Guten Tag,
ich habe über Lufthansa einen Flug von Stuttgart nach Kilimandscharo gebucht. Der genaue Flugplan lautete Stuttgart - München -Zürich - Kilimandscharo. Die ersten beiden Flüge wurden per Lufthansa Cityline durchgeführt, der letzte ab Zürich unter der Flugnummer LH 4528, jedoch operated by Edelweiss Air. Der Flug von Zürich nach Kilimandscharo war über 3h verspätet (laut Edelweiss Air hatte das Flugzeug, welches vom Kilimandscharo in Richtung Zürich kommen sollte einen technischen Defekt. Auf Grund der Verspätung des vorangegangenen Fliegers hat sich auch unser Flug um mehr als 3h verspätet.) Lufthansa sagt nun sie seien nicht zuständig, sondern Edelweiss Air. Edelweiss Air sagt bei ihnen seien die Fluggastrechte nicht bindend, da Schweiz und außerdem hätte unser Flieger weniger als 4h Verspätung gehabt, daher sei der Flug per Definition nicht verspätet.
Ich hatte wie gesagt über die Homepage von Lufthansa alle 3 Hinflüge und auch den Rückflug in gleicher Sitzung zusammen gebucht. Ist Lufthansa wirklich nicht zuständig, da nur der Edelweiss Air Flug Verspätung hatte? Und können die sich einfach aus der EU Regelung herausnehmen, obwohl unsere Reise ja in Deutschland gestartet ist?
Wäre dankbar, wenn jemand hierzu Erfahrungen hätte.