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Folgende Situation:

wir haben für den Freitagabend Abflugzeit 21.45 Uhr vor den Herbstferien eine Pauschalreise für 2 Erwachsene und 2 schulpflichtige Kinder über FTI in die VAE gebucht. Heute wurde uns mitgeteilt, dass der Flug, der in 15 Tagen geht, vorverlegt wurde auf Abflugszeit 13.50 Uhr, sodass die Kinder an dem Tag nicht zum Unterricht gehen könnten. Unsere Einwände, dass das wegen der Schule nicht funktioniert und wir der Flugzeitänderung nach vorne widersprechen, wurden damit abgetan, dass der Veranstalter sich im Vertrag  vorbehalten habe, die Flugzeiten zu ändern. Da es sich um einen Linienflug handele, müssten wir die Umbuchung auf die frühere Zeit hinnehmen, der ursprünglich geplante Flug finde nach neuem Flugplan nicht statt. Unsere Bitte, auf den Folgetag (Samstag) umzubuchen, wurde ausgeschlagen. Eine schriftliche Bestätigung unserer Anzeige, dass diese Änderung aus wichtigem Grund (Schulpflicht) unzumutbar ist, verweigerte man uns. Auf unser Abhilfeverlangen (§ 651c, Abs. 2 BGB, § 651d, Abs. 2 BGB) ging man nicht ein. Wir haben dies nun auch schriftlich an den Reiseveranstalter per Einschreiben gesandt. 

Problematisch ist zudem, dass die Großeltern der schulpflichtigen Kinder unabhängig von uns eine Reise mit den ursprünglich gleichen Flugzeiten gebucht haben und nun auch von den Umbuchungen betroffen sind, aber keine Argumente haben, den früheren Flug nicht antreten zu können. Wir können uns allerdings nicht vorstellen, die nicht sonderlich auslandserfahrenen und auch schon etwas gebrechlichen Großeltern alleine mit dem geänderten Hinflug fliegen zu lassen und selbst evtl. auf eigene Flugkosten erst einen Tag später nachzureisen.

Hat jemand Tips, wie wir das Problem gelöst bekommen? Großeltern haben leider keinen Flextarif genucht, wir als Familie haben einen.

Vielen Dank!

Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
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