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Wir haben eine äußerst schreckliche Erfahrung mit Lufthansa gemacht, die wir euch hier mitteilen wollen und gleichzeitig möchten wir euch um eure Ratschläge bitten.

Es geht um den Flug LH 727. Wir (meine damals schwangere Frau, unser Sohn und ich) mussten damals aus geschäftlichen Gründen nach China reisen. Zu dem Zeitpunkt ist meine Frau im 3. Monat schwanger gewesen. Sie hat sich auf fit für die Reise gefühlt.
Wir buchten einen Rückflug von Shanghai nach München. Die Flugzeit solllte ungefähr 12 Stunden betragen. Wir sind jedoch ziemlich flott unterwegs gewesen, sind sehr pünktlich gestartet, weshalb wir schon 20 Min. vor der tatsächlichen Ankunftszeit in München gelandet sind.
Wir kamen am 17.05.2016 in München an, an dem Tag, an dem Ferien in Bayern begannen. Als wir uns noch im Flugzeug auf der Landebahn befanden, konnten wir bereits aus dem Fenster eine große Menschenmenge entdecken; am Flughafen herrschte eindeutig viel Betrieb. Ich machte mir eigntl. Nur etwas Sorgen um meine schwangere Frau und unserem kleinen Sohn und ob sie durch die Menge und den damit verbundenen Stress gut hindurch kommen werden.
Nach der Passkontrolle wurden wir zu einem Fahrstuhl geleitet, welcher uns in einem Vorraum bringen sollte. Dort wartete nämlich eine Art U -Bahn auf uns (Fachausdruck: Passanger Transport System PTS) , mit der Passagiere zur Ankunftsstelle gebracht werden.
Dann ging der ganze Horror los;
wir folgten alle der Beschilderung die uns darauf hinwies, den rechten Zug zu verwenden. Die Einstiegstüren sind jedoch verschlossen gewesen. In der Bahn befanden sich noch zahlreiche Menschen, die aussteigen wollten.
Es hieß kurze Zeit später, dass es technische Probleme an der U-Bahn gab, weshalb eine Abfahrt nicht möglich sei und wurden um ein wenig Geduld gebeten. Während der Wartezeit ist der Raum immer voller und voller geworden, schließlich sind wir nicht die einzigen Passagiere gewesen. Dadurch wurde es auch immer wärmer in dem Raum und langsam aber sicher viel es uns schwer, zu atmen, da die Luft tatsächlich auch dünner wurde – was bei der Menschenmenge auch nicht weiter verwunderlich war. Nach ca. 15 Min. Warteeit, kam ein Techniker der das technische Problem behoben hatte und die Fahrtür öffnete. Viele Menschen stiegen aus.
Der ohnehin schon herrschende Platzmangel wurde durch den Ausstieg der Menschen aus dem Zug noch schlimmer.
Sowohl meine Frau als auch ich fingen an, panisch zu werden, nicht nur weil es so wahnsinnig voll und unfassbar eng in dem Raum war, nein, sondern auch weil wir uns um unseren Sohn sowie um meine schwangere Frau machten. Das Alles trug dazu bei, uns in klaustrophobischen Angstzuständen zu verleiten. Am schlimmsten war der Moment, in dem meine Frau anfing sich an ihrem Bauch zu fassen! Sie plagten auf einmal plötzliche Bauchschmerzen.
Nachdem sich nach einer guten Stunde fast immer noch nichts getan hatte und die Lage immer schlimmer wurde -nicht nur für uns- , wurde die Bundespolizei alarmiert, die kurze Zeit später auch erschien. Erst dann beruhigte sich die Lage wieder, nicht zuletzt auch deswegen, weil der Fahrstuhl genutzt werden konnte (dieser konnte nur mit der Karte des Bundespolizisten genutzt werden). Nach etwas mehr als 1 Stunde in diesem Vorraum, wurde einer nach dem anderen aus diesem Raum rausgebracht. Leider war da das Problem noch nicht beendet. Draußen ging es weiter. Da diese Bahn immer noch nicht repariert wurde, leiteten sie uns zu Busstationen, von wo aus wir zur Ankunftsstelle gebracht werden sollten.
Wir wurden also irgendwann nach draußen gebracht, was zunächst wie ein Segen für uns schien, da wir endlich frische Luft schnappen konnten. Aber da es zahlreiche Menschen gab, die weggebracht werden mussten, sind wir gezwungen gewesen, über 20 Min. draußen in der Kälte zu verbringen. Vor allem unserem Sohn war es sehr kalt, doch leider konnten wir ihm nicht viel helfen, außer ihn fest zu umarmen und so zu wärmen :(. Schließlich wurden wir dann ENDLICH abgeholt !!!
Unserem Sohn ging es am nächsten Tag überhaupt nicht gut. Er hatte sich eine dicke Erkältung zugezogen!
Natürlich wollen wir das alles nicht einfach so stehen lassen !!! Deshalb haben wir auch schon einen Anwalt eingeschaltet. Doch leider gestaltet sich die ganze Sache schwieriger als gedacht! Lufthansa vertritt die Meinung, dass sie nicht für die Probleme am Münchener Flughafen verantwortlich gemacht werden kann. Unser Anwalt kämpft momentan dafür nachzuweisen, dass die Flughafenbetreibergesellschaft, die für den reibungslosen Betrieb des Flughafens zu sorgen hat, einen sog. Erfüllungsgehilfen des Luftbeförderungsunternehmens darstellt -in unserem Fall eben die der Lufthansa.
Zudem erklärte uns unser Anwalt, dass die Gegenseite ferner behauptet, dass es sich bei den Umständen und den aufgetretenen Umständen um eine „entschädigungslos hinzunehmende Unannehmlichkeit handelt, die aufgrund des Massentourismus hinzunehmen sei“. Meine Frau und ich unterstützen unseren Anwalt und sind zufällig auf diese Seite hier gestoßen.
Deshalb dachten wir uns, wir fragen euch einfach, was ihr von der ganzen Sache haltet und wie ihr das vllt. Rechtlich beurteilen würdet ?!
Vielleicht war der ein oder andere auch zu diesem Zeitpunkt vor Ort und musste dasselbe durchmachen! Wir wären euch für jeden Tipp, für jeden Ratschlag und für jede Information unheimlich dankbar!
Beste Grüße!

Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von
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Du bist mit dem Flug Flug LH 727 von Lufthansa geflogen. Dieser führte von Shanghai nach München. Nach der Ankunft in München und der Passkontrolle wurdet ihr zum Passanger Transport System gelotst, das euch zur Ankunftstelle bringen sollte. Dieses System hatte jedoch Probleme und es kam zu einer Wartezeit, während die Wartehalle immer voller wurde. Durch die Enge und die Menschenmassen habt ihr Panik bekommen, was für euren Sohn und deine schwangere Frau besonders schlimm war. Das kann ich verstehen. Da dieses Procedere über eine Stunde dauerte, hattet ihr entsprechend Stress. Da die Bahn nicht repariert werden konnte, wurdet ihr nach draußen geleitet, von wo euch Busse zur Ankunftstelle brachten. Da ihr 20 Minuten in der Kälte warten musstet, hat sich euer Sohn schwer erkältet.

Jetzt ragt ihr euch, ob euch Ansprüche zustehen, und wenn ja, ob diese gegen den Flughafen oder gegen Lufthansa zu richten sind.

Zunächst bin ich der Meinung, dass eventuelle Ansprüche nicht aus der Fluggastrechteverordnung resultieren, da ihr ja sogar überpünktlich angekommen seid. 

Somit bleiben noch gesetzliche Schadensersatzansprüche. Diese richten sich nach dem BGB.

Du fragst dich, ob der Flughafen ein Erfüllungsgehilfe der Lufthansa ist. Erfüllungsgehilfe bedeutet hinsichtlich des Begriffs „Gehilfe“, eine Person, die Hilfsarbeiten und/oder Assistenzarbeiten verrichtet beziehungsweise einer anderen Person bei der Verrichtung derer Tätigkeiten (Erfüllung) zur Hand geht.

Grundsätzlich ist der Flughafenbetreiber nicht automatisch Erfüllungsgehilfe der Fluggesellschaften. Hier muss differenziert werden zwischen Tätigkeiten, die unmittelbar der gegenüber den Fluggästen vertraglich geschuldeten Ausführungshandlung der Fluggesellschaft dienen und Tätigkeiten, die im Interesse des Ablaufs des allgemeinen Flugverkehrs auf dem Flughafen erfolgen.

Euer Fall fällt wohl in die letzere Kategorie, da der Transport der Passagiere von der Passkontrolle zum Ausgang meiner Meinung nach rein im Interesse des Flughafens liegt. Lufthansa hat mit der Landung und dem Transport der Passagiere ins Terminal meiner Meinung nach seine Pflicht getan.

Somit ist, denke ich, der FLughafen in München der richtige Anspruchsgegner.

Für eure Ansprüche gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Einbeziehung in den Vertrag zwischen Lufthansa und dem Flughafen

Soweit ich weiß, besteht zwischen Fluggesellschaften und Airlines ein Vertrag, der sich meistens auf die Nutzung des Flughafens bezieht. Da es für den Flughafen erkennbar ist, dass es der Airline auch darauf ankommt, dass ihre Passagiere nicht verletzt, oder sonst wie beschädigt werden, könnte man euch über die Rechtsfigur des "Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" in diesen Vertrag einbeziehen. Ihr wärt dann berechtigt, aus dem Vertrag zwischen der Lufthansa und dem Flughafen selbst Ansprüche geltend zu machen. 

2. direkter Anspruch aus § 823 Absatz 1 BGB

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Da euer Sohn sich schwer erkältet hat, wurde er an seiner Gesundheit geschädigt. Sofern Der Flugahfen den Defekt des PTS zu vertreten hat, muss er euch auch Schadensersatz leisten. Die genaue Summe kann ich euch nicht nennen, das müsste verhandelt werden. Dabei kann euch ein Fachanwalt für Reiserecht auch bestimmt weiterhelfen. 

Dies ist jedoch nur meine Meinung. Gerne könnt ihr auch eure Fragen an einen Anwalt stellen:

http://www.flugrechte.eu/index.php?qa=18&qa_1=ich-suche-einen-fachanwalt-f%C3%BCr-reiserecht

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