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Guten Tag ihr lieben alle,

normalerweise würde ich jetzt in dem schönen Miami meinen langersehnten Urlaub verbringen, doch leider kam mir eine Krankheit dazwischen. Da ich mir auf eine ganz unglückliche Weise den Fuß gebrochen hatte, konnte ich meinen Urlaub leider Gottes nicht antreten. Wie ihr euch sicher vorstellen könnt, ist sowas ein absolutes Drama. Aber schlimmer noch ist, wie mit einem zahlenden Fluggast umgegangen wird.

Ich hatte für 1.400€ einen Lufthansa-Flug LH007 von Hamburg über Frankfurt nach Miami gebucht. Es sollte um 7:30 Uhr in Hamburg losgehen und somit landete die Maschine um 8:40 Uhr in Frankfurt. Da war genug Zeit, um die Maschine mit der Flugnummer LH462 um 10:45 Uhr von Frankfurt nach Miami zu bekommen. Ankunft in Miami wäre um 14:50 Uhr gewesen. Die Rückroute hätte sich etwas anders gestaltet, da ich vorgehabt hatte mir die USA etwas genauer anzuschauen. Es war schon seit langem mein Wunsch, eine Tour durch die USA zu machen und so buchte ich einen Rückflug, ebenfalls mit Lufthansa (Nummer LH457) von Los Angeles um 15:10 Uhr nach Frankfurt, Ankunft 11:20 Uhr. Weiterflug wäre um 13:00 Uhr gewesen mit einer Ankunft um 14:05 Uhr in Hamburg. Das alles ebenfalls mit Lufthansa, Nummer LH016. Ich fliege gerne mit Lufthansa, weil einfach das Gesamtpaket stimmt. Ruhezeiten der Piloten werden eingehalten und die Maschinen werden ordnungsgemäß gewartet. So habe ich für mich ein besseres Gefühl während des Fluges und bin auch gerne bereit einige Euro mehr zu bezahlen. Da aber auch ich aufs Geld schauen muss, habe ich Economy gebucht und nicht Premium Economy, welches ebenfalls zur Auswahl stand.

Aufgrund meiner Operation musste ich schweren Herzens meinen Flug stornieren und verfasste ein Schreiben an Lufthansa, mit der Forderung auf Rückerstattung. Lufthansa erstattete mir lediglich die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren, was sich auf lächerliche 133,56€ belief. Aufgebracht über diese Unverschämtheit schrieb ich erneut an Lufthansa und erläuterte, dass im Flugpreis ein Betrag von 525,16€ „Taxes & Carries Fees“ angegeben sei und somit dies der Mindestbetrag meiner Rückerstattung sein sollte. Außerdem erwähnte ich, dass die Buchung 2 Monate im Voraus stattfand und somit davon auszugehen sei, dass Lufthansa die Tickets weiterverkaufen könne.

Als 2. Antwort wurde mir mitgeteilt, dass ich beim Anklicken der Registerkarte „Erstattung“ lesen konnte, dass eine Stornierung der Tickets nicht möglich sei. Nur die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren seien erstattbar. Außerdem sie der Flug nicht ausgebucht, weshalb die Tickets nicht weiterverkauft werden konnten. Jetzt muss ich aber sagen, dass ich keine Ahnung habe, was in dieser Registerkarte stand, da ich sie nicht geöffnet hatte. Somit hatte ich kein Wissen über die Bedingungen.

Wie viel Erstattung steht mir denn jetzt zu?

Gefragt in Rechtsberatung von
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1 Antwort

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Hallo,

leider haben Sie sich kurz vor Ihrer Reise den Fuß gebrochen, so dass die Flüge nach Miami und zurück nicht angetreten werden konnten. Daraufhin verlangten Sie von Lufthansa die Erstattung, die Ihnen allerdings nur einen kleinen Teil des gezahlten Betrages erstatten möchten.

Generell gilt, dass Flugreisende, die ihren Flug aufgrund Krankheit nicht antreten können, zumindest einen Teil zurückerstattet bekommen können. Die Höhe ist dabei allerdings nicht pauschal festgelegt, sondern fällt immer unterschiedlich aus.

Denn bei einem Flugbeförderungsvertrag handelt es sich um einen Werkvertrag und nicht um einen Reisevertrag, so dass ein Flugreisender einen solchen Vertrag auch gem. §648 BGB, d.h. nach den allgemeinen Regelungen zum Werkvertrag kündigen kann.

Allerdings wird auch immer wieder in den AGB das Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dies ist zwar möglich, allerdings in gewissen Grenzen.

Lufthansa meinte zu Ihnen, dass eine Erstattung nur für die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren möglich wäre.
Dies finde ich persönlich etwas merkwürdig, denn Steuern und Gebühren fallen eigentlich nur dann an, wenn den Flug auch tatsächlich angetreten haben, vgl. §648 S. 2 BGB. Insofern sollten Sie meines Erachtens schon einen Antrag auf die Rückerstattung der Gebühren und Steuern stellen können.

Oftmals ist es auch so, dass Flugunternehmen dahingehend noch eine Bearbeitungsgebühr verlangen, doch solche ist oftmals nicht einmal zulässig:

Kammergericht Berlin, Urt. v. 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12

Es ist untersagt in den AGB ein gesondertes Bearbeitungsentgelt für die Bearbeitung und Abwicklung nicht angetretener oder stornierter Flüge, die zum Spartarif gebucht worden waren, zu erheben. Eine solche Preisnebenabrede sei unwirksam, denn sie stelle eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar.

Ebenso muss das jeweilige Unternehmen die einzelnen Posten auch genau aufzeigen, v.a. in Flughafengebühren, Steuern, Zuschläge, Entgelte sowie den Ticketpreis. Dies hat der EuGH in der Rs. C-290/16 vom 6.7.17 beschlossen.

Zu beachten ist, dass auch die Kerosin- und Treibstoffzuschläge zurückverlangt werden können, da Sie ja den Flug gar nicht angetreten haben.

Ebenso kann fast der vollständige Ticketpreis zurückverlangt werden, wenn der Sitzplatz anderweitig vergeben werden konnte. Dies war bei Ihnen allerdings wohl nicht der Fall.

Es kommt allerdings auch immer etwas auf die tatsächlichen Buchungsumstände an. So urteilte der BGH vor kurzem (Urt. v. 20.03.17, Az.: X ZR 25/17), dass wenn Flugreisende sich aus verschiedenen Angeboten den günstigsten heraussuchen, so implizieren sie durch die Buchung, dass sie auf das Kündigungsrecht verzichten und es somit bei Stornierung auch keine Erstattung des Reisepreises gibt.

Insofern kann man natürlich nie genau sagen, wie hoch eine etwaige Erstattung ausfallen wird. An Ihrer Stelle würde ich mich aber sehr darum bemühen, die Gebühren und Steuern in ihrer Gesamtheit zurückzuverlangen, da diese immer einen beträchtlichen Wert ausmachen.

Zudem empfehle ich bei solch komplexen Fragestellungen immer eine fachanwaltliche Beratung.

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