3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+2 Punkte
Hallo liebe Community

meine Frage die bereits oben steht erfasst sich mit diesen Fall:

am 24.12.15 hatte ich vor; mit  meiner Mutter ihrem Freund und dem Sohn der Freundin meiner Mutter in die Dominikanische Republik zu fliegen. Wie sich herausstellte wurden am Check in Fehler gemacht und der Freund meine Mutter musste ein Tag länger in Deutschland bleiben, da kein Platz mehr im Flugzeug war. Die Fluggesellschaft war Condor. Nun wurde aber mein Koffer und sein Koffer auf einem Ticket versehen sozusagen auf meinen Koffer steht sein Name. Da er nun in Deutschland bleiben musste wurden 'seine' Koffer aus dem Flugzeug geholt ( darunter auch meiner). Ich nun fröhlich angekommen, finde meinen Koffer nicht. Am nächsten Tag ist der Freund meiner Mutter angekommen, wurde von Condor aus mit einer ANDEREN Fluggesellschaft hergeflogen und die Koffer waren beide nicht da. Da die zwei Weihnachtsfeiertage dazwischen standen und der Sonntag arbeitete niemand am Flughafen ( ist nunmal in der dom. Rep so) jz heute haben wir bei Condor die Meldung des gepäckverlustes gemacht. Wir fanden heraus, dass unsere Koffer noch in Deutschland sind. Und obwohl das eigentlich mein Koffer ist kann ich und meine Mutter nichts tun da der Name ihres Freundes drauf steht. Dieser Fall ist so Kompliziert und ich könnte heulen.

1. wenn nichts passiert werden die Koffer an die Adresse zurück geschickt ?

2. wie lang dauert es bei Condor bis die den Fall bearbeiten?

3. wenn Condor das Gepäck aus dem Flieger rausgenommen hat , wo wird es hin verfrachtet? Es kann ja nicht einfach verschwinden ???? Außerdem müssten die doch dann wissen wo es ist! Das verstehe ich an der gaben Sache am wenigsten!

Bitte helft mir

ohne meine Sachen im Koffer bin ich aufgeschmissen

LG Sarah
Gefragt in Gepäckverspätung von
wieder getaggt von
+2 Punkte

6 Antworten

0 Punkte

Also ich habe ein Interview mit einem Rechtsanwalt in der Zeitschrift Wirtschaftswoche (seite 78 unter Steuern und Recht) gelesen über das Montrealer Abkommen. Wenn ich das richtig verstehe, muss die Airline auf jeden Fall ca. 1400 € für die ganzen Ausgaben zahlen, die man hat, solange der Koffer weg ist. Wer im Urlaub ist, der kann zusätzlich noch den Urlaubspreis zurückfordern.

"Welche Rechte haben Kunden bei verspätetem Gepäck?

Sie dürfen kaufen, was sie benötigen: Das geht von der Zahnbürste bis zu Schuhen. Die Fluggesellschaft muss konkret entstandene Kosten erstatten. Wer in einem heißen Land schwitzt, braucht schnell zwei T-Shirts. Auf einer Kreuzfahrt darf ein T-Shirt auch mehr kosten. Die Airline haftet bis zu umgerechnet 1400 € pro Person (nach Montrealer Abkommen)."

Ich frage mich nur, wieso die Airline (bei mir KLM) einfach nicht reagiert. Ich habe - wie vom Anwalt im Interview - vorgegeben, den Gepäckverlust sofort am flughafen gemeldet. habe auch ein Papier bekommen (so ein Ausdruck Property Irregularity Report) und der Fluggesellschaft alles zugeschickt. Ich erhalte aber seit Wochen keine Antwort. Langsam werde ich nervös. Ich werde denen jetzt eine letzte Frist stellen und wenn in einer Woche kein Geld da ist, gehe ich zum Anwalt.

Ich werde euch berichten!

Hier der Artikel aus der Wirtschaftswoche

Beantwortet von (1,900 Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte
Meine Suche im Internet und den Foren hat mir die Augen geöffnet: Man wird als kleiner Verbraucher von den großen Fluggesellschaften nach Strich und Faden an der Nase herumgeführt.

Ich war erst ganz unsicher wegen der Entschädigung unserer Familie gegen Condor und konnte mir gar nicht vorstellen, dass Condor uns wirklich 1600 € zahlen muss. Da bin ich schön auf die Taktik von Condor hereingefallen. Dass das System hat, sieht man ja in allen Foren an den immer gleichen Antwortbriefen.

Meine Familie und ich können die Kanzlei aus Berlin empfehlen. Die sind wirklich die besten in solchen Fällen, kennen sich aus und alles geht ganz unkompliziert. Im Internet kann man die Kanzlei finden, wenn man nach "Bartholl Legal Services" oder "Fachkanzlei Reiserecht Bartholl" sucht.

Ich wünsche auch euch viel Erfolg und fallt nicht auf die Fluggesellschaft rein!
0 Punkte

Condor hat mich fast mit ihrem System und ihrer Masche rumgekriegt. Nur durch Zufall habe ich an einem Abend, an dem ich zum Glück nicht so viel zu tun hatte, nochmal kurz im Internet wegen unserer Flugverspätung nachgesehen. 

Und mir wurden die Augen geöffnet surprise

Ich dachte erst, dass wir wahrscheinlich die einzigste Familie sind, die eine Entschädigung von Condor fordert und fühlte mich fast schon peinlich, dass wir so oft nach der Zahlung der Entschädigung bei Condor angefragt hatten, Condor aber immer wieder sagte, dass die keine Entschädigung zahlen müssten, weil das Gesetz was anderes sagt. Als ich dann in einigen Foren exakt WORTWÖRTLICH die gleichen Antwortschreiben, die Condor auch an uns geschickt hat, wiedergefunden habe, war ich sauer. Sehr sauer. Damit hatte Condor meinen Kampfgeist geweckt. Ich bin dann gleich am nächsten Tag zu meiner Versicherung und habe denen gesagt, dass ich einen Fachanwalt brauche. Meine Versicherung hat mir freie Anwaltswahlt gegeben und dann bin ich zum besten Anwalt für Flugrecht.

Es hat so ca. 15 Wochen gedauert und dann hat uns der Anwalt das Schreiben der Condor Anwälte geschickt, in dem die uns dann also doch cool die uns zustehenden 1600 € zahlen: Natürlich "aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Mein Anwalt sagte mir noch so schön, dass die wohl genau wüssten, warum sie uns nach so langem Hinhalten dann doch ganz schnell die Entschädigung zahlen. Denn einen Gerichtsprozess trauen die sich mit so einer xxx-Taktik nicht zu. Über die "Tricks der Airlines" gibt es einen guten Beitrag bei web.de: Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken

Ich kann euch nur sagen: INFORMIERT EUCH! Ihr werdet sehen, dass man als kleiner Verbraucher von der Fluggesellschaft nach Strich und Faden in die Irre geführt wird. Holt euch einen guten Rechtsanwalt und schon akzeptiert Condor euch und diskutiert auf Augenhöhe, was sie sonst nicht tun.

Hier das Antwortschreiben der Condor Anwälte

Beantwortet von (1,790 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Lieber Fluggast,

 

bei einer Gepäckverspätung gibt es verschiedene Ansprüche, die Sie stellen können.

Zunächst wäre es interessant zu wissen, ob Sie eine Pauschal- oder Individualreise gebucht haben.

 

Unabhängig davon sollten Sie den Verlust sofort am Gepäckschalter des Flughafens am "Lost and Found"-Schalter und bei der entsprechenden Airline anmelden.

 

1. Individualreise


Bei einer Individualreise richten sich Ihre Ansprüche gegen das ausführende Flugunternehmen. Demzufolge könnten Sie Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) aufgrund von Gepäckschäden erheben.

Art. 19 MÜ setzt voraus, dass der entsprechende Luftfrachtführer für jegliche Schäden aufkommt, die ein Passagier aufgrund einer Gepäckverspätung erleidet.

 

Dies bedeutet für Sie, dass vor allem Ersatzkäufe an Kleidung oder Hygieneartikeln ersatzweise beschafft werden können. Die Notwendigkeit der Käufe müssen Sie allerdings nachweisen, ist in der Regel allerdings nicht all zu schwierig.

Für diesen Schadensersatz gibt es allerdings auch eine Haftungsobergrenze von 1131 Sonderziehungsrechte, was ca. 1350€ per persona. Das bloße Warten auf den Rucksack gilt allerdings nicht als Schaden.

Wichtig ist, dass Sie die Verspätung so schnell wie möglich melden und weitere Schäden bei Bedarf spätestens 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks anzeigen.

Ein Haftungsausschluss des Luftfrachtführers kommt nur in Frage, wenn die Fluggesellschaft das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen hinreichend begründen und darlegen kann.

Problematisch ist nun, dass das Gepäckstück nicht unter Ihren Namen aufgegeben wurde. Allerdings entnehme ich aus Ihren Schilderungen, dass auch nun das Gepäck von dem Freund ihrer Mutter nicht geliefert wurde. Somit kann er diese Ansprüche geltend machen.


 

2. Pauschalreise

 

Bei einer gebuchten Pauschalreise könnte die Gepäckverspätung einen Reisemängel darstellen, der zu einer Preisminderung berechtigt. Diese Mängelrechte können Sie geltend machen, wenn Sie dem Reiseleiter möglichst schnell vor Ort den Verlust des Gepäckstückes anzeigen. Möglicherweise könnte eine Minderung bis zu 25% des Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäckstück anstehen. Allerdings kommt dies in der Regel auf die konkreten umstände vor ort an. Bei der ehrbelichen beeinträchtigung der Reise, kann möglicherweise auch ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreuden bestehen. Auch diesen müssen sie dem Veranstalter innerhalb einer Frist von einem Monat nach Reiseende melden.

Beantwortet von (15,270 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Liebe Sarah,

in dem von Ihnen geschilderten Fall geht es um Kofferverlust. Im Falle eines Kofferverlusts kann Ihnen ein Anspruch aus dem Montrealer Übereinkommen zustehen.

Die Anspruchsgrundlage dafür ist Artikel 18 des Montrealer Übereinkommens. Danach hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gütern entsteht. Jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das der Schaden verursacht wurde, während der Luftbeförderung eingetreten ist.

Bei Gepäckschäden und Gepäckverlust gilt jetzt statt der alten Höchstgrenze von 1.000 Sonderziehungsrechten eine aktuelle Höchstgrenze von 1.131 SZR, was ca. 1.300,00 EUR entspricht.

Weiterhin steht es Ihnen im Urlaub zu, die nötigsten Sachen nachzukaufen, die Sie auf Grund des Verlustes des Koffers nicht haben. Die Kosten dafür können Ihnen erstattet werden.

AG Frankfurt, Urteil vom 03.02.2011, Az.: 32 C 2427/10-84 (einfach zu finden unter "reise-recht-wiki")

Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen. Es spielt dabei keine Rolle, zwischen welchen Staaten der Flug stattfand, solange beide Staaten Vertragspartner des Montrealer Übereinkommens sind.
 

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12 (einfach zu finden bei Google unter " reise-recht-wiki")

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

AG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2013, Az.: 29 C 2518/12(19) (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")

Bei einer Gepäckverspätung ist es als angemessen einzustufen, dass die betroffenen Passagiere einen (oder bei längerer Verspätung mehrere) Komplettsätze an Kleidungsstücke vor Ort nachkaufen. Die Kosten hierfür muss daher die Airline nachträglich ersetzen, sofern die Ausgaben von den Passagieren belegt werden können.

Der Schaden, den die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen zu ersetzen hat, umfasst alle dadurch erlittenen finanziellen Einbußen. Die bloße Wartezeit stellt keinen Schaden dar. Zudem müssen Passagiere jeweils begründen können, dass die finanziellen Aufwendungen notwendig waren, damit die Airline sie zu ersetzen hat.

Um diese Ansprüche jedoch geltend machen zu können, bedarf einer rechtzeitigen Schadensanzeige. Ihren Ausführungen entnehme ich jedoch, dass Sie eine solche sofort gemacht haben.

Beantwortet von (4,780 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Hallo Sarah,

Bei einer Gepäckverspätung ergeben sich Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ). Vor allem ist dabei Art. 19 MÜ zu beachten.

Art. 19 Montrealer Übereinkommen

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder Ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

Somit würde auch Ihnen Schadensersatz für die Gepäckverspätung zustehen, solange der Luftfrachtführer diesen nicht vermeiden konnte oder es ihm nicht möglich war.

Bei einer Gepäckverspätung haften die Fluggesellschaften mit einer Höhstgrenze von 1.131 Sonderziehungsrechten (SZR). Die SZR sind eine künstliche Währung und entsprechen umgerechnet etwa 1.330,- Euro.

Die Fluggesellschaft muss also für alle Anschaffungen haften, die Sie in der Zeit aufgrund des Fehlen Ihres Gepäcks tätigen mussten. Dazu die folgenden Urteile:

AG Bremen, Urteil v. 08.05.2007, 4 C 7/07 (ganz einfach zu finden wenn Sie bei Google eingiben: "4 C 7/07 reise-recht-wiki")

Anspruchsgrundlage ist insoweit Art. 19 S. 1 des Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999. Danach hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht.

AG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2013, Az 29 C 2518/12 (ganz einfach zu finden wenn Sie bei Google eingiben: "Az 29 C 2518/12 reise-recht-wiki")

Bei einer Gepäckverspätung ist es als angemessen einzustufen, dass die betroffenen Passagiere einen (oder bei längerer Verspätung mehrere) Komplettsätze an Kleidungsstücke vor Ort nachkaufen. Die Kosten hierfür muss daher die Airline nachträglich ersetzen, sofern die Ausgaben von den Passagieren belegt werden können.

Der Schaden, den die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen zu ersetzen hat, umfasst alle dadurch erlittenen finanziellen Einbußen. Die bloße Wartezeit stellt keinen Schaden dar. Zudem müssen Passagiere jeweils begründen können, dass die finanziellen Aufwendungen notwendig waren, damit die Airline sie zu ersetzen hat.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12 (ganz einfach zu finden wenn Sie bei Google eingeben: "Az. 16 U 66/12 reise-recht-wiki")

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

Äußerst wichtig ist also, dass Sie die Verspätung so schnell wie möglich melden und weitere Schäden bei Bedarf spätestens 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks anzeigen. Bewaren Sie dafür auf jeden Fall alle Belege auf, damit Sie Ihren Schaden nachweisen können.

 

Beantwortet von (20,610 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Guten Tag Sarah,

Sie sind zu dritt in die Dominikanische Republik gereist und haben 2 Koffer vermisst. Diese sind laut Condor in Deutschland geblieben.

Bei einer Gepäckverspätung steht Ihnen ein Anspruch aus Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens über Verspätungen von Reisegepäck zu:

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

Dazu folgende Urteile:

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az.: 29 C 2518/12(19) (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Frankfurt Az.: 29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki.de")

Der zu ersetzende Schaden besteht u.a. aus den notwendigen Ausgaben, die getätigt wurden, um das fehlende Gepäck auszugleichen. Die Notwendigkeit muss jeweils nachgewiesen werden.

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Frankfurt Az.: 32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki.de")

Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen.

Den Urteilen und Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens nach hat Condor Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Das heißt, Sie können die Gegenstände, die Sie wegen der Weihnachtstage möglicherweise nachkaufen mussten, können Sie Condor aller Voraussicht nach in Rechnung stellen - allerdings sind Luxusgüter ausgeschlossen.

AG Frankfurt, Urt. vom 13.06.2013, Az.: 29 C 2518/12 (19) (Einfach im Reise-Recht-Wiki nachzulesen wenn Sie bei Google eingeben: reise-recht-wiki.de AG Frankfurt 29 C 2518/12 (19))

Hier hat das AG Frankfurt den Klägern einen Teilanspruch zugesprochen, weil deren Koffer erst mit mehrtägiger Verspätung am Urlaubsort ankamen und sie sich vorort um Ersatz kümmern mussten. Kleidungsstücke und Artikel zur Körperpflege müssen ersetzt werden, so das AG Frankfurt, andere Zusatz- und Luxusprodukte hingegen nicht. Ersatzfähig seien nach Ansicht des Gerichts (bei einer mehrtägigen Verzögerung) sämtliche Gepäckstücke, die ersatzweise Anschaffung einer vollständigen Grundgarderobe und der Kauf entsprechender Pflegeprodukte.

Darüber hinaus ist es notwendig, dass Sie Ihren Schaden innerhalb einer bestimmten Frist anzeigen - eine Schadensmeldung haben Sie ja bereits gestellt. Doch wenn Sie ihren Koffer zurückerhalten, beziehungsweise klar sein sollte welche Anschaffungen Sie tätigen mussten, ist es ratsam sich schnellstmöglich bei Condor zu melden und nicht zu zögern.

Außerdem:

AG Bremen, Urteil vom 05.12.2013, Az. 9 C 244/13 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Bremen Az.: 9 C 244/13 reise-recht-wiki.de")

Eine Gepäckverspätung muss gemäß Art. 31 MÜ innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks angezeigt werden. Die Anzeige muss hierbei gegenüber dem Unternehmen geschehen, welches Ihr Gepäck transportiert hatte. Erst nach der Anzeige können eventuelle Ansprüche geltend gemacht werden.

Aus diesem Urteil geht hervor, dass Sie Ihre Schäden gegenüber Condor spätestens 21 Tage nach dem Erhalt Ihres verspäteten Gepäcks geltend machen müssen. Zum Zeitpunkt Ihrer Nachricht hat Ihr Gepäck Sie ja noch nicht erreicht, aber inzwischen hoffentlich ja schon. Dann haben Sie die genannte Frist zu beachten.

Was nun Ihre anderen Fragen angeht verhält es sich normalerweise so, dass verlorene Gepäck entweder an eine bei der Fluggesellschaft während Ihrer Schadensanzeige hinterlegten Adresse in Ihrem Urlaubsland gesendet werden kann, oder aber an Ihre Heimatadresse.

Wie lange es dauert bis Condor diesen Fall bearbeitet ist leider nicht genau zu datieren - dies variiert unter Umständen auch.

Verschwinden kann Ihr Gepäck darüber hinaus eigentlich nicht, da es einen eigenen Code zum Einlesen zugeteilt bekommen hat - Condor konnte Ihnen deshalb ja auch mitteilen, dass beide Koffer wohl in Deutschland zurückgeblieben sind.

Ihnen ist deshalb schlussendlich zu raten weiterhin in Verbindung mit Condor zu bleiben und sich Ihr Gepäck schnellstmöglich an eine Heimat- oder Urlaubsadresse nachsenden zu lassen - in dieser Wartezeit getätigte notwendige Anschaffungen können Sie dann bis zu einer Höchstgrenze von etwa 1.300 Euro Condor in Rechnung stellen und werden insofern entschädigt.

Viel Erfolg Sarah!

Beantwortet von (4,440 Punkte)
0 Punkte
...