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Guten Tag, 

 

leider kam es bei ihrer Partnerin zu einem Problem auf einem Ryanair-Flug. Auf dem Weg von Köln nach London wurde das aufgegebene Handgepäck nicht befördert. Nun steht die Frage im Raum , ob eine Chance besteht, dieses wieder zu finden. 

Ich würde diesen Fall vorliegend als Gepäckverspätungen betiteln. So etwas passiert natürlich im allgemeinen Flugalltag nicht selten, deshalb gibt es auch schon einige Forenbeiträge zu diesen Themen. Lesen Sie sich diese gerne für erweiterte Informationen durch. Dieser wäre dabei empfehlenswert: http://flugrechte.eu/13212/gepäckverspätung-entschädigungsrechte-gepäckverspätung

(1) Grundlagen

Wie Sie da auch lesen können, ist die Anwendung des Montrealer Übereinkommens für eine Überprüfung der rechtlichen Regelungen von Nöten. Möglicherweise könnte Art. 19 des MÜ hier als Anspruchsgrundlage greifen:

„Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

Diese Norm impliziert, dass der jeweilige Luftfrachtführer, bei Ihnen also Ryanair, für die finanziellen Schäden, die aus der Verspätung des Gepäcks resultieren, aufzukommen hat. Dies betrifft insbesondere den finanziellen Aufwand für notwendige Ersatzbeschaffungen, wie Kleidungssätze, Kosmetika, etc. Dies könnte ebenso für die Telefonkosten bzw. die Kosten für die Abholung des Koffers in Frage kommen.

Jedenfalls ist es für einen Anspruch auf die Ersattung der Aufwendungen von Bedeutung, dass n. Art. 31 II MÜ im Falle einer Verspätung die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, zu erfolgen hat.

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen. (zu finden über Google-Suche „16 U 66/12 reise-recht-wiki“)

(2)  Besteht die Chance den Koffer zurück zu bekommen?

Natürlich besteht die Chance allemal. Ob es so etwas wie ein Fundbüro gibt, kann ich Ihnen nicht mit Sicherheit sagen, ich kann es mir allerdings sehr gut vorstellen. Eine Anzeige am Lost&Found-Schalter am Flughafen reicht zwar für die Geltendmachung des Anspruch zwar nicht aus, sollte allerdings natürlich trotzdem erfolgen, damit der Koffer zurückverfolgt werden kann und somit auch gefunden wird.

Sie sollten also mit Ryanair in Kontakt treten. Falls der Koffer gar nicht mehr auftaucht, bestehen noch weitere Möglichkeiten. Ich hoffe natürlich, dass es dazu nicht kommt.

Insgesamt gilt noch zu erwähnen, dass dieser Beitrag hier nur meine persönliche Ansicht widerspiegelt. Im Zweifelsfalle ist es sicherlich nicht unklug, einen Fachanwalt um Hilfe zu bitten. 

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