3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Hallo liebes Forum,

mein vater buchte vor 2 jahren für unsere Familie, also meine Mutter, meine Schwestern, ihn und mich eine Reise nach Tunesien. Genauer gesagt stand das Hotel in Nabeul.

In dem Prospekt, welchen wir durchgelesen hatten, bevor die Reise gebucht hatten, stand, dass dieses Hotel ein umfangreiches Sportangebot hat, welches vor Ort jedoch selbst bezahlt werden muss. Unter anderen sollte das Hotel über Tennisplätze, Volleyballplätze, und einen Reitstall mit 16 Pferden verfügen.

Jedenfalls buchten wir auch dieses Hotel, und flogen hin. Das war die Zeit vom 21.12 bis 4 Januar. Auch im gespräch im Reisebüro wurde uns nochmal versprochen, dass im Hotel wirklich so viele Sportmöglichkeiten vorhanden sind.  Als wir jedoch ankamen, mussten wir feststellen, dass keine der angegebenen Möglichkeiten nutzbar ist. Lediglich die Pferde waren da.

Und so kam es, dass mein vater am 25. Dezember an einem Ausritt in einer Gruppe teilnahm.

Dieser Austritt sollte zwei Stunden dauern. Als aber das Pferd einer Mitreiterin plötzlich nervös wurde, übernahm mein vater dieses Pferd, da er sich sehr gut und auch schon lange mit Pferden auskannte. Als das pferd aber nicht weniger nervös wurde, steig er ab, und nahm die Zügel des Pferdes in die Hand. In diesem Moment aber sprang das Pferd mit allen vier Beinen gleichzeitig in die Luft, und traf meinen Vater am linken Knie. Er stürzte zu Boden und erlitt durch diesen Tritt eine Tibiakopffraktur, woraufhin ihm übel wurde, und er in ein Krankenhaus transportiert wurde, wo er operativ versorgt wurde.

Auch als wir wieder Daheim waren, litt er unter starken Schmerzen und war seit dem arbeitsunfähig. Er wurde zwar mehrfach operiert, doch das brachte auch nichts. Am 29 Juli verstarb er infolge einer thrombotisch-thrombozytopenischen Purpura. Diese erlitt er wegen des Ausrittes zu Pferde.

Nach angemessener Trauer haben wir uns die Frage gestellt, ob es möglich ist, den Reiseveranstalter zu verklagen. Die Frage ist, ob wir einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben, weil unser vater ja schließlich verstarb.

Kennt sich jemand mit dieser Problematik aus?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Guten Tag,

da in Ihrem Fall 2 verschiedene Umstände geschildert werden, möchte ich meinen Beitrag auch in 2 Teile gliedern.

Fehlende Sportmöglichkeiten

Beginnen möchte ich mit den fehlenden Sportmöglichkeiten, die wie ich es verstanden habe, ein fester Vertragsbestandteil waren.

Da Sie eine Pauschalreise gebucht haben, könnte sich meines Erachtens nach ein Blick in das Reisevertragsrecht aus den §§651 a-y BGB lohnen. 

Damit Sie einen Anspruch gegen Ihren Reiseveranstalter wegen der fehlenden Sportmöglichkeiten geltend machen können, muss dieser Umstand einen Reisemangel gemäß §651 i BGB begründen. 

Danach ist ein solcher dann gegeben, wenn die Reise nicht die zugesicherten Eigenschaften hat und mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. 

Um zu klären, ob bei Ihnen ein Reisemangel gegeben ist, möchte ich folgendes Urteil anführen:

BGH, Urteil vom 14.12.1999, Az. X ZR 122/97 (bei Google zu finden unter: " X ZR 122/97 reise-recht-wiki.de")

Ein Reiseveranstalter, der umfangreiche Sportmöglichkeiten anbietet hat dafür einzustehen, dass die zur Ausübung der Sportarten erforderlichen Clubeinrichtungen und Ausstattungen in einer für den Reisenden geeigneten Weise zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, so liegt ein Reisemangel vor.

Wie Sie sehen handelt es sich in Ihrem Fall durchaus um einen Reisemangel, wodurch Sie in meinen Augen Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter geltend machen können. 

Ich denke dabei an einen Minderungsanspruch aus §651 m BGB. 

Todesfall beim Reitausflug

Weiterhin stellt sich Ihnen die Frage, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Reiseveranstalters haben, da Ihr Vater aufgrund den Verletzungen, die er bei einem Reitausflug im Urlaub erlitt, verstarb.

Hierzu möchte ich folgendes Urteil anführen:

BGH, Urteil vom 9.11.2004, Az. X ZR 119/01 (bei Google zu finden unter: "X ZR 119/01 reise-recht-wiki-de")

Ein Pauschalreisender bucht während seiner Urlaubsreise einen Reitausflug. Dabei kommt es zu einem Unfall und der Reisende wird am Knie verletzt und im Urlaubsland behandelt. Nach der Heimreise leidet er immer noch an starken Schmerzen und wird daraufhin in Deutschland weiterbehandelt und mehrfach operiert. Ein halbes Jahr nach der besagten Urlaubsreise verstirbt er an den Folgen des Unfalls. Die Hinterbliebenen nehmen daraufhin den Reiseveranstalter in Haftung und verlangen Schadensersatz.

Der BGH sieht die Ansprüche der Hinterbliebenen zum Teil begründet, da ein Haftung des Reiseveranstalters nicht vollständig auszuschließen ist. Zumindest nicht dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Reiseveranstalter mitschuldig am Unfallhergang ist. 

Ihr müsst daher meiner Meinung nach zunächst nachweisen können, dass der Reiseveranstalter mitschuldig am Unfallhergang war, damit ihr Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche gegen diesen geltend machen könnt.

Dieser Beitrag spiegelt jedoch nur meine persönlichen Gedanken zu Ihrem Fall wieder. Da es sich bei Ihnen um einen sehr komplexen Sachverhalt handelt, empfiehlt es sich meiner Auffassung nach zusätzlich einen Fachanwalt für Reiserecht um Rat zu fragen.

Beantwortet von (11,620 Punkte)
0 Punkte
...