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Guten Abend ihr da draußen :)
ich habe momentan Streit mit einem Reiseveranstalter, bei dem ich mal einen Urlaub nach Mallorca gebucht hatte, weil dieser sich konsequent weigert, mir eine Entschädigung zu zahlen.
Was war geschehen?

Also: ich buchte für meinen Freund, meine Schwester, ihrer Tochter und den 2 Kindern meines Freundes eine Reise nach Mallorca. Ich machte dies über einen Reiseveranstalter in der Stadt.
WIr gingen alle zusammen dahin, um uns ein perfektes Angebot zu buchen, mit dem alle zufrieden waren.
Uns war es ganz wichtig, dass in dem Doppelzimmer, in dem mein Freund und ich schlafen sollten, auch die Möglichkeit bestand, 2 Zustellbetten für die beiden kleinen Mädels unterzubringen.
Denn die beiden sind noch nicht soweit, dass sie alleine in einem Zimmer schlafen können.
Er fragte sodann gleich bei einem Hotel an (telefonisch), ob die Möglichkeit gegeben ist, zwei Zustellbetten in einem Doppelzimmer unterzubringen. Dies wurde vom Hotelleiter bejaht und er schickte dem Reiseveranstalter die einzelnen Details diesbezüglich per e-Mail.
Nachdem alles mit dem Reiseveranstalter geklärt war, buchten wir dann eines des Angebote welches uns am besten zusagte.
Der Herr erklärte uns dann noch, dass wir die Buchungsbestätigung etc. per e-Mail zugesandt bekommen.
Nur ein paar Stunden nach der Buchung, hatte ich sodann die e-Mail erhalten; was mir sofort auffiel, in der Reisebestätigung stand nicht, dass wir in dem Doppelzimmer die Unterbringung 2 Zustellbetten verlangten. Jedoch wurde es auch nicht ausgeschlossen, weshalb ich davon ausging, dass der Reiseleiter schon darauf geachtet hat, weil wir es ihm mehrmals und ausdrücklich sagten. Auch, dass ohne diese Möglichkeit für uns so ein Zimmer nicht in Frage käme.

Als wir dann in Mallorca ankamen und im Hotel uns unsere Zimmer zugeteilt wurden, mussten wir ernüchternd feststellen, dass in unserem Doppelzimmer nur Platz für ein Zustellbett war. Wir waren bzw. sind immer noch, unfassbar wütend über diesen Mist! So ein unverschämtes Verhalten vom Reiseveranstalter, hatten wir nicht erwartet!
Leider sahen wir uns gezwungen, uns ein anderes Doppelzimmer zuteilen zu lassen. Es wurde auch rasch ein passendes Zimmer gefunden, allerdings war das um einiges teurer als das erste Zimmer. So mussten wir einen Aufpreis i.H.v. 1990,00,- bezahlen.

Ich verlangete von unserem Reiseleiter die Erstattung dieser Mehrkosten!
Dieser stellt sich aber strikt dagegen und behauptet
1. dass ich gar nicht berechtigt bin, dies zu verlangen, weil ich nicht die "Ansprüche" meines Partners geltend machen kann sondern nur für mich sprechen kann. Begründet hat er dies indem er behauptete, dass wir keine Familienreise gebucht haben, da wir "nur" Freund und Freundin sind und nicht eine Familie (mangels vorliegen einer Ehe).
2. dass ein Doppelzimmer mit der Unterbringung zweier Zustellbetten nicht Bestandteil des Reisevertrages war, was deutlich aus der Reisebestätigung zu entnehmen ist. Denn darin war nicht aufgeführt, dass wir die Unterbringung der zwei Zustellbetten in dem Doppelzimmer verlangten.

Diese Behauptungen sind sowas von frech!!! Solch ein unverschämtes Verhalten hatten wir nun wirklich nicht erwartet!
Kann doch nicht sein, nur weil wir nicht verheiratet sind, dass diese Reise nicht als "Familienreise" zu verstehen ist!
Und die Behauptung, dass das Doppelzimmer mit Möglichkeit der Unterbringung zwei Zustellbetten, nicht Vertragsbestandteil waren, sind auch einfach nur gelogen. Er hat doch selber noch die Bestätigung des Hotels, dass das Möglich ist!!!

Wie kann ich bzw. können wir dagegen rechtlich vorgehen? Wie versteht ihr das ganze?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Sie haben einen bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise für sich, Ihre Schwester, deren Tochter sowie Ihren Freund und seine beiden Kindern nach Mallorca als Familienurlaub gebucht. 

Sie baten um ein Doppelzimmer inklusive zwei Zustellbetten für die beiden Kinder Ihres Lebensgefährten. Dieser Wunsch wurde Ihnen jedoch nicht erfüllt und Sie mussten in ein anderes Zimmer ziehen. 

Nun fragen Sie sich, wer für die Mehrkosten aufkommen muss. Der Reiseveranstalter weigert sich nämlich Ihnen diese zu erstatten, da Ihr Urlaub kein Familienurlaub darstelle und die zwei Zustellbetten auch nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

Zu Ihrem Sachverhalt habe ich folgendes Urteil gefunden, welches Ihrem Fall sehr ähnlich ist: 

 LG Frankfurt, Urt. v. 03.08.2006, Az: 2-24 S 79/05 (ganz einfach im Volltext zu finden, wenn Sie "Az: 2-24 S 79/05 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Ist für den Veranstalter bei der Buchung das besondere Näheverhältnis bei der Buchung erkennbar, so sind auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften die Grundsätze der Familienreise anzuwenden, bei denen der Anmelder einer Reise der Vertragspartner ist.

Ein besonderes Näheverhältnis wird unter anderem durch das Buchen eines gemeinsamen Doppelzimmers ausgedrückt.

Eine Reisende buchte für ihre und die Familie ihres Lebensgefährten eine Familienreise bei einem Reiseveranstalter. Es war unter anderem ein Doppelzimmer mit 2 Zustellbetten gebucht. Dies hatte für die Reisende eine hohe Priorität und ohne Zusicherung eines Zimmers dieser Art wäre von ihrer Seite keine Buchung im Hotel zustande gekommen.

Als die Reisenden im Hotel ankamen stellten sie fest, dass in das Doppelzimmer nur ein Zustellbett passte. Dies zeigte sie beim Reiseleiter an der sie für einen Aufpreis in einem anderem Hotel unterbrachte.

Die Reisende klagte vor dem Amtsgericht Bad Homburg auf eine Erstattung des Aufpreises und bekam recht. Der Reiseleiter ging in die Berufung vor das Landgericht Frankfurt und unterlag.

In dem Urteil wurde also entschieden, dass der Reiseveranstalter für die Mehrkosten aufkommen musste, da auch auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft die Grundsätze der Familienreise anzuwenden ist.

Meines Erachtens haben Sie also gute Chancen auf eine Erstattung der Mehrkosten. 

Dieses stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar. Wegen der komplexen Einzelheiten könnte es daher sinnvoll und hilfreich sein, einen Fachanwalt für Reiserecht zu Rate zu ziehen.

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