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Liebes Forum,

Ich wollte einmal fragen, ob sich jemand mit dem Umstand auskennt, nicht in der extra gebuchten Klasse transportiert zu werden, obwohl man bei der Buchung extra wert darauf gelegt hatte.

Es ist nämlich so, dass mein Ehemann seit einem Unfall vor 39 Jahren im Rollstuhl sitzt. Aufgrund dessen achte ich immer darauf, dass wir, wenn wir in den Urlaub fliegen, Flüge so buchen, dass  auch genug Bewegungsfreiheit bzw. Platz für den Rollstuhl und meinen Mann vorhanden ist.

Dieses Mal sollte die Reise nach Phuket gehen. Starten wollten wir in München. dann in Frankfurt am Main umsteigen. Ich buchte eine Flugpauschalreise mit Beförderung in der Premium Class. Einen konkreten Platz hatte ich allerdings nicht gebucht. Mir war es egal wo ich saß, Hauptsache in der Premium Class. Jedenfalls hatte der Flug von München nach Frankfurt verspätung, was dazu führte, dass wir den Anschlussflug nicht erwischen konnten, aber uns wurde angeboten, in einem anderen Flugzeug zu fliegen, um noch nach Thailand zu kommen. Also einen anderen Flug zu nehmen.

Ich weiß immer noch nicht, wie oder was passiert ist, aber wir konnten nicht in der Premium Class befördert werden. Stattdessen wurden wir gebeten, in der Economy Class Platz zu nehmen. Hinzu kam dann noch, dass aus einem Umstieg, mehrere Umstiege wurden. Ein Umstieg ist noch nicht so problematisch, jedoch versuchen wir immer Direktflüge zu finden. Aber mehrere Umstiege stellen dann doch eine enorme Belastung und jede Menge Stress dar.

Mir teilten die Mitarbeiterin mit, dass dieses Problem nur auf dem Hinflug bestand und dass sie mir versichert, dass das nicht auf dem Rückflug passieren würde.

Doch ich ließen wir uns nicht dazu überreden. Ich wollte die Leistung erhalten, die ich auch gebucht habe. Vielleicht denkt ihr nun, dass wir etwas pingelig sind und den Hinflug in der Economy Class hätten machen sollen. Aber ich kann euch versichern, dass das alles andere als angenehm für einen Rollstuhlfahrer ist, weil wir das einmal mitgemacht haben!
Weil wir dann eben nicht mehr in der Premium Class befördert werden konnte, konnten wir den Flug dann einfach nicht mehr antreten.

Das Luftfahrtunternehmen möchte mir jetzt allerdings nicht die Kosten für die Reise zurückzahlen. Sie meinten schlichtweg zu mir, dass kein berechtigter Grund vorgelegen habe , der mich zu einem Rücktritt berechtigt hätte. Damit stehe mir auch keinerlei Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises zu.

Ich sehe es nicht ein, dass ich einen Flug akzeptieren und hinnehmen muss, den ich so nicht gebucht habe -vor allem wenn man meine besonderen Umstände betrachtet, wieso ich überhaupt auf die Premium Class angewiesen bin!

Hat das Luftfahrtunternehemen Recht und ich kann tatsächlich keine Rückerstattung des Reisepreises verlangen?
Ich bin auch mittlerweile bereit, gegen sie zu klagen, weil ich das einfach nicht einsehe!

Gefragt in Flugverspätung von
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Sie haben eine Pauschalreise von München über Frankfurt nach Phuket gebucht. Dabei haben Sie einen Sitzplatz in der Premiumclass gebucht, da Ihr Mann im Rollstuhl sitzt. Die Beförderung in der Premiumclass wurde Ihnen jedoch nicht gesichert und Sie sollten Economy Class fliegen. Dieses war für Sie jedoch unzumutbar, weshalb Sie von der Reise zurückgetreten sind.  

Nun fragen Sie sich, ob der Reiseveranstalter Ihnen die Reisekosten zurück erstatten muss. 

Da Sie eine Pauschalreise gebucht haben, lässt sich eine mögliche Anspruchsgrundlage in den §§ 651 a-m BGB finden. 

In Ihrem Fall kommt eine Kündigung wegen Mangels gem. § 651 e BGB in Betracht:

§ 651e Kündigung wegen Mangels

(1) Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651c bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.

Sie können von der Reise also dann zurücktreten, wenn diese mit einem Mangel behaftet ist und Ihnen so nicht zumutbar ist. 

In Ihrem Fall wurde die Beförderungsklasse geändert. Dazu habe ich folgendes Urteil gefunden:

LG Duisburg, Urt. v. 19.01.2007, Az: 1 O 229/06 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 1 O 229/06 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Die Vereinbarung der Beförderung mit einer bestimmten Komfort-Klasse stellt eine vertragliche Zusicherung dar.

Bei Nichteinhaltung dieser Zusicherung ist der Reisende zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt.

Der Kläger trat vom Reisevertrag zurück und verlangte von dem beklagten Reiseveranstalter die Rückzahlung des Reisepreises, weil die Beförderung in der gebuchten Komfort-Klasse nicht möglich war.

Das LG Duisburg hat dem Kläger die Zahlung zugesprochen und entschieden, dass die Beförderung mit einer anderen Klasse als versprochen zum Rücktritt berechtigt.

In diesem Fall hat das LG Duisburg entschieden, dass ein "Downgrade" in eine andere Flugklasse dazu berechtigt, von dem Flug zurückzutreten. Da in Ihrem Fall sogar noch die erschwerende Tatsache dazu kommt, dass Sie körperlich eingeschränkt sind, denke ich, dass auch in Ihrem Fall ein Rücktritt und eine damit einhergehende Erstattung der Kosten gewährleistet sein muss.

Dieses stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar. Wegen der komplexen Einzelheiten könnte es daher sinnvoll und hilfreich sein, einen Fachanwalt für Reiserecht zu Rate zu ziehen

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