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Wir haben formentera gebucht.haben extra mehr bezahlt,dass wir erst am abend den rückflug haben.jetzt wurden wir informiert,dass der flieger nicht am 24 juni um 21 uhr startet sondern am 24 juni um 9 uhr morgens.kann man da was machen??
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
wieder getaggt von
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1 Antwort

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Hallo lieber Fragensteller,

 

ihr habt einen Flug gebucht und dieser wurde nun um 12 h nach vorne verschoben.

 

Gemäß der europäischen Fluggastrechte-VO 261/2004 haben Fluggäste in solchen Fällen verschiedene Möglichkeiten.

 

Zunächst muss geklärt werden, ob es sich um eine Annullierung handelt. Dazu hat der EuGH sich in seinem Urteil vom 13.10.11 folgendermaßen geäußert:

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

Auch das AG Hannover sagte in einem Beschluss vom 21.04.2011 (Az.: 512 C 15244/10):


Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung um mehr als zehn Stunden beträgt.


Somit kann in eurem Fall von einer Flugannullierung ausgehen. Aus Art. 5 iVm. Art. 7 EG-VO 261/2004 ergibt sich nun, dass ihr möglicherweise einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen habt. Die Höhe ergibt sich in Abhängigkeit der Flugstrecke und wird pro Person ausgezahlt.

Laut Art. 7 kommen wir bei einer Entfernung bis zu 1500km auf 250 Euro und bei allen Flügen von 1500km-3000km auf 400 Euro. Es würde jetzt darauf ankommen, von wo der Abflug geht.

Leider ist es aber so, dass ihr die Information über die Verlegung schon jetzt erhalten habt. Ihr wurdet somit nicht kurzfristig vorher informiert. Art. 5 I c) i) sagt nämlich aus, dass ein ausführendes Luftfahrtunternehmen keine Ausgleichsleistungen gemäß Art. 7 leisten muss, wenn die Fluggäste über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor planmäßigen Abflug unterrichtet wurden.

Allerdings hättet ihr immer noch einen Anspruch auf bestimmte Unterstützungsleistungen gem. Art. 8 der VO. Ihr könntet nun möglicherwiese wählen zwischen:

1. einer Erstattung der Flugscheinkosten

2. einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisemodalitäten zum frühestmöglichen Zeitpunkt

3. einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisemodalitäten zum späteren Zeitpunkt, solange noch verfügbare Plätze vorhanden sind

Meiner Meinung nach solltet ihr euch mit der Airline in Verbindung setzen und nach einem alternativen Flug erkundigen. Ich hoffe für euch, dass es klappt.

Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen.

 

 

P.S. Diese Informationen gelten für den Fall, dass ihr die Flüge extra gebucht habt, das heißt nicht im Rahmen einer Pauschalreise. Dann kommt nämlich das deutsche Pauschalreise zur Geltung.

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