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Hallo zusammen,

ich habe am 13.08.2017 eine E-Mail von meiner Fluggesallschaft (Germania) bekommen mit der Information, dass sich meine geplante Flugzeit von 23.08.2017, 7:00 - 11:50 Uhr auf 23.08.2017, 15:20 - 20:10 Uhr verschiebt.
Durch meine eigenständige Recherche habe ich bereits herausfinden können, dass mir durch diese Verlegung der Flugzeit von mehr als 4 Std. generell eine Entschädigung zusteht.
Allerdings fällt es mir im Augenblick schwer die mir zustehende Höhe der Entschädigung zu ermitteln um diesbezüglich ein Schreiben an Germania aufzusetzen.

Aus diesem Grund meiner Frage, ob mir diesbezüglich jemand weiterhelfen könnte?

Weitere Details:
Startflughafen: (DUS) Düsseldorf Deutschland
Zielflughafen: (PFO) Pahos Zypern
Entfernung (Luflinie): ca. 2750 km

Es handelt sich um einen Nur-Flug-Vertrag.

Für Unterstützung wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus.
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (120 Punkte)
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In der Regel können Sie bei großen Verspätungen Ansprüche aus der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über Fluggastrechte erheben.

 

Art 7. besagt:

Die Rechte werden je nach geflogener Strecke in Abhängigkeit zu einer zu vertretbaren Wartezeit gemessen:
 

  • Flugstrecke kleiner 1.500 km --> Abflugverspätung von 2 oder mehr Stunden

  • Flugstrecke größer 1.500 km innergemeinschaftlich, ansonsten 1.500 - 3.500 km --> Abflugverspätung von 3 oder mehr Stunden

  • Flugstrecke größer 3.500 km --> Abflugverspätung von 4 oder mehr Stunden


Die Pauschalhöhe der Ausgleichszahlungen ergibt sich folgendermaßen:

 

  • 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1.500 km

  • 400 € für eine Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km

  • 600 € bei Flugstrecken über als 3.500 km

 

Sie sind mit einer Verspätung von 4 Stunden an Ihrem Zielflughafen angekommen. Die Entfernung zwischen Düsseldorf, Deutschland und Pahos, Zypern beträgt ca. 2750 km Bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km ist eine Verspätung von mindestens 3 Stunden erforderlich. Das ist in Ihrem Fall gegeben und Sie haben einen Anspruch von 400 € pro Fluggast. Diese Kosten sind gegen die Fluggesellschaft zu richten.

 

Gem. Art. 5 c) i) muss die Fluggesellschaft jedoch keine Ausgleichszahlung leisten, wenn der Fluggast mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wird. Sie wurden am 13.08.2017 über die Verlegung unterrichtet, welcher am 23.08.2017 stattfinden soll. Sie wurden also lediglich 10 Tage vor dem Flug informiert, die Frist wurde also nicht eingehalten und Sie haben einen Anspruch auf 400 €  pro Fluggast gegen die Fluggesellschaft.

 

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