Hallo Mario,
Ihre Frage bezieht sich auf die Möglichkeit der Geltendmachung eines immateriellen Schadensersatzanspruches bei einer Gepäckverspätung.
Unterscheidung materieller und immaterieller Schaden:
Unter einem materiellen Schaden versteht man Schäden am Vermögen, bspw. die Gepäckbeschädigungen, Gepäckverlust oder jegliche sonstige nachtteilige Minderung im Wert des Vermögens des Beschädigten. In solchen Fällen hat der Luftfrachtführer den Betroffenen dann die Einbußen zu zahlen. Sind bspw. wichtige geschäftliche Unterlagen verschwunden und wurden daher Geschäftsabschlüsse verhindert, so ist auch dieser entgangene Gewinn als Vermögensschaden zu zählen.
Der immaterielle Schaden beschreibt hingegen einen sogenannten Nichtvermögensschaden. Darunter versteht man vor allem Schäden in Form von Schmerzensgeld oder eben Schäden durch einen Gepäckverlust, die über den reinen Zeitverlust geliebter, gepflegter und unersetzbarer Gegenstände hinausgehen.
Letztlich entschied der EuGH, dass beide Schadensformen vom Haftungshöchstbetrag von 1.131 SZR aus dem Montrealer Übereinkommen umfasst sind (vgl. EuGH, Az.: C-63/09). Zu beachten ist dabei, dass wenn bereits der materielle Schaden den Höchstbetrag erreicht, keine Kompensation der immateriellen Schäden hinzukommen kann, es sei denn der Reisende kann Leichtfertigkeit seitens der Airline begründen.
Zählt Wartezeit als immaterieller Schaden?
So wie ich das oben genannte Urteil verstehe, gilt ein immaterieller Schadensersatz lediglich für schwerere Nichtvermögensschäden, wie die Verletzung von Personen etc.
Ich kann mir schwer vorstellen, dass dies ebenso für die Wartezeit gilt. Sie hätten ja im Prinzip die Chance gehabt sich neue Kleidungsstücke zu kaufen. Trotzdem verstehe ich auch, dass man seine Urlaubszeit nicht für Shopping verschwenden möchte.
Letztlich ist dies nur meine persönliche Auffassung. Manchmal kann es hilfreich sein, mit Fachanwält*innen darüber zu sprechen. Allerdings bin ich der Meinung, dass Sie sich nicht unbedingt nur mit dem Ersatz der Hälfte der aufgewendeten Kosten zufrieden geben müssen. Wenn Sie alle belegen haben, sollte Ihnen die Airline schon alle Aufwendungen ersetzen.
Sollten Sie dazu noch nähere Informationen benötigen, kann ich auch immer empfehlen, wenn Sie sich noch weiter im Forum umschauen, man findet massig Informationen zum Umgang mit einer Gepäckverspätung.