir im Flugzeug saßen, hat Air China den Anschlussflug storniert. Wir sind also ohne Info in Peking angekommen und zum Transfer gegangen. Dort wurden wir dann aufgeklärt. Mussten dann in einer zweistündigen Prozedur den Flug ändern. Geplant war:

13:55 FRA -> 05:15 PEK

08:50 PEK -> 10:55 NKG

Der Flug fiel aus und wurde verlegt auf:

10:50 PEK -> 12:55 NKG

Das macht eine Verspätung von 2 Stunden.

 

Auf dem Rückflug wurden wir vorher schon aufgeklärt. Geplant war:

20:45 NKG -> 22:45 PEK

02:30 PEK -> 06:50 FRA

Der erste Flug viel wieder aus und wurde geändert in:

17:15 NKG -> 19:15 PEK

Macht eine Verfrühung von 3:30 Stunden.

 

Haben wir hier eine Möglichkeit auf Entschädigung?

Was ist mit den Kosten, die uns entstanden sind, durch den Flughafenzubringer, den wir absagen mussten wegen der Änderungen?
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (120 Punkte)
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Du hast Flüge von Frankfurt über Peking nach Nanking mit AirChina gebucht.

Während ihr im Flugzeug saßt, hat Air China den Anschlussflug storniert. Sie mussten einen neuen Flug wahrnehmen udn sind mit einer Verspätung von 2 Stunden angekommen.

Es könnte sein, dass dir Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen.

Zunächst einmal ist fraglich, ob der Anwendungsbereich der Verordnung eröffnet ist, da dein Zielland China ist. Der Anwendungsbereich ergibt sich aus Artikel 3 EU-VO:

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Der Flug ging von Frankfurt aus, also von einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaates. Fraglich ist, ob sich das anders verhält, weil der Flug von Peking nach Nanking storniert wurden. Da du jedoch den Flug als ganzes gebucht hast, ist meines Erachtens auch maßgeblicher Flughafen Frankfurt. Und daher denke ich, dass der Anwendungsbereich in obigem Sinne eröffnet ist.

Ansprüche ergeben sich im Falle einer Annullierung.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden unter: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird.

Der Flug von Peking nach Nanking wurde storniert. Der Flug wurde also aufgeben und ich denke dass es sich daher um eine Annullierung handelt, auch wenn du nur mit einer Verspätung von 2 Stunden angekommen bist.

Im Falle einer Annullierung kann der Reisende zunächst einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus Artikel 7 der VO 261/2004 haben.

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250 EUR
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400 EUR
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600 EUR

Die Entfernung zwischen Frankfurt und Nanking beträgt 8.594,81 km. Sie haben meines Erachtens also wahrscheinlich einen Anspruch auf 600 EUR pro Person.

 

Hinsichtlich des Rückfluges ist jedoch nciht von einer Annullierung auszugehen. Denn bei einer Vorverlegung der Flugzeiten ist erst ab 10 Stunden von einer solchen auszugehen.

Siehe: AG Hannover, Urt. v. 11.04.2011, Az.: 512 C 15244/10 (bei Google-Suche zu finden unter: „AZ 512 C 15244/10 reise-recht-wiki“)

Wird ein Flug erheblich nach vorne verlegt, so wird dies wie die Annullierung des Fluges behandelt. Als erheblich gilt dabei in jedem Fall eine Vorverlegung ab 10 Stunden.
 

 

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