3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo,

ich bin am 22. September mit United von Hamburg nach New York geflogen. Wir haben hier den Non-Stop gebucht. Am Gate wurde uns mitgeteilt, dass wir in Bangor zwischelanden müssen. Ich habe dann in der United App gesehen, dass auch für den Flug nicht NYC sondern Bangor als Ziel stand. Handelt es sich dann hierbei um eine Annullierung? Wir mussten in Bangor im Flieger sitzen bleiben und haben weder eine "extra" Verpflegung bekommen noch ähnliches. Nun meine Frage, ob man für diesen vermeintlichen Non-Stop Flug (mit einer anderen Airline und Umsteigen wären wir eher in NYC gewesen) eine Entschädigung verlangen kann.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, besten Dank

Lidija
Gefragt in Flugannullierung von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo Lidija,

aus eurem ursprünglich geplanten Non-Stop-Flug von Hamburg nach New York wurde kurzerhand ein Flug mit Zwischenlandung in Bangor. In der App von United Airlines wurde Bangor als neues Endziel des Fluges angegeben. Nach der außerplanmäßigen Zwischenlandung, seid ihr allerdings doch nach New York geflogen. Nun fragst du dich, ob es sich hierbei um eine Annullierung handelt und welche Ansprüche du hast.

Der folgende Link beschreibt genau, wann es sich bei einem Flug um eine Annullierung handelt. Wenn du Interesse hast, kannst du gerne nähere Informationen nachlesen:
http://passagierrechte.org/Annullierung#Abgrenzung_zur_Versp.C3.A4tung

Eine Annullierung ist dann anzunehmen, wenn Fluggäste mit einem anderen Flug an ihr Endziel befördert werden und dessen ursprüngliche Planung von der Planung des ursprünglich geplanten Fluges abweicht.
In deinem Fall ist es so, dass die Zwischenlandung meiner Meinung nach eine Abweichung des Flugplans darstellt. Es kann sich hierbei also durchaus um eine Annullierung handeln. Hilfreich ist außerdem das Urteil des AG Frankfurt (AG Frankfurt, Urt. v. 26.10.12, Az.: 29 C 1400/12). In dem Fall, dass eine außerplanmäßige Zwischenlandung eingelegt werden muss, weil z.B. ein medizinischer Notfall an Bord herrscht, und dann der Flug fortgesetzt wird und das Endziel mit einer Verspätung erreicht wird, liegt eine Abweichung von der ursprünglichen Flugroute vor. Es handelt sich somit um eine Annullierung.

Wie bereits erwähnt, gehe ich davon aus, dass es sich bei deiner Flugroutenänderung und Änderung des Endziels in der App um eine Annullierung handelt.

Bei einer Annullierung ist die Europäische Fluggastrechteverordnung anzuwenden. Hierbei ist ein Blick in Artikel 5 der Verordnung hilfreich. Dort steht:

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder

ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Du schreibst, dass ihr erst am Gate informiert wurdet. United kann sich also nicht darauf berufen, dass ihr über die Flugroutenänderung informiert wurdet. Weil ihr eine Zwischenlandung eingelegt habt, gehe ich davon aus, dass ihr später als geplant in New York gelandet seid. Nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c), steht euch also ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu. Allerdings ist wichtig, wie groß die Verspätung war. Dies ist in Artikel 7 der Verordnung geregelt:

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.

Die Entfernung Hamburg – New York beträgt etwa 6.000 km, weshalb euch nach Artikel 7 Ansatz 1 Buchstabe c) 600€ Ausgleichszahlung zustehen würde.

Außerdem ist United verpflichtet Unterstützungsleistungen nach Artikel 9 der Verordnung zu leisten. Hierbei kommt es allerdings darauf an, wie lang die Zwischenlandung dauerte. Dann stünde euch Folgendes zu:

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:

a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,

b) Hotelunterbringung, falls- ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder- ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist,

c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges)

Nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a), wäre je nach Aufenthalt also eine Mahlzeit und Erfrischungen anzubieten. Du schreibst, dass dies nicht der Fall war.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass du meiner Meinung nach einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hast. Allerdings ist wichtig, wie hoch die Verspätung war.

Dieser Beitrag stellt lediglich eine Rechtsmeinung dar und soll keinen Rechtsrat ersetzen. Ich rate dir deshalb, einen Anwalt aufzusuchen und ihn mit deiner Frage zu kontaktieren. Er ist dazu in der Lage, den Sachverhalt rechtlich zu beurteilen und dich über mögliche Ansprüche aufzuklären.
 

Beantwortet von (3,300 Punkte)
0 Punkte
...