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Hallo

 

Wir sind eine Gruppe von 13 Mädesl und reisen im Mai (18-19) nach Mallorca zum Poltern.

Mittlerweile haben sich die FLugzeiten zum 6.Mal geändert so dass wir schon einen ganzen Tag verloren haben.Der Rückflug hatt sich von 22:00 Uhr auf 09:30 verschoben und 3 Mädels müssen sogar in einem anderen FLieger um 12:45 zurückfliegen.

 

Hat mann hier keinerlei Möglichkeiten oder Rechte etwas dagegen zu unternehmen. Die Reise kostet ein haufen Geld.

 

Danke für eure Antwort

 

LG Nicole
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (120 Punkte)
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2 Antworten

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Hallo Nicole,

bezüglich eures Fluges nach Mallorca im Mai kam es nun schon zu insgesamt 6 Flugzeitenänderungen.

Letzter Stand ist eine Vorverlegung von 22:00 Uhr auf 9:30 Uhr bzw. 12:45 Uhr. Ihr fragt euch nun, ob ich dahingehend irgendetwas unternehmen könnt.

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass es sich bei der Reise nicht um eine Pauschalreise handelt, sondern die Flüge extra gebucht wurden. Denn in diesem Fall lassen sich die rechtlichen Möglichkeiten aus der europäischen Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004.

Als erstes muss man schauen, wie eine solche Vorverlegung rechtlich einzuordnen ist. Dahingehend entschied das Amtsgericht Hannover im Urteil vom 21.04.2011 (Az.: 512 C 15244/10): Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung um mehr als zehn Stunden beträgt.

Daher ist vorliegend wohl Art. 5 der Verordnung einschlägig.

Artikel 5 - Annullierung

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a)  vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten, 


b)  vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und 


c)  vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn, 
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder 


ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunfts- zeit zu erreichen, oder

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet

(2)
 werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung.

(3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

(4) Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Fluges unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen.

Dieser Artikel gibt alle relevanten Hinweise, auf die Möglichkeiten in einem solchen Fall der Vorverlegung.


Zunächst möchte ich kurz auf den Verweis auf Art. 7 eingehen. Dieser beherbergt einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen in Abhängigkeit zur Flugstrecke:

-       Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro bei einer Flugstrecke von weniger als 1.500 Kilometern

-       Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern

-       Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro bei einer Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometern

In eurem Fall würde dies entweder 250 oder 400 Euro pro Person betragen, je nachdem wie die tatsächliche Strecke ist und von wo ihr abfliegt.

Wie Ihr allerdings schon aus dem obig zitierten Art. 5 entnehmen konntet, müssen diese Ausgleichsleistungen in bestimmten Fällen nicht gezahlt werden. Einer von diesen Fällen liegt hier wohl vor. Denn es besteht eine Ausschlussfrist von 2 Wochen hinsichtlich der Informationspflicht. Alle Verschiebungen, die davor getätigt worden, sind in der Regel hinzunehmen. Daher scheidet ein Anspruch aus Art. 7 wohl aus.

Fortsetzung folgt:

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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Art. 5 verweist aber ebenso auf Art. 8 der Verordnung. Danach können Reisende, die von einer Annullierung betroffen waren, wählen zwischen:

... vollständige Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen sowohl für noch anzutretende als auch für schon zurückgelegte Flüge, wenn diese aufgrund des Reiseplans des Fluggastes zwecklos geworden sind, sowie gegebenenfalls einen Rückflug zum Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt

... ODER eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

... ODER vorbehaltlich verfügbarer Plätze eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes.

 

Ihnen wurden auch n. Art. 5 II Angebote für eine anderweitige Beförderung gemacht. Daher denke ich, dass dies wohl die nächst sinnvollen Reisezeiten sind. Sie können allerdings trotzdem auf eine Umbuchung bestehen oder sie lassen sich die Flugtickets erstatten und buchen neue Flüge. 

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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Hallo,

Danke für deine Antwort.

Naja, Sinvoll würd ich das nicht bezeichnen, da wir jetzt den ganzen Sonntag verlieren an dem wir auch schon Sachen geplant haben.

Wir sind uns einfach unsicher, weil laut Reisebüro haben wir als Kunden keine Möglichkeit etwas zu unternehmen.
Ich habe mich auch schon an die Fluggesellschaft gewendet, warte aber noch auf dessen Antwort (falls ich eine bekomme)

Wir sind einfach nur stink sauer da sich wirklich wöchentlich etwas ändert :(

LG Nicole
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