3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Hallo zusammen, 

mir wurde im Mai von Ryanair der Hinflug von Memmingen nach Alghero mit einem Vorlauf von 3 Tagen ersatzlos gestrichen. Es konnte auf der Strecke kein Ersatzflug angeboten werden. 

Ich habe mich dann selbständig um eine alternative Anreise gekümmert, nachdem von Ryanair niemand erreichbar war. 

Beim Rückflug 2 Wochen später dann das selbe Spiel, wieder 3 Tage vorher wird der Flug grundlos von Ryanair gestrichen. 

Habe ich in diesem Fall Anspruch auf zweimal 250€ Entschädigung, je für Hin- als auch Rückflug? Zur Anmerkung - sowohl Hin- als auch Rückflug wurden zusammen gebucht, haben also dieselbe Buchungsnummer. 

Die Ryanair Homepage suggeriert, dass pro Buchung nur eine Entschädigung möglich ist. Ist dem so? 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Ralf

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo Ralf, 

anscheinend wurden sowohl ihr Hinflug nach Alghero als auch der Rückflug nach Memmingen von der Fluggesellschaft ersatzlos gestrichen. Zunächst sollte man fürs Verständnis klären, wann eine Annullierung vorliegt. 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10

(nachzulesen über die Google-Suche „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

In der EU-Fluggastrechteverordnung regelt der Art. 5, welche Rechte Flugreisende haben, wenn sie von einer Flugannullierung betroffen waren. Laut dessen kommen in solchen Fällen Ansprüche aus den Artikeln 7, 8 und 9 in Frage.

Von besonderer Bedeutung ist insbesondere bei kurzfristigen Annullierungen der Art. 7, welcher die Ansprüche über Ausgleichsleistungen beinhaltet. 

Dieser Anspruch ergibt sich in Abhängigkeit zur jeweiligen Flugstrecke:

->Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro bei einer Flugstrecke von weniger als 1.500 Kilometern

->Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern

->Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro bei einer Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometern 

Wenn Sie drei Tage im Voraus über die Annullierung informiert wurden, dann entfällt der beschriebene Anspruch allerdings dann, wenn Ryanair den Flugreisenden ein Angebot zur anderweitigen Beförderung anbietet, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen. 

Dies ist vorliegend nicht geschehen, weshalb ich davon ausgehe, dass ein solcher Anspruch bestehen müsste. 

Ebenso denke ich, dass dies auch pro Flug gelten sollte, da es sich ja trotzdem um unterschiedliche Verbindungen handelt. Mir persönlich fällt kein Grund ein, warum der Ausgleichsleistungsanspruch also nicht doppelt gezahlt werden müsste.

Allerdings ist dies nur meine persönliche Auffassung der Dinge; für klare Rechtsfragen, die sich auf einen konkreten Sachverhalt beziehen, ist es im Endeffekt ratsam bei Bedarf einen Fachanwalt zu konsultieren.

Beantwortet von (21,990 Punkte)
0 Punkte
...